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Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle
In Puncto Arbeitszeit gibt es die unterschiedlichsten Lösungen. Die meisten Arbeitnehmer arbeiten in Vollzeit zwischen 35 und 40 Wochenstunden. Seit den letzten Jahren geht der Trend allerdings immer mehr zu reduzierten und flexibleren Arbeitszeiten. BBX stellt unterschiedliche Arbeitszeitmodelle vor.
von Charlotte Ruzanski
Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle. Es gibt etliche Arbeitszeitmodelle
© kieferpix / iStock

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Beschäftigte, die ausreichend Freizeit haben, effektiver arbeiten, als Beschäftigte, die gnadenlos ihre 40 Stunden pro Woche abspulen. Tatsächlich sinkt bei langen Arbeitszeiten die Produktivität, während das Risiko für Fehler und Unfälle steigt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren daher von einer reduzierten Wochenarbeitszeit.

Zahlreiche Arbeitszeitmodelle

Viele Arbeitszeitmodelle zielen auch darauf ab, eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
Viele Arbeitszeitmodelle zielen auch darauf ab, eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es zahlreiche Arbeitszeitmodelle. Flexible Arbeitszeitmodelle räumen Angestellten eine größere zeitliche Flexibilität und mehr Freizeit ein. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, sich für die Lösung zu entscheiden, die am besten zum Unternehmen selbst, den Arbeitnehmer und den Kunden passen. Dabei gibt es auch die Option, bestehende Modelle zu einem ganz individuellen Modell zu verbinden.

Die gängigsten Arbeitszeitmodelle
Gleitzeit
Vertrauensarbeitszeit
Nacht- / Schichtarbeit
Versetzte Arbeitszeit
Home Office
Jahresarbeitszeit
Funktionszeit

Gleitzeit: Flexibler Arbeitsbeginn und Feierabend

Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten inzwischen Gleitzeit an. Bei einem Gleitzeitmodell sind Arbeitsbeginn und -ende nicht vertraglich geregelt. Konkret heißt das: Der Arbeitnehmer kann mal früher oder später kommen, wie es am besten passt. Abhängig vom Beginn der Arbeitszeit verschiebt sich das Ende des Arbeitstages dadurch nach vorne oder nach hinten.

Bei Gleitzeitmodellen gibt es eine festgelegte Kernarbeitszeit, in der alle Angestellten anwesend sein müssen.

Beispiel Gleitzeitmodell:

Wenn die Kernarbeitszeit zwischen 10 Uhr und 15 Uhr liegt, kann ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitstag mit acht Stunden inklusive Pause von 10 Uhr bis 18.30 Uhr arbeiten. Er kann aber auch schon um 7 Uhr anfangen und kann dann bereits um 15.30 Uhr Feierabend machen. In beiden Fällen ist er über die Kernarbeitszeit anwesend.

Funktionszeit als Variante der Gleitzeit

Bei der Funktionszeit können die Arbeitnehmer ihre Arbeitsbeginn frei wählen.
Bei der Funktionszeit können die Arbeitnehmer ihre Arbeitsbeginn frei wählen.

Die Funktionszeit ist eine Variante der Gleitzeit, bei der es keine Kernarbeitszeiten gibt. Dabei gibt es zwar eine festgelegte Zeit, in der gearbeitet werden muss, wann genau man kommt, bleibt dem Angestellten jedoch selbst überlassen, solange er seine Arbeitszeit in diesem Zeitraum erfüllt.

Vertrauensarbeitszeit

Bei der Vertrauensarbeitszeit arbeiten Angestellte auf Vertrauensbasis, es gehört zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nicht erfasst. Arbeitnehmer haben in diesem Arbeitszeitmodell die Möglichkeit, sich ihre Arbeitszeit flexibel selbst einzuteilen.

Als Grundlage für die Vertrauensarbeitszeit werden in der Regel Zielvereinbarungen getroffen. Das heißt es werden Arbeitsaufgaben festgelegt, die bis zu festgesetzten Terminen erledigt werden müssen.

Auch in der Vertrauensarbeitszeit lassen sich Kernzeiten festlegen, in denen Anwesenheitspflicht besteht. Diese Regelung ist weit verbreitet, da in solchen Kernzeiten Meetings und Teambesprechungen stattfinden können.

Vertrauen als essentielle Basis

Damit das Modell der Vertrauensarbeitszeit funktionieren kann, ist das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Angestellten Voraussetzung. Wichtig ist dabei gleichzeitig aber auch, dass Arbeitgeber das Fehlen einer Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht ausnutzen und ihren Angestellten mehr Arbeit zumuten, als zu schaffen ist.

