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Depot Vergleich
Wer Wertpapiere kauft, bekommt diese schon lange nicht mehr in Papierform ausgehändigt. Stattdessen werden die gekauften Papiere auf das Depotkonto des Anlegers verbucht. Das Depot ist der Ort, an dem ein Anleger alle Aktien, Investmentfonds, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine oder ETFs verwaltet und damit Voraussetzung, um überhaupt an der Börse tätig zu werden. Bevor Sie also in den Aktienmarkt einsteige und Wertpapiere kaufen oder verkaufen können, müssen Sie zunächst ein Depotkonto eröffnen. 
von Jochen Rabe
Depotkonto Vergleich | Das beste Depot im Online-Vergleich. depot-vergleich
© Sitthiphong / iStock

Depotkonto eröffnen – das Angebot ist riesig

Die meisten Banken und Sparkassen bieten ein Depotkonto an. Besonders günstige Depots finden Sie vor allem bei Direktbanken und Online Brokern, die sich auf den Wertpapierhandel spezialisiert haben. Da das Angebot an Depotkonten in den letzten Jahren enorm gewachsen ist, lohnt sich für Anleger ein Depot Vergleich, bevor Sie Ihr Depot eröffnen. Denn mit unserem Online Broker Vergleich finden Sie das Depot, das am besten zu Ihren Anlage-Bedürfnissen passt. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was ein empfehlenswertes Depot ausmacht und worauf Sie bei dem Vergleich achten sollten.

Was ist ein Depotkonto?

Ein Depotkonto dient zum Kaufen oder Verkaufen von Wertpapieren und um die Übertragung von Wertpapieren abzuwickeln und zu verbuchen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Kreditwesengesetz (KWG), im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und im Depotgesetz (DepotG) zu finden.

Unterscheidung zwischen offenem und geschlossenem Depot

  • offenes Depot: Die kontoführende Bank weiß, welche Papiere sich in dem Depot befinden. Die Wertpapiere werden unverschlossen an die Bank übergeben. Dies geschieht durch einen Wertpapierkauf oder die Übertragung von einer Bank zu einer anderen. Da das depotführende Kreditinstitut Kenntnis von dem Depotbestand hat, bietet es verschiedene Dienstleistungen rund um die Papiere an.
  • geschlossenes Depot: Hierbei handelt es sich um den Tresor einer Bank. Der Wertpapierinhaber legt effektive Stücke, also Wertpapiere in Papierform, in ein Schließfach. Die Bank erhält keine Kenntnis darüber, was sich in dem Tresorraum befindet. Daher bietet das Kreditinstitut auch keine Dienstleistungen zum Depotbestand an.

Auch nach Art der Verwahrung der einzelnen Papiere gibt es einige Unterschiede:

  • Girosammelverwahrung: Dies ist die häufigste Verwahrart. Die Papiere einer Emission werden für alle Anleger gesammelt verwahrt. Jeder Anleger ist Miteigentümer eines Anteils, der seinem Depotguthaben entspricht.
  • Streifbandverwahrung: Diese Verwahrart kommt nur noch selten vor. Es handelt sich um effektive Stücke, die mit einem Streifband umwickelt werden. Das Streifband ist ein Papierband, auf dem der Name des Kunden und die Aufbewahrungsnummer vermerkt sind.
  • Einzelurkunde: Als Deckungsbestand werden effektive Stücke ausgestellt. Ein Zentralverwahrer mit dem Namen Clearstream lagert die Papiere ein. Wenn ein Anleger effektive Stücke einliefert, hat er kein Anrecht darauf, dieselben Papiere wieder zurückzubekommen. Stattdessen erhält er gleichwertige Papiere aus dem Deckungsbestand.
  • Sammelurkunde: Für sämtliche ausgegebenen Wertpapiere wird nur noch eine einzige Urkunde ausgestellt. Es handelt sich um eine Globalurkunde. Jeder Anleger erhält ein Bruchteilseigentum am Gesamtbestand.

Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot

Wenn Sie ein Depotkonten eröffnen, können Sie das als Einzeldepot mit einem Kontoinhaber oder als Gemeinschaftsdepot mit zwei oder mehr Kontoinhabern tun. Bei einem Gemeinschaftsdepot müssen sich die Kontoinhaber einigen, ob die Berechtigten nur gemeinsam über das Wertpapierdepot verfügen dürfen oder jeder für sich alleine.
Außerdem gibt es bei einem Gemeinschaftsdepot einen wichtigen rechtlichen Aspekt zu beachten: Für die Kosten und sonstigen Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Kontoinhaber gemeinsam. Die in dem Depot verbuchten Wertpapiere gehören jedoch nur einem der Kontoinhaber. Das gilt besonders für Aktien, die als Inhaberpapiere immer nur einem Anleger gehören können. Bei der Auflösung des Depots müssen sich die Kontoinhaber untereinander einigen, wem welche Papiere gehören.

Kein Depotkonto ohne Verrechnungskonto

Zu einem Wertpapierdepot gehört immer ein Verrechnungskonto. Sie können nur ein Depotkonto eröffnen, wenn Sie bereits über ein Verrechnungskonto verfügen oder dieses gemeinsam mit dem Depotkonto beantragen. Häufig handelt es sich dabei um ein Girokonto oder bei einigen Anbietern auch um ein Tagesgeldkonto. Im Depotkonto sieht der Anleger, eine Übersicht über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und in welchen Stückzahlen er gekauft, verkauft oder übertragen hat.

Auch die Einbuchung von nachträglichen Stücken aus einer Kapitalerhöhung oder einer sogenannten Reinvestition werden in dem Depot aufgelistet. Eine Reinvestition bedeutet, dass Zinsen oder Dividenden nicht an die Anleger ausgezahlt werden. Stattdessen kauft das Unternehmen weitere Anteile der Wertpapiere, sodass sich der Bestand der Anleger erhöht.

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Aktien ermöglichen bei langfristiger Anlage gute Renditen.

Das Verrechnungskonto zeigt die Gegenbuchung zu den Buchungen im Depotkonto. Bei einem Kauf wird das Verrechnungskonto mit dem Betrag belastet, den die gekauften Papiere zuzüglich Gebühren kosten. Bei einem Verkauf von Wertpapieren erfolgt eine Gutschrift auf dem Verrechnungskonto. Dabei wird die Gebühr und eventuell Steuern abgezogen. Auch Zinsgutschriften und Dividendenzahlungen, die nicht reinvestiert werden, laufen über das Verrechnungskonto.

So unterscheiden sich Depotkonto und Girokonto

Ein Depotkonto dient der Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Der Kontoinhaber kann im Depot Wertpapiere kaufen und verkaufen und den Bestand abfragen. In aller Regel wird das Depot durch Onlinebanking gemanagt. Ein Onlinezugang zum Depotkonto ermöglicht es, rund um die Uhr Zugriff darauf zu haben und jederzeit den Kauf und Verkauf von Wertparieren zu veranlassen.

Ein Girokonto hingegen ist für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht. Hier sind Daueraufträge, Lastschriften, Überweisungen und Einzahlung sowie Auszahlung von Bargeld möglich. Der Kontoinhaber kann online, am Geldautomaten oder am Bankschalter über das Girokonto verfügen. Dazu erhält er eine Girokarte und häufig auch eine Kreditkarte.

Wo kann ich ein Wertpapierdepot eröffnen?

Depotkonten werden sowohl von Filialbanken als auch von Direktbanken angeboten. Darüber hinaus bieten auch Versicherungen, Online Broker, Wertpapierhandelsbanken oder Finanzdienstleister Depots an.

Welches Depotkonto sich für einen persönlich am besten eignet, ist anhängig vom individuellen Trading-Verhalten:

  • Wie defensiv oder riskant möchten Sie investieren bzw. in welche Produkte investieren Sie?
  • In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich Ihre Investitionen?
  • Wie viele Order pro Jahr möchten Sie etwa vornehmen?
  • Wie wichtig ist Ihnen persönlich Beratung?

