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Steuerklasse 3
Steuerklasse 3 ist nur für Ehepaare und in Kombination mit Steuerklasse 5 wählbar. Welche Abzüge es gibt, worauf Sie achten müssen und wann sich die Steuerkombination lohnt.
von Laura Hoffmann
Steuerklasse 3 – Steuerbeträge & Abzüge. Steuerklasse 3 wird bei Ehepaaren mit Steuerklasse 5 kombiniert
© fizkes / iStock

Steuerpflichtige in Steuerklasse 3

In die Steuerklasse 3 werden verheiratete Steuerpflichtige eingeteilt, sofern die Kombination mit der Steuerklasse 5 sinnvoll ist. In diesem Fall wird der Partner mit dem höheren Einkommen in der Steuerklasse 3 eingeordnet. In dieser Steuerklasse sind die Steuern im Vergleich besonders niedrig. In der Steuerklasse 5 hingegen sind sie vergleichsweise hoch.

Welche Steuerfreibeträge gibt es?

Wenn ein Ehepaar sich für die Steuerklassen-Kombination 3/5 entschieden hat, erhält nur der Partner in der Steuerklasse 3 die Freibeträge – der Ehepartner mit der Steuerklasse 5 verzichtet darauf. Deshalb sind die Abzüge in Steuerklasse 5 besonders hoch.

Der abzugsfähige Grundfreibetrag beträgt 18.816 Euro. Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer wird mit 1.000 angesetzt, Sonderausgaben sind über einen Pauschbetrag von 36 Euro berücksichtigt. Ein Kinderfreibetrag kann mit 7.812 Euro angesetzt werden, die Vorsorgepauschale ist von der Höhe des Gehalts abhängig.

Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerklasse 3?

Nach einer Heirat steht jedes Ehepaar vor der Frage nach der geeigneten Steuerklassen-Kombination. Ehepaare können wählen, ob die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 passender ist als die Einteilung beider Partner in die Steuerklasse 4. Welche Variante aus steuerlicher Hinsicht zu geringeren Abzügen führt, lässt sich mit Hilfe eines Steuerklassenrechners schnell berechnen.

Die Steuerklasse-Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 ist für Paare geeignet, die ein sehr unterschiedlich hohes Gehalt beziehen. Der Ehepartner in der Steuerklasse 3 sollte etwa 60 Prozent oder mehr zum Einkommen des gemeinsamen Haushalts beitragen, damit sich die Kombination lohnt.

Formale Voraussetzung für die Einordnung in die Steuerklasse 3 ist lediglich, dass der Steuerpflichtige verheiratet ist und dass er einen Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse 3 stellt. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wird dann automatisch in die Steuerklasse 5 eingeteilt. Wird der Antrag nicht gestellt, werden beide Partner nach der Hochzeit in die Steuerklasse 4 eingeteilt.

Welche Abzüge gibt es für Steuerpflichtige?

In der Steuerklasse 3 fallen die üblichen Abzüge für die Lohnsteuer, für den Solidaritätszuschlag und für die Sozialversicherung an.

von Laura Hoffmann
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