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Stundenlohnrechner
Mit unserem Stundenlohnrechner lässt sich aus dem Monats­gehalt der Stunden­lohn berechnen. Umgekehrt ist es möglich, aus einem Stunden­lohn das Monatsbrutto­gehalt zu berechnen.

Mit unserem Stundenlohnrechner lässt sich aus dem Monats­gehalt der Stunden­lohn berechnen. Umgekehrt ist es möglich, aus einem Stunden­lohn das Monatsbrutto­gehalt zu berechnen.

Wie funktioniert der Stunden­lohn­rechner?

Es gibt mehrere Berechnungsmöglichkeiten. Für die Ermittlung des Stundenlohns geben Sie das Monatsgehalt, den Bezugszeitraum (Monat oder Jahr), Sonderzahlungen (bei jährlicher Rechnungsweise beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld) und die Arbeits­stunden pro Monat oder Woche ein. Es lassen sich auch die nötigen Arbeitsstunden für ein gewünschtes Gehalt berechnen, wenn der Stundenlohn bekannt ist, die dritte Variante wäre die Berechnung des resultierenden Gehalts aus dem bekannten Stundenlohn und der Arbeitszeit.

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Ihr Netto- bzw. Bruttogehalt können Sie mit unserem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner berechnen.

Unseren Gehaltsrechner für Werkstudenten finden Sie hier: Brutto-Netto-Rechner für Werkstudenten

Nutzen unseres Stundenlohnrechners

Das einfachste Szenario bestünde in der Berechnung des Monatslohns, wenn ein Stundenlohn und die Wochenarbeitszeit bekannt sind. Doch dieses Szenario wird wohl gar nicht so oft zu berechnen sein, denn schließlich gibt der Arbeitgeber den Monatsbruttolohn an. Daher wäre die umgekehrte Berechnung eines daraus resultierenden Stundenlohns interessanter. Auch lassen sich gut zwei Jobs ver­gleichen: Auf der einen Stelle wird ein Bruttolohn x bei einer Wochenarbeitszeit y angeboten, auf der anderen Stelle sind ebenfalls diese beiden Faktoren bekannt, doch es handelt sich um eine andere Wochenarbeitszeit. Auf einer Stelle verdient der Arbeitnehmer 4.500 Euro monatlich bei 35 Wochenstunden, auf der anderen Stelle 5.000 Euro bei 40 Wochenstunden. Wo gibt es den höheren Stundenlohn? Erst recht ist ein Stundenlohn­rechner nützlich für die Berechnung des Wertes von Über­stunden. Auch lassen sich manche Arbeitnehmer Resturlaub auszahlen. Wer seinen Stundenlohn kennt, kann den finanziellen Gegenwert von 50 Überstunden berechnen. Es handelt sich immer um den Brutto-­Stundenlohn.

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