Bevor Sie ein Depotkonto eröffnen, sollten Sie das für Sie am besten passende Depotkonto finden. Dafür empfiehlt sich zunächst ein Depot Vergleich. Bei einem solchen Vergleich können Sie die Depotkontoanbieter nach den Kriterien filtern, die für Sie am wichtigsten sind. Wir bieten den Depot Vergleich für Online Broker kostenlos und unverbindlich an. Wenn Sie sich nach dem Vergleich für einen Anbieter entschieden haben, leiten wir Sie mit einem Klick auf die Seite Ihres Favoriten weiter. Hier können Sie das Depotkonto schnell und einfach online eröffnen und schon bald mit dem Aktienhandel beginnen.

Wie funktioniert die Depoteröffnung?

Wenn Sie ein Depotkonto eröffnen, sind dafür nur wenige Schritte notwendig. Zunächst benötigt der Anbieter Ihre persönlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Familienstand und Geburtsort. Auch die Branche, in der Sie arbeiten, ist für die kontoführende Stelle interessant. Außerdem möchte der Anbieter Ihre Kontaktdaten, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, erfahren. Zur Eröffnung des Verrechnungskontos ist zusätzlich die Angabe eines Girokontos als Referenzkonto erforderlich. Anschließend müssen Sie sich noch legitimieren.

Die Legitimation erfolgt auf unterschiedliche Weise:

  • Videoident: Legitimierung in einem Videochat. Dazu benötigen Sie einen Computer mit Webcam und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Mitarbeiter führt Sie durch das Verfahren, prüft sofort die Ausweisdaten und erstellt gegebenenfalls Fotos. Anschließend erhalten Sie bei einigen Banken eine SMS-TAN oder Sie schließen die Identifizierung über eine App ab. Nach einer Prüfung durch den Anbieter ist Ihr Wertpapierdepot nach wenigen Tagen eröffnet.
  • Postident: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie einen Postident Coupon ausdrucken. Sie nehmen die ebenfalls ausgedruckten Eröffnungsunterlagen und den Coupon mit in eine Filiale der Deutschen Post AG. Dort legen Sie Ihren Ausweis vor, damit der Postmitarbeiter Sie legitimieren kann. Die Legitimation und die Unterlagen werden anschließend kostenlos an den Anbieter versandt. Einige Tage später erhalten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Depotkonto per Post zugeschickt.

Mit einem Musterdepot den Aktienmarkt kennenlernen

Mit einem Musterdepot den Aktienmarkt kennenlernen.Viele Online Broker und Banken bieten ihren Kunden Muster- oder Demodepots an. Ein Musterdepot funktioniert wie ein echtes Depot. Allerdings setzt der Nutzer kein echtes Geld für den Wertpapierhandel ein, sondern hat hier die Möglichkeit den Kauf und Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Fonds fiktiv vorzunehmen. Auf diese Weise bekommen insbesondere Börsen-Einsteiger ein Gefühl für Aktienkurse und die Märkte und für die Abläufe und Strukturen am Aktienmarkt. Im Demodepot können Sie Aktien und andere Wertpapiere kaufen und verkaufen und Handelsstrategien ausprobieren. Ein Musterdepot eignet sich jedoch nicht nur für Einsteiger in den Aktienhandel, auch erfahrene Händler nutzen das virtuelle Depot, um neue Handelsstrategien zu entwickeln oder einen anderen Anbieter zu testen.

Welche Kosten entstehen bei einem Depotkonto?

