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Wann brauche ich eine Krankschreibung?
Eigentlich türmt sich die Arbeit, doch der Schädel brummt, die Nase läuft, alle Glieder schmerzen - es hilft nichts, als das Bett zu hüten und sich krank zu melden. Doch wie verhalte ich mich korrekt?
von Johanna Schödel
Im Krankheitsfall: Was Arbeitnehmer wissen müssen. Wann eine Krankschreibung notwendig ist
© Tero Vesalainen / iStock

Rechtlich gesehen muss eine Krankmeldung ‘unverzüglich’ beim Arbeitgeber eingehen. Konkret bedeutet das: Jeder kranke Arbeitnehmer sollte so schnell wie möglich am Arbeitsplatz Bescheid geben, damit der Arbeitgeber den Arbeitsausfall ggf. kompensieren kann.

Hat es Sie also erwischt, melden Sie sich am besten noch vor Arbeitsbeginn bei Ihrem Chef. Dazu bedarf es keiner besonderen Form. Man kann sich telefonisch, per Mail oder Kurznachricht krankmelden. Allerdings sollte man den Kanal wählen, der den Vorgesetzten am ehesten erreicht. Ist es also nicht üblich, dass Sie Ihrem Chef Kurznachrichten schreiben, sollten Sie im Krankheitsfall auch nicht damit anfangen.

Ab wann braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ist dem Arbeitgeber unmittelbar anzuzeigen. Wer sich angeschlagen fühlt, darf in der Regel bis zu drei Kalendertage der Arbeit fernbleiben, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Spätestens am vierten Tag muss dem Arbeitgeber allerdings eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Spätestens nach drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest her.
Spätestens nach drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest her.

Aber Vorsicht! Die Frist von drei Tagen bezieht sich auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage. Sind Sie also bereits am Samstag erkrankt, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am Dienstag fällig.

Auch wenn es die übliche Regelung ist, dass Arbeitnehmer erst nach drei Tagen ein Attest vorlegen müssen, haben Firmen auch das Recht, vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Krankschreibung zu verlangen. Sonderregelungen müssen allerdings vertraglich festgehalten werden. Beinhaltet Ihr Arbeitsvertrag dahingehend keine Klausel, können Sie sich in den ersten drei Tagen einer Erkrankung den Gang zum Arzt sparen.

In der Arbeitszeit zum Arzt?

Muss man zum Arzt, ist es oft schwierig, einen Arzttermin außerhalb der regulären Arbeitszeit einzuschieben. Generell gelten Arztbesuche allerdings als Privatsache und sind daher außerhalb der Arbeitszeiten wahrzunehmen.

Nur in Ausnahmefällen sind Arztbesuche in der Arbeitszeit zulässig.
Nur in Ausnahmefällen sind Arztbesuche in der Arbeitszeit zulässig.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die einen Arztbesuch in der Arbeitszeit zulassen. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern für den Arztbesuch freizugeben, wenn die Sprechzeiten ausschließlich in die Arbeitsstunden fallen. Einen Wechsel des Arztes darf der Vorgesetzte übrigens nicht von seinem Angestellten verlangen. Das gilt auch, wenn der Arzt nur vormittags Sprechstunde hat und damit grundsätzlich nur in der Arbeitszeit besucht werden kann:

  • Wer akut erkrankt ist, darf während seiner Arbeitszeit zum Arzt.
  • Ebenso, wer eine Untersuchung vornehmen lässt, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden ist, wie eine Blutabnahme im nüchternen Zustand, was nur morgens möglich ist.
  • Schwangere haben das Recht, die Vorsorgeuntersuchungen in die Arbeitszeit zu legen. Grundsätzlich sind Termine außerhalb der Arbeitszeit aber auch in diesem Fall vorzuziehen.

Wie genau muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

An welcher Art von Krankheit ein Mitarbeiter leidet, ist Privatsache. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält keine Angaben dazu. Lediglich die voraussichtliche Dauer muss an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Allerdings bestätigen auch in diesem Fall Ausnahmen die Regel. In einigen Branchen, in denen eine Erkrankung des Mitarbeiters Einfluss auf die betrieblichen Belange haben könnte wie im Pflege- und Gesundheitssektor, muss der Arbeitgeber informiert werden.

Darf ich trotz Attest arbeiten?

Viele Angestellte sind unsicher, ob sie trotz einer Krankschreibung zur Arbeit gehen dürfen.
Viele Angestellte sind unsicher, ob sie trotz einer Krankschreibung zur Arbeit gehen dürfen.

Oft wird behauptet, wer krankgeschrieben ist, dürfe – auch wenn er sich wieder gesund fühlt – nicht arbeiten. Tatsächlich jedoch ist die Behauptung, dass man sowas wie eine „Gesundschreibung“ bräuchte falsch. Wer schneller als erwartet wieder fit ist, darf natürlich auch wieder arbeiten. Die im Attest angegebenen Tage sind lediglich eine Prognose des Arztes, die sich sowohl verbessern als auch verschlechtern kann.

Allerdings gilt auch der umgekehrte Fall: Erscheint ein Arbeitnehmer krank am Arbeitsplatz, hat der Chef durchaus das Recht, diesen nach Hause zu schicken. Immerhin hat jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, der er nachkommen sollte. Ganz abgesehen davon sind die Einbußen schlimmer, wenn ein kranker Arbeitnehmer noch einige seiner Kollegen ansteckt, als wenn er sich zuhause auskuriert.

Was darf man während der Krankheit?

Krankheit ist nicht gleichbedeutend mit Hausarrest. Abhängig von der Erkrankung kann man durchaus einkaufen oder spazieren gehen. Was der Arzt verordnet, sollte allerdings befolgt werden, denn ein erkrankter Arbeitnehmer sollte sich so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Wem also zur Bettruhe geraten wurde, der sollte von der Bergtour, dem Shoppingmarathon oder anderen, körperlich anstrengenden Tätigkeiten absehen.

Grundsätzlich gilt im Falle einer Krankschreibung: Alles, was die Genesung nicht beeinträchtigt, darf auch gemacht werden. Wer sich allerdings entgegen diesem Grundsatz verhält, der muss mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen, wenn der Chef vom Fehlverhalten erfährt.

Was gilt bei einer Erkrankung während des Urlaubs?

Wer das Pech hat, im Urlaub zu erkranken, verliert deswegen nicht seinen Urlaubsanspruch. Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Urlaub für die Dauer der Krankheit als unterbrochen gilt und die Urlaubstage gutgeschrieben werden.

Wer im Urlaub krank wird, verliert seinen Urlaubsanspruch nicht.
Wer im Urlaub krank wird, verliert seinen Urlaubsanspruch nicht.

Allerdings muss auch in diesem Fall der Arbeitgeber unmittelbar informiert werden, vorsorglich ebenfalls die Krankenkasse. Und auch hier gilt, dass man sich die Arbeitsunfähigkeit am Urlaubsort ärztlich bescheinigen lassen muss.

Wie der verschobene Urlaubsanspruch dann geregelt wird, sollte der Mitarbeiter in Absprache mit dem Chef klären.

Immer mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten führen zu beträchtlichen wirtschaftlichen Verlusten. Allein schon deshalb ist ein verantwortungsvoller und korrekter Umgang mit dem Thema Krankheit von allen Seiten sinnvoll.

von Johanna Schödel

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