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Sabbatical – die Auszeit vom Beruf
Auszeit vom Beruf – wer träumt nicht davon? Für eine Weile mal alles stehen und liegen lassen und den Fokus wieder ganz auf sich oder die eigene Familie richten. Eben nicht für den Job leben, sondern trotz des Jobs noch ein Privatleben haben. Immer mehr Angestellte in Deutschland nehmen im Laufe ihres Arbeitslebens eine solche berufliche Auszeit.
von Charlotte Ruzanski
Sabbatical – die Auszeit vom Beruf. Auszeit - so planen Sie das Sabbatical
© stockfour / iStock

Das Schöne ist, dass ein vorübergehender Ausstieg aus dem Beruf nicht zwangsläufig auch Gehaltsverzicht bedeuten muss. Wer sich für ein Sabbatical – oder auch Sabbatjahr – entscheidet, bekommt während der arbeitsfreien Zeit weiterhin Gehalt überwiesen.

Das Prinzip Sabbatical

Bei einem Sabbatical handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell, das es Arbeitnehmern ermöglicht nach einer Arbeitspause von drei bis hin zu zwölf Monaten wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Möglich ist das dank des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 1. Januar 2001, das eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht.

Voraussetzungen für ein Sabbatical

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf  ein Sabbatjahr und ein Antrag kann jederzeit aus betrieblichen Gründen vom Chef abgelehnt werden. Nur in seltenen Fällen ist eine Regelung hierzu im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten.

Vor allem Arbeitnehmer, die in kleineren Betrieben beschäftigt sind, haben es schwer, in den Genuss einer Auszeit zu kommen. Grund ist, dass die Voraussetzung für die Möglichkeit eines Sabbaticals eine Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern ist. Zudem muss der Arbeitnehmer bereits mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Begründet werden kann der Wunsch nach einer Pause auf vielfache Weise. Sowohl berufliche Weiterbildung als auch persönliche Projekte und Vorhaben können ein Jahr Auszeit rechtfertigen.

Finanzierung der Auszeit

Es bestehen unterschiedliche Modelle für das Sabbatical. So kann für die Pause beispielsweise ein Lebensarbeitszeit- bzw. Langzeitkonto genutzt werden. Auf diesem Konto werden über einen längeren Zeitraum zusätzliche Stunden angespart, die aus Überstunden oder nicht genommenem Urlaub bestehen können. Wichtig ist jedoch, dass für die Füllung des Kontos die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit nicht überschritten wird.

Eine andere Möglichkeit besteht in Teilzeitarbeit. Beispielsweise kann ein Angestellter 40 Wochenstunden arbeiten, sich jedoch nur 30 Wochenstunden auszahlen lassen. Wer drei Jahre nach diesem Prinzip verfährt, kann das vierte Jahr vollständig freinehmen und erhält ein Gehalt als würde er weiterhin seine 30 Wochenstunden arbeiten.

Der Vorteil dieser beiden Modelle liegt darin, dass der Arbeitgeber auch während des Sabbaticals weiterhin die Beiträge zur Sozialversicherung für seinen Angestellten zahlt.

Unbezahlter Urlaub

Natürlich kann ein Sabbatical auch in Form eines unbezahlten Urlaubs genommen werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer hierbei darauf achten, dass jeglicher unbezahlter Urlaub, der über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht, eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erfordert, da der Arbeitgeber in diesem Fall zur Abmeldung seines Angestellten bei der Kasse verpflichtet ist.

Auch Interesse von Arbeitgeberseite

Nicht immer übrigens muss die Initiative vonseiten des Arbeitnehmers kommen. Auch Arbeitgeber können ein Interesse daran haben, ihre Angestellten für einige Zeit zu beurlauben, beispielsweise bei drohender Kurzarbeit oder schlechter Auftragslage. In manchen Fällen lässt sich auf diese Weise eine Kündigung umgehen.

Immer mehr Unternehmer sehen die Auszeit ihrer Angestellten positiv, denn zumeist kommen diese nach der Pause ausgeruht, motiviert und mit neuer Energie zurück an den Arbeitsplatz und leisten unter Umständen deutlich mehr als in der Zeit davor.

Was in den Sabbatical-Vertrag gehört

Die Regelungen des Sabbaticals sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem eigenen Vertrag festhalten. Geklärt werden sollten darin zunächst einmal natürlich die Dauer der Auszeit, sowie die Regelung der Sonderzahlung. Aber auch die Fragen, wie der Krankheitsfall zu handhaben ist, wie bestehende Versicherungen weiterhin abgedeckt werden und wie die Rückkehr des Arbeitnehmers in den Beruf gestaltet werden soll (welcher Aufgabenbereich wird übernommen, welche Position bekommt der Angestellte, welches Gehalt, etc.). Besonders für Arbeitgeber sind auch Vereinbarungen zu Rückrufrecht oder Erreichbarkeit des Angestellten elementar. Arbeitnehmer hingegen sollten insbesondere darauf achten, dass sie während ihrer Auszeit Kündigungsschutz genießen.

Checkliste: Das sollten Sie berücksichtigen

  • Frühzeitige Planung ist wichtig. Elementar sind dabei die Fragen: Wann, wofür und wie lange?
  • Planung der finanziellen Situation während der Auszeit: Wie viel Geld wird benötigt? Bestehen Rücklagen? Wie lassen sich Kosten senken?
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen: Wann ist der beste Zeitpunkt, welches Finanzierungsmodell ist im Betrieb möglich?
  • Klärung der Versicherung: Läuft sie weiterhin über den Arbeitgeber oder ist eine private Versicherung notwendig?
  • Besonders wichtig bei der Versicherung: Wer über einen längeren Zeitraum im Ausland sein wird, muss klären, welcher Versicherungsschutz notwendig ist
von Charlotte Ruzanski

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