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Elterngeldrechner 2023: Elterngeld und Elterngeld Plus berechnen
von Charlotte Ruzanski

Das Elterngeld ist eine staatliche Förderung, die einen finanziellen Ersatz für die berufliche Auszeit bieten soll, die die Geburt eines Kindes erfordert. Dafür werden 65 % des wegfallenden monatlichen Nettoeinkommens ausgezahlt, wobei der Maximalbetrag bei 1.800 Euro liegt.
Geringverdiener können bei einem Einkommen bis 1.240 Euro mehr als 65 % ihres ehemaligen Gehaltes ausgezahlt bekommen. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält monatlich 300 Euro.

Berechnung des Elterngelds

Linktipp

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Seite vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familien-wegweiser.de

Bei der Berechnung des Elterngeldes hilft der Elterngeldrechner von BBX.de. Hiermit können Sie schnell und unkompliziert die Höhe des Elterngelds kalkulieren, die Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes zusteht. Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt an, außerdem, wie viele Kinder Sie erwarten und ob Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit arbeiten werden.

Der BBX Elterngeldrechner ermittelt in Echtzeit die Höhe des Elterngeldes, das Ihnen zusteht.

14 Monate finanzielle Unterstützung

Eltern können maximal 14 Monate Elterngeld beziehen. Dafür ist eine Splittung des Bezugs auf beide Elternteile nötig. Das heißt: Pro Elternteil können maximal 12 und müssen mindestens zwei Monatsbeiträge in Anspruch genommen werden. Dabei ist auch ein gleichzeitiger Bezug möglich, bedeutet aber, dass sich die Dauer des Bezugs verkürzt.

Elterngeld Plus verlängert der Bezugszeitraum

Neben dem Basiselterngeld, das maximal 14 Monate lang ausgezahlt wird, haben Eltern auch die Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu verlängern, indem sie Elterngeld Plus beantragen. Dieses fällt nur halb so hoch aus wie das Basiselterngeld und liegt damit bei mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro. Dafür können es Eltern aber über einen doppelt so langen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten wollen, ist diese Variante des Elterngelds die richtige Wahl. Das liegt daran, dass Einkommen, das man zusätzlich zum Elterngeld bekommt, mit diesem verrechnet wird, dadurch wird weniger Elterngeld ausgezahlt. Beim Elterngeld Plus haben Eltern die Möglichkeit sich etwas dazuzuverdienen, ohne dass sich an der Gesamthöhe des Elterngeldes etwas ändert. Berücksichtigt werden muss dabei allerdings, dass die maximale Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten darf, ansonsten erlischt der Anspruch auf Elterngeld.

Partnerschaftsbonusmonate bringen extra Geld

Paare, die sich entscheiden, die Erziehungsarbeit aufzuteilen, können Partnerschaftsbonusmonate beantragen. Diese bringen vier Monate mehr Elterngeld. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten (mindestens 25, aber maximal 30 Wochenstunden). Zudem muss man die Partnerschaftsbonusmonate direkt im Anschluss an den Bezug von Elterngeld in Anspruch nehmen.

Erhöhung des Bezugs

Unter bestimmten Bedingungen kann es zu einer Erhöhung des Elterngeldes kommen. Bei Mehrlingsgeburten bekommt man zwar nur einmal Elterngeld, da die Leistung als Ersatz für den Lohnwegfall verstanden wird. Doch Eltern von Mehrlingen profitieren von einem Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld bzw. 150 Euro auf Elterngeld Plus pro zusätzlichem Kind. Wie hoch Ihr persönliches Elterngeld ausfällt, können Sie ganz einfach mit dem BBX Elterngeldrechner berechnen.

Weitere Zulagen gibt es, wenn Paare bereits Kinder haben. Der sogenannte Geschwisterbonus ist allerdings abhängig vom Alter der anderen Kinder.  Gibt es mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren, steht den Eltern ein Bonus von 10 % des Elterngeldes zu. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens aber 75 Euro.

