BGH begrenzt Vorfälligkeitszinsen für Darlehen
Wer einen Immobilienkredit vorzeitig ablösen will, muss mit Vorfälligkeitszinsen rechnen. Die Bank darf nämlich eine Entschädigung für die ihr entgangenen Zinsen verlangen. Der Bundesgerichtshof legt jetzt aber fest, dass Sondertilgungen kostenmindernd wirken müssen. Übermäßig hohe Vorfälligkeitsentschädigungen sollen dadurch verhindert werden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, sie gewann den Prozess jetzt auch in der letzten Instanz.