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Alle Informationen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht als wichtiges Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erfahren Sie in diesem Artikel alle wichtigen Informationen rund um das Individualarbeitsrecht.
von Pauline Bodinek
Arbeitsrecht – Alle Informationen. BBX Ratgeber - Arbeitsrecht
© Stadtratte / iStock

Das Arbeitsrecht als wichtiges Rechtsgebiet ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verantwortlich. Neben diesem sogenannten Individualarbeitsrecht regelt das Kollektive Arbeitsrecht das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sogenannten arbeitsrechtlichen Koalitionen.

Das Arbeitsrecht setzt sich aus unterschiedlichen Bereichen mehrerer Gesetzestexte zusammen. Einfluss auf das Arbeitsrecht haben folgende Gesetzestexte:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (entgFG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Schutz für Arbeitnehmer durch das Individualarbeitsrecht

Arbeitsrecht Ratgeber
Im Arbeitsvertrag werden wichtige Punkte des Arbeitsrechts festgehalten.

Das Individualarbeitsrecht ist insbesondere für nicht-selbstständige Arbeitnehmer eine rechtliche Stütze und schützt vor zeitlicher und finanzieller Ausbeutung. Demnach fällt darunter die Regelung der Arbeits- und Urlaubszeiten, der Kündigungsfrist, die Mindestbezahlung und verschiedene Arbeitsmodelle.

Die verschiedenen Aspekte des Arbeitsrechts werden alle im Arbeitsvertrag – dem Ausgangspunkt des Arbeitsrechts – festgehalten. Der Arbeitsvertrag muss spätestens nach einem Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten, welche Rechte Arbeitnehmer und -geber innerhalb des Arbeitsverhältnisses besitzen.

Eine kurze Geschichte des Arbeitsrechts

Bereits seit dem Altertum ist die Arbeit Teil der rechtlichen Regelung. Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde Arbeit als kapitalistische Verdinglichung angesehen, was man heute als Ursprung der Arbeitsrechtsgeschichte ansieht. Während der Industrialisierung im Laufe des 19. Jahrhunderts bestand ein immer größeres Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern, was zu heftigen sozialen Missständen führte.

Daraus resultierte das Sozialversicherungsrecht, das Jugendschutzgesetz sowie das Verbot der Kinderarbeit. Während der Weimarer Republik wurden weitere Weichen für das Arbeitsrecht gestellt: Darunter zählte insbesondere die Ausarbeitung des Kollektiven Arbeitsrechtes, darunter die garantierte Koalitionsfreiheit. Während der Nationalsozialismus in Deutschland die Führung übernahm, wurde das Kollektive Arbeitsrecht zwischenzeitlich lahmgelegt – es war nicht mit der Ideologie eines einzelnen Führers vereinbar.

Heute sind im Arbeitsrecht zahlreiche Rechte festgelegt, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen und absichern.

Der Arbeitsvertrag: Ausgangspunkt des Arbeitsrechts

Im Arbeitsvertrag sind alle Rechte genau festgehalten, die Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber innerhalb des Arbeitsverhältnisses besitzen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Arbeitsvertrag zur Leistung, im Gegenzug versichert der Arbeitgeber darin die Vergütung dieser Arbeit.

Arbeitsrecht Ratgeber
Die Arbeitszeiten sollten im Arbeitsvertrag ganz klar geregelt sein.

Wichtig ist eine genaue Lektüre des Arbeitsvertrags. In vielen Fällen wissen Arbeitnehmer viel zu wenig darüber, was alles im Vertrag festgehalten wird. Dabei dokumentiert der Vertrag alle wichtigen Rechte, die Arbeitnehmer besitzen und die im Vertrag genau festgehalten werden müssen.

Ein wichtiger Punkt ist die klare Regelung der Arbeitszeiten. Diese sind pro Tag, Monat und Jahr geregelt. Darunter fällt unter anderem die Regelung, dass höchstens an 60 Tage im Jahr das Maximum von 10 Stunden Arbeit am Tag erreicht werden darf. Doch im Arbeitsvertrag werden darüber hinaus andere wichtige Informationen zum Arbeitsverhältnis gegeben.