Elterngeld FAQ

Elterngeld Plus wurde für Eltern entwickelt, die in der Zeit des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten wollen. Es soll den Teil des Einkommens ersetzen, der aufgrund der Teilzeitbeschäftigung entfällt. Damit soll eine finanzielle Einbuße aufgrund der Teilzeittätigkeit verhindert werden. Der Bezug von Elterngeld Plus ist doppelt so lange möglich wie der Bezug von Elterngeld.
Elterngeld Plus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden. Es ist besonders für Mütter und Väter interessant, die schon während der Phase des Elterngeldbezugs und auch danach Teilzeit arbeiten wollen. Es kommt damit also für alle Eltern in Frage, die bald nach der Geburt wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen.

Elterngeld gibt es für alle Eltern, die einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Das Kind muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Außerdem müssen die Eltern ihr Kind zum überwiegenden Teil selbst betreuen. Mindestens ein Elternteil muss die vor der Elternzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit auf höchstens 30 Stunden in der Woche verringern oder vorübergehend sogar ganz aufgeben.
Wenn Eltern in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld gegeben sind, besteht ebenfalls ein Anspruch. In diesem Fall wird der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat gezahlt. Damit haben nicht nur Arbeitnehmer und Selbständige Anspruch, sondern auch Schüler und Studierende.

Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung betrachtet. Damit orientiert sich die Höhe des Elterngeldes an dem bisherigen Nettoeinkommen. Im ersten Lebensjahr des Kindes werden 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens bezahlt. Die Höhe des Elterngeldes ist auf 1.800 Euro beschränkt. Die Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen, das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielt wurde.
Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro im Monat. Es wird gezahlt, wenn die Eltern vor der Geburt nicht gearbeitet haben oder wenn sie weniger als 300 Euro verdient haben.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld um 300 Euro für das zweite Kind und für jedes weitere Kind angehoben.

Als Geringverdiener bekommt man eine besondere Unterstützung. Geringverdiener ist, wer im Jahr vor der Geburt im Durchschnitt pro Monat weniger als 1.000 Euro netto verdient hat. Je geringer das Nettoeinkommen ist, umso höher ist der prozentual festgelegte Einkommensersatz. Für je 20 Euro, die das Nettoeinkommen unterhalb der Grenze von 1.000 Euro liegt, wird die Ersatzrate um ein Prozent erhöht.
Bei einem Nettoeinkommen von 600 Euro gibt es also 87 Prozent als Einkommensersatz und somit 522 Euro. Beträgt der Nettoverdienst mindestens 340 Euro, wird das Elterngeld mit 100 Prozent berechnet und liegt dann bei 340 Euro.

Bisher galt immer, dass Paare mit einem Einkommen von 500.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Ab 2021 soll diese Grenze bereits bei 300.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende wird eine Einkommensgrenze von maximal 250.000 Euro angesetzt.

 

Grundsätzlich ist ein Bezug des Elterngeldes über 12 Monate lang möglich. Zwei weitere Partnermonate werden gewährt, wenn sich der Partner wenigstens zwei Monate lang an der Kindererziehung beteiligt und wenn er vor der Geburt erwerbstätig war. Elterngeld wird dann gewährt, wenn er seine Wochenarbeitszeit in den beiden Partnermonaten auf mindestens 30 Stunden reduziert.
In den Partnermonaten wird das Elterngeld nach dem vorherigen Einkommen des Partners berechnet. Wenn beide Elternteile vor der Geburt nicht gearbeitet haben, gilt der Bezug von Elterngeld nur 12 Monate lang. Kein Elternteil darf außerdem länger als 12 Monate Elterngeld erhalten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Partner die Kinderbetreuung aufgrund von schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung nicht übernehmen kann.

Staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld werden nur dann als Einkommen angerechnet, wenn die Leistung über 300 Euro liegt. Bei einer Mehrlingsgeburt sind für jedes Kind zusätzlich 300 Euro von der Anrechnung befreit. Im Unterhaltsrecht werden bis zu 300 Euro Elterngeld nicht als Einkommen berechnet. Somit erhalten Familien durch das Elterngeld ein höheres Nettoeinkommen für ihren Haushalt.
Elterngeld ist von der Steuer befreit, es unterliegt aber der Progression. Das bedeutet, dass es zu dem zu versteuernden Einkommen des Partners hinzugerechnet wird. Dadurch steigt der Steuersatz, der aber nur auf das ursprüngliche Einkommen bezogen wird. Sozialversicherungsbeiträge fallen für das Elterngeld ebenfalls nicht an.

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei entfallen 12 Monate auf das eigentliche Elterngeld, zwei weitere Monate gelten als Partnermonate, wenn der Partner seine Arbeitszeit auf mindestens 30 Wochenstunden reduziert und die Betreuung des Kindes übernimmt. Allerdings können auch die 12 Monate nach Belieben unter den Eltern aufgeteilt werden. Das Elterngeld kann nacheinander oder gleichzeitig beansprucht werden. Bei einem gleichzeitigen Anspruch reduziert sich die Laufzeit entsprechend.
Alternativ kann der Bezugszeitraum verlängert werden. Bei einem halbierten monatlichen Elterngeld beträgt er beispielsweise 28 Monate.

Die Beantragung des Elterngeldes läuft über die Elterngeldstellen der Bundesländer. Sie sind den Kreisen und den kreisfreien Städten zugeordnet. In den kleineren Bundesländern oder in den Stadtstaaten sind die Landesregierungen oder auch die Bezirksämter zuständig. Weitere Informationen, welche Stelle für Sie zuständige ist, finden Sie unter Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden.
Eine Beantragung des Elterngeldes erfolgt schriftlich. Die rückwirkende Zahlung ist bis auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt, deshalb sollte der Antrag direkt nach der Geburt gestellt werden.

Das Bundeselterngeldgesetz gilt seit 01. Januar 2007. Seit diesem Zeitpunkt ersetzt es das Bundeserziehungsgeldgesetz. Somit ist der Bezug von Elterngeld für Kinder möglich, die ab diesem Zeitpunkt geboren sind.
Der Antrag auf Elterngeld sollte sofort nach der Geburt eingereicht werden. Das Elterngeld kann nämlich rückwirkend maximal für drei Monate gezahlt werden. Die Frist von drei Monaten beginnt ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Elterngeldbehörde eintrifft. Damit muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Beginn des Zeitraums eingehen, für den das Elterngeld in Anspruch genommen werden soll. Sofern ein Bezug von Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Geburt gewünscht ist, muss der Antrag also spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Elterngeldstelle eingehen.

Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Der Elternteil, der vor der Geburt erwerbstätig war und nur als Ergänzung Arbeitslosendgeld 2 erhalten hat, bekommt zusätzlich zu Hartz 4 einen Teil des Elterngeldes. Dieser Teil wird nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt maximal 300 Euro im Monat.

Dem Antrag muss eine Geburtsurkunde des Kindes im Original beigefügt werden. Sofern der Antragsteller vor der Geburt in einer nichtselbständigen Tätigkeit beschäftigt war, müssen außerdem Einkommensnachweise aus den vergangenen 12 Monaten vor der Geburt und vor dem Beginn des Mutterschutzes eingereicht werden. Wenn ein Mutterschaftsgeld bezogen wurde, ist dafür ebenfalls ein Nachweis über die Höhe und die Dauer erforderlich. Außerdem muss der Arbeitgeberzuschuss während der Dauer des Beschäftigungsverbots nachgewiesen werden.
Sofern der Antragsteller ein Nicht-EU-Ausländer ist, muss zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung beigelegt werden (z. B. Blue Card, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).

von Charlotte Ruzanski

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