Ein gutes Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Angestellten ist daher bei der Vertrauensarbeit essentiell. Zum einen, damit die Angestellten ihre Freiheit nicht ausnutzen und zum anderen, damit sie bei Überlastung das Problem aber auch ohne zu zögern bei den Vorgesetzen ansprechen können.

Wichtig: Seit Oktober 2022 ist die Arbeitszeiterfassung verpflichtend in Deutschland. Das heißt, die Arbeitszeit und die Pausenzeit muss dokumentiert werden. Das bedeutet in letzter Konsequenz auch ein Ende der Vertrauensarbeitszeit. Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten die Möglichkeit bereitstellen, die Arbeitszeit zu dokumentieren bzw. zu erfassen.

Nacht- /Schichtarbeit: Variable Arbeitszeiten

Viele Branchen kommen ohne Spät- und Nachtarbeit nicht aus.
Viele Branchen kommen ohne Spät- und Nachtarbeit nicht aus.

Eines der bekanntesten Arbeitszeitmodelle ist die Nacht- und / oder Schichtarbeit. In vielen Berufen und Branchen ist sie unumgänglich. Das betrifft nicht nur die klassischen Schichtarbeits-Bereiche wie Krankenhaus, Polizei oder Verkehrswesen, sondern wird zunehmend auch im Dienstleistungsbereich und im Handel erwartet.

Schichtarbeit wird unterteilt in kontinuierliche Schichtarbeit und diskontinuierliche Schichtarbeit:

  • Kontinuierliche Schichtarbeit: Angestellte leisten auch Nacht- und Wochenendschichten.
  • Diskontinuierliche Schichtarbeit: Arbeit in der Nacht oder am Wochenende ist nicht vorgesehen.

Versetzte Arbeitszeit

Die versetzte Arbeitszeit findet sich vor allem in Betrieben mit einem stark variierenden Personalbedarf. Bei diesem Arbeitszeitmodell gibt es Arbeitszeitblöcke, also zwei Schichten, die sich über einen bestimmten Zeitraum überlappen, um so den größeren Personalbedarf zu decken.

Gleitzeitregelungen sind bei diesem Arbeitszeitmodell nicht möglich, dafür bietet die versetzte Arbeitszeit besonders gute Möglichkeiten auch in Teilzeit zu arbeiten.

Home Office: Arbeiten von Zuhause aus

Besondere Flexibilität und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet das Homeoffice.
Besondere Flexibilität und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet das Home Office.

Vor allem in den letzten Jahren hat das Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitnehmer wünschen sich die Möglichkeit – zumindest hin und wieder – von zuhause aus arbeiten zu können. Grundgedanke ist dabei meist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Arbeitgeber können die Regelungen zum Homeoffice ganz individuell gestalten. Von der ausschließlichen Arbeit zuhause, über regelmäßige Tage, an denen Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten bis hin zu Home Office nach Bedarf ist hier alles drin.

Jahresarbeitszeit: Saisonal bedingte Arbeitszeiten

Vor allem Unternehmen, deren Auftragslage stark von saisonabhängig ist, nutzen dieses Arbeitszeitmodell. Bei der Jahresarbeitszeit wird vertraglich festgehalten wie viele Stunden pro Jahr gearbeitet werden muss. Je nach Auslastung kann die effektive wöchentliche Arbeitszeit dann deutlich schwanken und die Verteilung der Arbeitszeit ist extrem variabel.

Auf diese Weise können Angestellte in Bereichen, die stark von der Jahreszeit abhängig sind, das ganze Jahr über ein gleichbleibendes Gehalt beziehen. Allerdings lassen sich extreme saisonale Schwankungen nur geringfügig durch dieses Modell ausgleichen und Überstunden sind zu Hochzeiten vorprogrammiert.

Erfassung der Arbeitszeit per Arbeitszeitkonto

Zur Erfassung der Arbeitszeit dienen Arbeitszeitkonten oder moderne Stechuhren.
Zur Erfassung der Arbeitszeit dienen Arbeitszeitkonten oder moderne Stechuhren.

Bei den meisten der Arbeitszeitmodelle werden die geleisteten Stunden der Arbeitnehmer über ein Arbeitszeitenkonto – eine modernen Stechuhr – erfasst. In diesem Konto melden sich Arbeitnehmer an, wenn sie mit ihrer Arbeit beginnen und ab wenn sie Feierabend machen. So lässt sich genau erfassen, wie viel tatsächlich gearbeitet wurde. Mögliche Überstunden, aber auch mögliche Minusstunden werden auf diese Weise zuverlässig aufgezeichnet.