Arbeitsrecht umfasst mehrere Themen

Mit dem Arbeitsrecht werden vor allem die Interessen der Arbeitnehmer geschützt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Vorschriften und Regelungen zu kennen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen und auch, um ein gutes Betriebsklima zu erhalten. Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts sind die Rechte der Arbeitnehmer, der Mindestlohn, Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit und flexible Arbeitszeiten, Leiharbeit und Werkverträge sowie allgemein verbindliche Verträge und Entsendung von Arbeitnehmern.

Arbeitnehmerrechte

Es gibt zahlreiche Regelungen, mit denen Arbeitnehmer in Deutschland geschützt werden. So gewährleistet der Arbeitszeitschutz einen gesetzlichen Rahmen, wann und wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen. Pausen und Ruhezeiten sind hierin ebenfalls enthalten. Besondere Regelungen gelten hierbei übrigens für Jugendliche im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Arbeitsrecht
Willkürliche Kündigungen sind durch das Arbeitsrecht ausgeschlossen.

Im Kündigungsschutzgesetz sind Kündigungsfristen und -gründe festgehalten, damit willkürliche fristlose Kündigungen nicht möglich sind. Eine Kündigung muss nach dem Gesetz immer schriftlich erfolgen und darf nur unter wichtigen Gründen fristlos erfolgen. Bestimmte Personengruppen stehen darüber hinaus unter einen besonderen Kündigungsschutz, das gilt beispielsweise für Schwangere und Schwerbehinderte.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei den Arbeitnehmerrechten ist das Recht zur betrieblichen Mitbestimmung. Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich das Recht einen Betriebsrat zu wählen, sofern mehr als fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Unternehmen angestellt sind. Der Betriebsrat genießt einen besonderen Schutz, damit Angestellte, die als Betriebsrat arbeiten nicht benachteiligt werden oder gar eine Kündigung erhalten.

Mindestlohn

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In Deutschland gilt ein Mindestlohn von 12 Euro für alle Arbeitnehmer.

In Deutschland gilt ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn, dieser darf nicht unterschritten werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Ziel des Mindestlohns ist es, einen Beitrag zur Gleichberechtigung unter Angestellten zu erzielen. Insbesondere Frauen sind oft in Anstellungen, in denen nur geringe Gehälter bezahlt werden. Durch die Einführung des Mindestlohns wird das Gehaltsgefälle zumindest zu einem geringen Teil reduziert.

Es findet regelmäßig eine Erhöhung bzw. Anpassung des Mindestlohns statt, damit das Gehalt auch den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen entspricht.

Leiharbeit, Werkverträge und Tarifverträge

Die gesetzlichen Regelungen zu Leiharbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen Arbeitgebern Flexibilität und bieten Arbeitnehmern gleichzeitig Sicherheit, denn in der Vergangenheit wurde Leiharbeit oft zuungunsten der Angestellten eingesetzt. Eine Besonderheit stellen Tarifverträge dar, die besondere Leistungen und Arbeitsbedingungen zugunsten der Angestellten festhalten. Die Tarifnormen können verbindlich angeordnet werden, so dass Arbeitgeber im Geltungsbereich der Tarifverträge dazu verpflichtet sind, diese zu befolgen.

Arbeitszeitregelung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern gestaltet werden können. So werden im Arbeitsrecht auch Regelungen zu Teilzeitmodellen festgehalten.

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Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, gibt es flexible Arbeitszeitregelungen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie in Teilzeit gearbeitet werden kann. Neben der klassischen Teilzeit gibt es auch die Brückenteilzeit, bei der über einen befristeten Zeitraum in Teilzeit gearbeitet werden kann. Eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit ist hierbei nach einem bestimmten Zeitraum vorgesehen. Darüber hinaus gibt es auch die Altersteilzeit, die für Menschen interessant ist, die in den letzten Jahren vor dem Ruhestand ihre Arbeitszeit allmählich reduzieren möchten.

