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Einkommensteuer
Die Einkommensteuer fällt für alle an, die in Deutschland ein Einkommen erzielen. Wann die Einkommensteuer zu zahlen ist, wie hoch sie ausfällt und wie Sie sie berechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.
von Pauline Bodinek
Einkommensteuer: Alle Infos 2023. Einkommensteuern mit dem Einkommensteuerrechner berechnen
© SARINYAPINNGAM / iStock

Wer in Deutschland ein Einkommen erzielt, unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Dabei gilt als Einkommen nicht nur das Geld, das Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen oder aus einer selbständigen Tätigkeit sind steuerpflichtig, um nur einige der insgesamt sieben Einkommensarten zu nennen. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Es entspricht in der Regel nicht der Summe aller Einkünfte, weil Sie von diesen Einkünften noch einige Beträge abziehen dürfen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und mit ihm sinkt auch die Steuerlast. Alles, was Sie als Arbeitnehmer, aber auch als Selbständiger rund um die Einkommensteuer wissen müssen.

Was versteht man unter der Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen, das eine natürliche Person erzielt. Zu den natürlichen Personen zählen Arbeitnehmer ebenso wie Selbständige. Juristische Personen wie etwa Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer AG zahlen keine Einkommensteuer. Sie werden allerdings zu einer ähnlichen Steuer herangezogen, der Körperschaftssteuer. Die gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung der Einkommen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Im deutschen Steuersystem unterscheidet man insgesamt sieben verschiedene Einkommensarten.

Info
Die Einkommensteuer umfasst die Lohnsteuer inklusive der Steuer für andere Einkünfte etwa aus

• Vermietung
• Verpachtung
• Selbständigkeit
• Kapitalvermögen

Abgezogen von der Einkommensteuer werden

• Werbungskosten
• Betriebsausgaben

Die Lohnsteuer ist von der Einkommensteuer abzugrenzen. Sie fällt lediglich für Einkünfte an, die aus einer nicht-selbständigen Arbeit erzielt werden. Der Lohn oder das Gehalt eines Arbeitnehmers fällt demnach unter die Lohnsteuer. Sie wird jeden Monat bei der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Neben der Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, sofern er Mitglied einer Kirche ist.

Wie berechnet man die Einkommensteuer?

Die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer sind die Einkünfte, die Sie insgesamt erzielen. Dazu gehört in erster Linie das Gehalt, das auch als Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit bezeichnet wird. Daneben gibt es noch sechs weitere Einkunftsarten. Außer den Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit zählen Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, aus einem Gewerbebetrieb, aus einer selbständigen Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien und sonstige Einkünfte zum Einkommen.

Gut zu wissen

Ihr Bruttoeinkommen ist die Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer. Von Ihrem Bruttoeinkommen werden Freibeträge sowie Pauschalbeträge und unterschiedliche andere Ausgaben abgezogen, die der Gesetzgeber als abzugsfähig betrachtet. Nach Abzug dieser Beträge entsteht das zu versteuernde Einkommen, für das Sie die Einkommensteuer zahlen.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie vielleicht nicht nur das regelmäßige Gehalt, sondern auch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Selbständige Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Heilpraktiker gelten als Freiberufler und erzielen Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit. Kapitalvermögen kann ebenfalls dazu führen, dass Sie Einkünfte in Form von Zinsen oder Dividenden erhalten. Sofern Sie eine Immobilie vermieten, bekommen Sie eine Mieteinnahme, die zu versteuern ist. Sonstige Einkünfte decken andere Arten von Einkünften ab, dazu gehören zum Beispiel Unterhaltszahlungen. Aus der Summe aller Einkünfte errechnet sich das Bruttoeinkommen.

