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Girokonto ohne Schufa
Ein reguläres Girokonto zu eröffnen, kann zur Herausforderung werden, wenn man einen negativen Schufa-Eintrag hat. Eine Möglichkeit trotz schlechter Bonität ein Girokonto zu bekommen, ist ein Guthabenkonto.
von Charlotte Ruzanski
Girokonto ohne Schufa. Girokonto ohne Schufa
© jojoo64 / iStock

Vor der Eröffnung eines Girokontos holen Banken grundsätzlich Informationen zur Bonität ihrer Kunden ein. Das läuft über die Anfrage bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa, die Informationen zum Zahlungsverhalten aller Verbraucher sammeln und Unternehmen auf Anfrage gegen Gebühr zur Verfügung stellen. Ist der Antragsteller mit einem negativen Eintrag gelistet, verweigern Banken im Regelfall den Antrag auf Kontoeröffnung. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, dem bleibt meist nur die Möglichkeit ein Girokonto ohne Schufa zu eröffnen. Als ein solches wird umgangssprachlich ein Konto bezeichnet, für das die Bank keine Auskunft zur Bonität des Kunden einholt.

Konto als Guthabenkonto


Der Verzicht der Bank auf die Informationen zur Zahlungsmoral des potentiellen Neukunden ist in aller Regel allerdings an die Bedingung geknüpft, dass für das Konto kein Dispokredit eingeräumt wird, der Kunde also bei finanziellen Engpässen keinen Spielraum hat. Das Konto wird als ein Guthabenkonto geführt, bei dem nur das Geld zur Verfügung steht, das auf das Konto eingezahlt wurde. Ein Guthabenkonto wird häufig auch als „Basiskonto“ bezeichnet.

Keine Einschränkungen bei finanziellen Transaktionen

In allen weiteren Funktionen entspricht ein Konto ohne Schufa-Prüfung in aller Regel einem ganz normalen Girokonto: Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, Abheben am Automaten oder Online-Banking – sämtliche Transaktionen funktionieren genauso wie bei einem regulären Girokonto. Der einzige Unterschied liegt also darin, dass weder Dispokredit noch eine geduldete Überziehung eingeräumt werden.

Da das Konto auf Guthabenbasis funktioniert, bedeutet das für die dazugehörigen EC- und Kreditkarten natürlich auch, dass diese nur als Prepaidkarten genutzt werden können und nur eingesetzt werden können, wenn das Konto gedeckt bzw. die Karte aufgeladen ist.

Attraktives Konto trotz Schufa-Eintrag

Das Angebot der Banken zu Konten ohne Schufa ist inzwischen vielfältig. Doch nicht alle Angebote sind gleichermaßen attraktiv. Verbraucher müssen wissen, dass es immense Unterschiede bei den Konditionen gibt und dass einige Anbieter unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangen – sei es für die Kontoführung allein, oder aber für bestimmte Transaktionen. Auch hier sollte vor der Eröffnung also ein detaillierter Vergleich unterschiedlicher Anbieter vorgenommen werden.

Warum verweigern die Banken ein Girokonto mit Dispo?

Kunden mit schlechter Liquidität bergen für Banken das Risiko, dass sie ihr Konto überziehen und die Schulden nicht mehr ausgleichen können. Diese Gefahr lässt sich für Banken nur vermeiden, wenn sie von Vorneherein die Möglichkeit ausschließen, dass ihr Kunde überhaupt erst Schulden macht. Dabei wahrt die Bank mit der Ablehnung des Kontos nicht nur ihr eigenes Interesse, sondern schützt auch Verbraucher, die bereits verschuldet sind davor, noch weiter in die Schuldenfalle abzurutschen.

Kein Dispo für Minderjährige

Zwar bezieht sich die Bezeichnung „Girokonto ohne Schufa“ im Wesentlichen auf Kunden mit einem negativen Schufa-Eintrag, einer schlechten Bonität oder Kunden in Privatinsolvenz, etc. Tatsächlich aber beschränkt sich das Guthabenkonto nicht alleine auf diese Personengruppen, sondern wird auch Minderjährigen angeboten, da diese grundsätzlich noch keine Schulden machen dürfen.

Wenn die Bank kündigt

Nicht nur bei Kontoeröffnung kann die Bank einem das Konto verweigern. Finanzinstitute sind auch berechtigt, ein bestehendes Girokonto zu kündigen. (Eine Ausnahme stellen die Sparkassen dar, bei denen eine Kündigung des Kontos vonseiten der Bank ausgeschlossen ist.) Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken aufgeführt. Für die Kündigung eines Girokontos gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten, die nicht unterschritten werden darf.

Außerordentliche Kündigung

Eine Sonderregelung gilt bei einer außerordentlichen Kündigung. Diese ist jedoch nur möglich, wenn die Fortführung des Kontos unzumutbar ist. Beispielhafte Gründe für eine außerordentliche Kündigung listen Banken ebenfalls in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Unrichtige Angabe von Vermögensverhältnissen
  • Nutzung des Kontos für rechtswidrige / strafbare Handlungen
  • Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnissen

Grundsätzlich muss aber in jedem Einzelfall eine Interessensabwägung stattfinden.

Kündigung des Dispos

Die Bank muss aber nicht unbedingt gleich das ganze Konto kündigen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass lediglich der Dispokredit gestrichen wird. Dazu ist die Bank jederzeit berechtigt, ist jedoch verpflichtet eine Frist von 30 Tagen zu berücksichtigen. Auch eine fristlose Kündigung des Dispos ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, als solcher zählt eine Zwangsvollstreckung gegen den Kunden oder auch hier eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.

von Charlotte Ruzanski

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