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Einkommensteuererklärung
In der Einkommensteuererklärung führen Sie als Steuerzahler alle Einnahmen und Ausgaben an, die in einem Kalenderjahr angefallen sind. Wenn die Ausgaben vergleichsweise zu hoch ausfallen und der Steuerzahler zu viele Steuern gezahlt hat, erhält er eine Steuerrückzahlung. Hier erfahren Sie, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, welche Fristen Sie beachten müssen und welche Formulare die Steuererklärung umfasst.
von Laura Hoffmann
Das müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung beachten. Die Einkommensteuererklaerung kann sich finanziell lohnen
© fizkes / iStock

Was versteht man unter einer Einkommenssteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung dient dem Finanzamt dazu, die Höhe Ihrer Steuer festzulegen. Anhand der Gegenüberstellung Ihrer Einkünfte und Ausgaben berechnet das Finanzamt Ihr zu versteuerndes Einkommen und die entsprechende Einkommensteuer. Ist sie niedriger als die Steuer, die Sie im Veranlagungszeitraum gezahlt haben, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung. Ist sie allerdings höher als Ihre bisher gezahlte Einkommenssteuer, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen.

Steuerfreibeträge können zu einer geringeren Steuerlast verhelfen. Solche Freibeträge sind etwa der Kinderfreibetrag oder der Freibetrag für Werbungskosten. Auch wenn Sie im entsprechenden Zeitraum außergewöhnlich hohe Ausgaben hatten, können Steuern erstattet werden. Die Ausgaben in der Steuererklärung sind nach den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen zu trennen.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Allerdings kann es sich lohnen, die Steuererklärung freiwillig einzureichen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Werbungskosten oder wegen außergewöhnlichen Belastungen mit einer hohen Steuererstattung rechnen. Auch bei einem Wechsel der Lohnsteuerklasse – etwa nach einer Hochzeit – kann sich die Abgabe steuerlich positiv bemerkbar machen.

Verpflichtet sind Sie dann zur Abgabe der Steuererklärung, wenn Sie Mieteinnahmen aus der Vermietung oder der Verpachtung einer Immobilie erzielen. Auch wer Lohnersatzleistungen bezieht, muss eine Steuererklärung einreichen. Lohnersatzleistungen sind zum Beispiel

  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld 1
  • Elterngeld

Steuerpflichtige in der Lohnsteuerklasse 6 müssen ebenso eine Erklärung abgeben und auch wer einen Steuerfreibetrag geltend macht, ist zur Abgabe verpflichtet.

Steuerformulare in der Einkommensteuererklärung

Das wichtigste Formular ist der Mantelbogen, er trägt die Nummer ESt 1A. Der Mantelbogen setzt sich aus vier Seiten zusammen, in denen die persönlichen Daten, die Einkünfte, die sonstigen Belastungen und die Sonderausgaben erfasst werden.

Hinzu kommen weitere Formulare wie etwa die Anlage für Vermietung und Verpachtung, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder die Anlage für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. In der Regel reichen Sie die Steuererklärung online beim Finanzamt ein. Dazu bietet sich das Programm ELSTER der Steuerbehörde an oder ein entsprechendes Steuerprogramm.

Welche Fristen gelten für die Einkommenssteuererklärung?

Arbeitnehmer müssen die Einkommenssteuererklärung in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres abgeben. Allerdings wurde diese Frist in der Vergangenheit mehrfach angepasst und kann variieren. Im Rahmen des Steuermodernisierungsgesetzes wurden diese Fristen zum Teil verlängert.

Ebenfalls längere Fristen gelten, wenn Sie Ihre Steuererklärung als Selbständiger oder als Arbeitnehmer über eine Steuerberatung einreichen. Vor allem bei Selbständigen ist es üblich, die Steuererklärung erst zu einem späteren Zeitraum vorzulegen, wenn der gesamte Veranlagungszeitraum mit allen Einnahmen und Ausgaben vollständig abgeschlossen ist.

Eine verspätet abgegebene Erklärung wird allerdings mit einer Strafe belegt. Sie beträgt rund 0,25 Prozent der Steuer, die Sie zu zahlen haben, wobei pro Monat der Überschreitung mindestens ein Betrag von 25 Euro anfällt.

Was hat es mit dem Steuerbescheid auf sich?

Nach der Abgabe der Steuererklärung wird diese vom Finanzamt geprüft. Die Finanzbehörde stellt Ihre angegebenen Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber und errechnet das zu versteuernde Einkommen. Darauf aufbauend wird die Höhe der Steuer mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer ermittelt.

Aus der Gegenüberstellung der neu berechneten Steuer und der ursprünglich gezahlten Steuer wird eine Nachzahlung oder ein Guthaben ermittelt. Im Steuerbescheid ist die Berechnung des Finanzamts aufgeführt. Hier können Sie auch einsehen, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder ob Sie eine Erstattung bekommen. Der Steuerbescheid kann per Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang angefochten werden, wenn Sie der Meinung sind, dass die Finanzbehörde einen Sachverhalt falsch beurteilt hat.

von Laura Hoffmann
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