Höhe der Einkommensteuer

Wie hoch Ihre Einkommensteuer ist, hängt von Ihrem Steuersatz und von Ihrer Steuerklasse ab. Sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro im Jahr für Alleinstehende liegt, müssen Sie Steuern zahlen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, er steigt abhängig von Ihrem Einkommen sukzessive bis zu 42 Prozent an. Falls Ihr zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro im Jahr beträgt, unterliegen Sie einem Steuersatz von 45 Prozent, er wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

Ihre Steuerlast errechnet sich am Ende aus Ihrem zu versteuernden Einkommen und aus Ihrem Steuersatz. Von der so errechneten Steuer werden noch die Vorauszahlungen abgezogen, die Sie für den vergangenen Betrachtungszeitraum bereits geleistet haben. Aus der so ermittelten Differenz ergibt sich entweder eine Rückerstattung, weil Sie zu viele Steuern gezahlt haben, oder eine Nachzahlung, wenn die Vorauszahlungen zu gering bemessen waren.

Die verhältnismäßig wenig Aufwand können Sie Ihre Steuerlast näherungsweise mit Hilfe eines Einkommensteuerrechners ermitteln. Ein solcher Online-Rechner hilft Ihnen dabei, anhand von wenigen Angaben zu berechnen, wie hoch Ihre Einkommensteuer im betrachteten Zeitraum voraussichtlich sein wird.

Wann muss man Einkommensteuer zahlen?

Grundsätzlich ist jede Person steuerpflichtig, die mindestens sechs Monate im Jahr oder dauerhaft einen Wohnsitz in Deutschland hat. Diese Personen sind mit ihren Einkünften, die im Inland erzielt werden, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Wer hier keinen Wohnsitz hat, aber trotzdem Einkünfte erzielt, ist beschränkt steuerpflichtig. Allerdings muss Ihr gesamtes Einkommen pro Jahr höher sein als 9.408 Euro für Alleinstehende oder als 18.816 Euro bei Verheirateten. Diese Beträge bezeichnet man als Grundfreibeträge. Ebenfalls steuerpflichtig sind Sie als Erwerbstätiger, sofern Sie mehr als ein Arbeitsverhältnis ausüben.

Wie wird die Einkommensteuer erhoben?

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres fällig. Lediglich Arbeitnehmer, die ausschließlich der Lohnsteuer unterliegen, führen die Steuer am Ende des Monats über den Arbeitgeber ab. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende füllen ebenso wie Personen mit einer anderen der sieben Einkunftsarten das Formular für die Einkommensteuer aus und übermitteln ihre Einkünfte damit online an das Finanzamt.

Das Formular wird online ausgefüllt, dabei helfen diverse IT-Programme, die diesen Vorgang erleichtern sollen. In dem Formular sind neben Ihren Einkünften alle abzugsfähigen Posten angegeben, die Ihr Bruttoeinkommen verringern. Anhand dieser Daten ermittelt das Finanzamt schließlich das zu versteuernde Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Sie selbst erhalten einen Steuerbescheid, aus dem neben Ihrer aktuellen Steuerlast für das vergangene Jahr auch die Vorauszahlungen hervorgehen, die Sie bereits geleistet haben. Vor allem aber steht in Ihrem Steuerbescheid die Höhe der Nachzahlung, falls Ihre Vorauszahlungen zu gering waren oder der Erstattung, wenn Sie zu viel gezahlt haben. Damit ist die Ermittlung Ihrer Einkommensteuer für das vergangene Kalenderjahr abgeschlossen. Anhand Ihres zu versteuernden Einkommens aus dem Vorjahr legt das Finanzamt nun noch die Höhe der Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest.

Fazit: Die Einkommensteuer geht alle an

Obwohl Arbeitnehmer bei dem Gedanken an die Besteuerung ihres Gehalts wohl eher die Lohnsteuer im Hinterkopf haben, ist die Einkommensteuer für jeden interessant, der in Deutschland ein Einkommen erzielt und hier einen dauerhaften Wohnsitz hat. Der Besteuerung unterliegen nämlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung von Immobilien. Ausschlaggebend für die Höhe der Steuer ist das zu versteuernde Einkommen und der individuelle Steuersatz. Die Einkommensteuer wird jeweils zum Jahresbeginn für das vergangene Jahr veranlagt, die laufenden Vorauszahlungen werden vierteljährlich an das Finanzamt gezahlt.

von Pauline Bodinek
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