Die Depotkosten sind für viele Anleger der Grund auch nach langjähriger Handelserfahrung das Depot zu wechseln. Ebenso sind sie für viele Einsteiger der Grund, sich für ein bestimmtes Depotkonto zu entscheiden. Denn es muss immer bedacht werden, dass die Kosten eines Depotkontos die Rendite verringern und daher möglichst niedrig ausfallen sollten. Die Kosten für ein Depotkonto fallen bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich aus. Durch unseren Depot Vergleich bekommen Sie einen Überblick über sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Depotkonto entstehen:

  • Kontoführungsgebühren / Depotentgelt
  • Ordergebühren oder Orderentgelt
  • Gebühr für Telefonorder
  • Börsenentgelt
  • Maklerprovision
  • Limitgebühren
  • Ausgabeaufschlag bei Fonds

Starke Unterschiede in der Kostenstruktur

Die Kosten und Tarife variieren allerdings von Anbieter zu Anbieter zum Teil extrem. Insbesondere die Kontoführungsgebühren lassen sich gut einsparen. Viele Anbieter von Depotkonten bieten ein kostenfreies Depot an bzw. ein Depot ohne Jahresgebühr. Das gilt allerdings vor allem für Direktbanken bzw. Online Broker. Filialbanken sind sowohl in Hinblick auf die Jahresgebühr als auch auf die Ordergebühren in der Regel (deutlich) teuer als die Konkurrenz aus dem Internet, die oft besonders günstige Konditionen bieten kann.

In Puncto Ordergebühren gilt: Mit der Wahl des richtigen Depots können Anleger im Jahr sehr viel Geld sparen. Denn während bei den günstigen Depots die Kosten für eine Order im unteren Eurobereich liegen, können bei teuren Anbietern schon mal bis zu 30 Euro pro Trade anfallen. Insbesondere für aktive Anleger, die viele Order pro Jahr vornehmen, können dadurch hohe Kosten entstehen. Für Anleger, die sehr viel Handeln, können sich auch Anbieter mit einer Order-Flatrate lohnen.

Persönliche Beratung: Nicht mehr Privileg der Filialbanken

Filialbanken haben im Vergleich mit Direktbanken immer häufiger das Nachsehen. Lange Zeit konnten Filialbanken jedoch noch damit punkten, dass sie persönliche Beratung bieten. Inzwischen haben aber auch Direktbanken in diesem Punkt aufgeholt und bieten ihren Kunden – telefonisch, per Mail oder im (Video-)Chat – einen solchen Service an. Der große Vorteil, den vor allem Online Broker dabei mit sich bringen, ist der, dass sie sich ganz auf das Börsen-Geschäft spezialisiert haben und keine anderen Finanzgeschäfte anbieten und damit eine besonders auf das Börsengeschäft spezialisierte persönliche Beratung bieten können.

Wie sind Depotkonten abgesichert?

Die gute Nachricht für Anleger lautet: Der Wertpapierbestand gehört nur dem Kontoinhaber. Selbst wenn eine Bank Insolvenz anmelden muss, sind die Papiere nicht verloren. Die depotführende Bank muss die Wertpapiere jederzeit an den Inhaber zurückgeben. Bei der Girosammelverwahrung erfolgt die Rückgabe durch den Übertrag der Papiere auf ein Depot bei einem anderen Anbieter. Effektive Stücke müssen in Papierform ausgehändigt werden.

Entschädigung bei Verlust – auf diese Sicherheiten können Anleger vertrauen

Obwohl der Depotinhaber jederzeit die Herausgabe seiner Wertpapiere verlangen kann, könnte es zu einem Verlust oder zur Veruntreuung durch die depotführende Stelle kommen. Doch auch hier sind die Anleger geschützt.

Depotbestände bei einer Sparkasse oder Volksbank sind über die institutseigenen Sicherungssysteme in voller Höhe gegen Verlust oder Veruntreuung abgesichert. Das sieht bei Filialbanken und Direktbanken anders aus. Hier greift die gesetzliche Einlagensicherung durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Die Entschädigung ist aber auf 90 % des Anlagebetrages, maximal 20.000,00 Euro, begrenzt.

Wenn das Depotkonto bei einer Wertpapierhandelsbank oder einem Finanzdienstleister geführt wird, findet die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Anwendung. Auch hier beträgt die Absicherung 90 % des Anlagebetrages, maximal 20.000,00 Euro.