Ebenfalls gesetzlich festgehalten sind Regelungen, nach denen Arbeitnehmer ihre Arbeit besser mit Familie und Pflege verbinden können. Hier gibt es Möglichkeiten zu vorübergehenden Arbeitsverhinderungen und Arbeitszeitverringerungen.

Fazit zum Thema Arbeitsrecht

Bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Vertrag und ihre Rechte genau kennen. Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, die festgelegten Regelungen einzuhalten. Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsrecht auf individueller Ebene festgehalten und sichergestellt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vom Anstellungsverhältnis profitieren. Ein Arbeitsvertrag, der zuungunsten einer Seite ausfällt, sollte nachgebessert und vorher nicht unterschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind zahlreiche Gesetze enthalten, die die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln und deren Rechte und Verpflichtungen klären. Dabei geht es um die Regelung der Arbeitszeit, den Umgang mit Urlaub und Krankheit, um Kündigungsfristen und das Entgelt, das Arbeitnehmer für ihre Arbeit erhalten.

Die Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht eindeutig geregelt. Die maximale tägliche Arbeitszeit liegt bei acht Stunden, in Ausnahmefällen darf sie zehn Stunden betragen, die maximale Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit auf zehn Stunden, ist nur möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht überschritten wird. Ob und in welchem Ausmaß Überstunden verlangt werden dürfen und wie diese vergütet werden, wird im Arbeitsvertrag festgehalten. 

Im Arbeitsrecht sind die Pausenzeit klar geregelt. Nach den Bestimmungen müssen Arbeitnehmer, die sechs bis neun Stunden arbeiten, mindestens 30 Minuten Pause machen. Für Arbeitnehmer, die über neun Stunden arbeiten, schreibt das Gesetz eine Pausenzeit von 45 Minuten vor. 

Bei Bildschirmarbeit stehen den Angestellten Bildschirmpausen von fünf bis zehn Minuten zu, diese dürfen nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Wichtig hierbei: Können in dieser Zeit Arbeiten erledigt werden, für die kein Bildschirm erforderlich ist, müssen diese in der Bildschirmpause erledigt werden. 

Außerdem haben Arbeitnehmer ein Recht auf eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und Arbeitsbeginn. Wer also abends lange arbeitet, darf nicht gleich wieder früh morgens beginnen.

Eine Kündigung kann nicht willkürlich ausgesprochen werden, dafür gibt es den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht. Im Prinzip gibt es nur drei Gründe, aus denen eine Kündigung ausgesprochen werden darf: Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist nur in wenigen Fällen möglich und erfordert triftige Gründe. 

Bei einer Kündigung müssen vorgeschriebene Kündigungsfristen eingehalten werden, diese sind gesetzlich vorgeschrieben und betragen viert Wochen. Eine Kündigung kann immer zum 15. eines Monats oder zum Monatsende ausgesprochen werden. Während der Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen von zwei Wochen. Abhängig von der Dauer, die ein Angestellter in einem Unternehmen ist, verlängert sich die Kündigungsfrist. Im Vertrag können auch längere Kündigungsfristen festgehalten werden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigungsfrist des Angestellten nicht länger sein darf, als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Wie viel Urlaub ein Arbeitnehmer mindestens pro Jahr erhalten muss, regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dies schreib vor, dass ein Arbeitnehmer, der in einer 5-Tage-Woche arbeitet, mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr bekommen muss. Dieser Urlaub muss vom Arbeitgeber gewährt werden. Wurde der Urlaub bis zum Jahresende nicht genommen, kann er in den ersten drei Monaten des Folgejahres noch genommen werden, ansonsten verfällt nicht-genommener Urlaub, dies gilt zumindest, solange es keine gesonderten Regelungen dazu im Arbeitsvertrag gibt.

von Pauline Bodinek
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