Diese genaue Aufzeichnung der Arbeitszeit bringt sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern eine gewisse Sicherheit, dass nicht mehr bzw. weniger gearbeitet wird, als vertraglich festgehalten.

Maximale Arbeitszeit

In Deutschland gibt es feste Regelungen zur maximalen Arbeitszeit, die pro Tag und pro Woche gearbeitet werden darf. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass seine Angestellten diese maximale Arbeitszeit nicht überschreiten. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer über ihre Rechte und das Gesetz zur maximalen Arbeitszeit informiert werden.

Pro Tag liegt die maximale Arbeitszeit bei acht Stunden, wobei zwei Überstunden zulässig sind. Auf diese Weise erhöht sich die effektive maximale Tagesarbeitszeit auf 10 Stunden.

Die maximale Wochenarbeitszeit liegt bei insgesamt 60 Stunden. Diese setzen sich zusammen aus einer regulären Arbeitszeit von 48 Stunden plus maximal 12 Überstunden bei einer Arbeitswoche mit sechs Tagen.

Vorgeschriebene Pausen müssen eingehalten werden

Die vorgeschriebenen Pausenzeiten müssen eingehalten werden.
Die vorgeschriebenen Pausenzeiten müssen eingehalten werden.

Unabhängig davon, welches der Arbeitszeitmodelle angewendet wird, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten eingehalten werden. So müssen spätestens nach sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden. Es ist auch möglich, die 30-minütige Pause in zwei Pausen á 15 Minuten zu unterteilen. Doch egal, für welche Lösung man sich entscheidet: Die Pausenzeiten dürfen nicht kürzer ausfallen.

Überschreitet die Arbeitszeit neun Stunden, verlängert sich die Pausenzeit von 30 auf 45 Minuten. Auch hier ist eine Stückelung in 15-Minuten-Blöcke erlaubt.

Info

Gut zu wissen: Ist eine Pause kürzer als 15 Minuten, zählt sie als Arbeitszeit.

Bei diesen Pausenzeiten handelt es sich um gesetzliche Mindestvorgaben, deswegen können Arbeitgeber auch längere Pausenzeiten vorschreiben. Arbeitnehmer müssen dabei allerdings immer berücksichtigen, dass Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen und daher auch nicht vergütet werden.

Ruhezeiten und Überstunden

Neben Pausenzeiten gibt es auch gesetzliche Ruhezeiten, auch diese gelten in jedem der Arbeitszeitmodelle. So müssen zwischen zwei Arbeitstagen immer mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, in der nicht gearbeitet wird.

Für Sonn- und Feiertage gilt: An diesen Tagen darf nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden.

Sammelt ein Arbeitnehmer Überstunden, müssen diese binnen sechs Monaten wieder abgebaut werden.

Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften

Frauen, die in der Schwangerschaft arbeiten, genießen besonderen Schutz in Puncto Arbeitszeit und Pausen.
Frauen, die in der Schwangerschaft arbeiten, genießen besonderen Schutz in Puncto Arbeitszeit und Pausen.

In bestimmten Branchen oder bei Schichtarbeit gelten in Sachen Pausen gesonderte Regelungen.

Auch Tarifverträge können andere Vorschriften zu Arbeits- und Pausenzeiten festhalten. Diese gesonderten Regelungen sind dann bindend.

Übrigens: Besonderen Schutz genießen Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter. Für Jugendliche beträgt die maximale Tagesarbeitszeit acht Stunden. Schwangere und stillende Frauen dürfen keine Überstunden machen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Arbeitszeitmodellen

Arbeitszeitmodelle zeigen die unterschiedlichen Vereinbarungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen können, damit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Besonders beliebt sind flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende zeitlich nicht exakt festgelegt sind. Welches Arbeitszeitmodell gilt, wird vertraglich festgehalten.

In den letzten Jahren immer häufiger genutzt wurde das Jobsharing, hier teilen sich mehrere Arbeitnehmer eine Vollzeitarbeitsstelle. Wie genau die Verteilung der Arbeit und der Arbeitszeit aussieht, wird in der Regel unter den Jobsharern selbst ausgemacht.

Zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen gehören die Gleitzeit, die Funktionszeit und die Vertrauensarbeitszeit. Seit der Verpflichtung der Arbeitszeiterfassung, die seit Oktober 2022 gilt, ist die Vertrauensarbeitszeit jedoch im Prinzip nicht mehr möglich.

von Charlotte Ruzanski
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