Dienstleistungen rund um das Depotkonto

Wenn Sie ein Depotkonto eröffnen, schließen Sie mit dem Anbieter schließt einen Depotvertrag ab, der inhaltlich ähnlich ausfällt. Bei den angebotenen Dienstleistungen rund um das Wertpapierdepot gibt es jedoch Unterschiede. Daher lohnt sich immer ein Depotvergleich, bevor ein Depotkonto eröffnet wird.

Hier eine Auflistung möglicher Dienstleistungen für ein Depotkonto:
  • Online-Handel, auch als Online-Brokerage bezeichnet, und Online-Banking
  • persönliche oder telefonische Beratung
  • Wertpapiersparpläne
  • Informationen über Ausschüttungen
  • Versand von Einladungen zur Hauptversammlung von Aktiengesellschaften
  • Informationen über die Ausübung des Stimmrechts von Aktionären
  • Anlageroboter, auch als Robo Advisor bekannt

Häufige Fragen zum Thema Depotkonto

Ohne Depotkonto können Wertpapiere weder gekauft/verkauft noch verwahrt werden. Die Art dieser Wertpapiere ist dabei unerheblich, ebenso spielt der Rhythmus der Transaktionen keine Rolle. Auch für die bloße Verwahrung von Aktien oder Fondsanteilen über Jahre ist ein Depot erforderlich.

Diese Depotkonto-Eröffnung ist bei jeder Bank oder jedem Broker mit solchen Angeboten möglich, natürlich auch bei der eigenen Hausbank. Es werden als Legitimation lediglich ein Personaldokument und in einigen Fällen eine Adressverifizierung (aktuelle Verbraucherrechnung) verlangt. Nach der Kapitalisierung des Depots kann von dort aus gehandelt werden.

Banken ermitteln vielfach das Risikoprofil des Anlegers anhand seiner bisherigen Anlageerfahrung und gestatten dann unter Umständen nur den Handel mit Wertpapieren bestimmter Risikoklassen. Das könnte Neulinge vom Handel mit hochriskanten Derivaten ausschließen. Den Banken steht es im Grunde frei, wie sie genau die Suitability (Eignung) eines Anlegers überprüfen und bewerten, sie sind aber zu dieser Überprüfung nach der MiFID-Richtlinie der EU für die Finanzmärkte verpflichtet. Üblich ist die Einstufung eine von fünf Risikoklassen, wobei die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie seit einigen Jahren sehr liberal erfolgt. Viele Broker lassen auch Neulinge zu jeder Art von Handel zu.

Depotkosten können Grundgebühren sein, diese entfallen aber bei vielen Brokern und Banken. Transfergebühren hingegen entstehen immer, die sich meistens aus einer Order- und einer Börsenplatzgebühr (sogenannten Spesen) zusammensetzen. Bei Fonds können Ausgabeaufschläge hinzukommen. Die Grundgebühr kann auch ab einer bestimmten Zahl von Orders entfallen.

Diese Frage stellt sich, wenn eine Bank Insolvenz anmeldet. Die Wertpapiere selbst sind nicht von der Insolvenz betroffen, der Besitzer eines Depotkontos muss nur ihre Herausgabe fordern. Die Bank verwahrt diese Wertpapiere schließlich nur, sie haben damit denselben Status wie etwa Wertsachen im Bankschließfach. Die Wertpapiere darf die Bank zu keinem an Gläubiger verpfänden oder anderweitig verkaufen. Allerdings sind die Stopp Loss Orders ausgesetzt, die Kurse laufen jedoch weiter – schlimmstenfalls gegen sie. Daher sollten Sie die Papiere schnellsten auf ein anderes Depot (bei einer anderen Bank) oder verkaufen, wenn sich das lohnt. Zum Depot gehört überdies ein Verrechnungskonto, das in der Regel bis 20.000 vor der Bankinsolvenz geschützt ist, wenn es nicht als Sichteinlage mit dem gesetzlichen Schutz bis 100.000 Euro geführt wurde. Doch hier gilt es, sich im Vorfeld gut zu informieren.

von Jochen Rabe
© 2024 qmedia GmbH.
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