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Tendenziell sind Schulden ein Tabuthema
Seit Juli 2014 gilt die Insolvenzrechtsreform. Schuldnern, die in ein Insolvenzverfahren gehen, wird damit die Möglichkeit geboten, bereits nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erreichen. Aber wie wahrscheinlich ist es, die Entschuldung in der kurzen Zeit auch zu schaffen? Und welche Vor- oder Nachteile hat die Reform noch mit sich gebracht?
von Charlotte Ruzanski
Tendenziell sind Schulden ein Tabuthema. Wie viel Geld jemand zur Verfuegung hat oder eben nicht, ist in unserer Gesellschaft ein Thema, ueber das nicht gesprochen wird.
© jojoo64/thinkstock

Steigende Schulden, drohende Altersarmut – die finanzielle Lage in Deutschland sieht in vielerlei Hinsicht nicht besonders rosig aus. Im Interview mit Inge Brümmer von der Schuldner- und Insolvenzberatung des DGB in München sind wir den Fragen nachgegangen, was genau sich Betroffene von der Reform des Insolvenzrechts versprechen können und warum immer wieder Menschen in  die Schuldenfalle geraten.

BBX: Am 01. Juli ist die Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten. Jetzt haben Schuldner die Möglichkeit schon nach drei Jahren schuldenfrei zu sein. Birgt diese Möglichkeit möglicherweise das Risiko, dass mit der Aussicht auf eine schnellere Entschuldung leichtfertiger Schulden aufgenommen werden?

Brümmer: Nein, das sehe ich überhaupt nicht. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand schneller entschuldet ist so gering, dass ich denke, dass das überhaupt keinen Einfluss haben wird. Man muss wissen, dass neben diesen 35 Prozent, die innerhalb der ersten drei Jahre an die Gläubiger geflossen sein müssen, zusätzlich Bedingung ist, dass sowohl die Kosten für den Insolvenzverwalter als auch die Gerichtskosten beglichen wurden. Und die Kosten der Insolvenzverwalter sind in dem Zeitraum enorm, die belaufen sich auf 25 – 40 Prozent der zur Masse gezogenen Werte. Wenn ich als Insolvenzverwalter also 10.000 Euro von einem pfändbaren Einkommen oder einer verwerteten Insolvenzmasse einnehme, kann ich 4.000 Euro für mich verbuchen.  Das heißt nur 6.000 Euro gehen an die Gläubiger. Wenn man das durchkalkuliert, muss der Schuldner – bis er diese 35 Prozent erreicht hat – tatsächlich nach drei Jahren an die 60 bis 70 Prozent seiner Schulden beglichen haben, um die vorzeitige Entschuldung zu erreichen. Und die Wahrscheinlichkeit, das zu schaffen, ist sehr gering. In einem solchen Fall erreichen wir in der Regel vorher schon eine außergerichtliche Regelung. Die vorzeitige Entschuldung wird der Ausnahmefall sein und ist daher eher Theorie. Damit  beschäftigen wir uns mittlerweile gar nicht mehr.

BBX: Sie sehen also in der zeitlichen Verkürzung des Verfahrens keinen Vorteil für Betroffene?

Brümmer: Ein kleiner Vorteil ist die Möglichkeit, schon nach fünf Jahren die Restschuldbefreiung zu bekommen anstelle der sechs Jahre, die es früher auf jeden Fall gedauert hat. Die Möglichkeit besteht, vorausgesetzt, dass man bis dahin zumindest die Gerichtskosten gezahlt hat. Die Kosten für den Insolvenzverwalter spielen da keine Rolle. Und die Gerichtskosten sind mit etwa 1.000 bis 1.500 Euro relativ überschaubar. Wenn die gezahlt wurden, kann man also ein Jahr früher die Restschuldbefreiung bekommen. Das ist ein kleiner Bonus. Aber keine wesentliche Veränderung.

Die Schuldner werden nicht mehr alleingelassen

Die vorzeitige Entschuldung wird der Ausnahmefall sein und ist daher eher Theorie. Damit beschäftigen wird uns mittlerweile gar nicht mehr.

BBX: Wenn die vorzeitige Entschuldung kaum möglich ist, welche Chancen bringt die Reform dann?

Brümmer: Eine wesentliche Verbesserung ist, dass Schuldner im gerichtlichen Insolvenzerfahren jetzt auch von der Schuldnerberatung vertreten werden können. Bislang wurden sie relativ alleingelassen. Das heißt, dass wir auch bestimmte Dinge für die Klienten bei Gericht vorbringen können, dass wir Einspruch erheben oder in Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter auf Augenhöhe Gespräche führen können. Natürlich sind die Schuldner auch schon vor der Reform zu uns gekommen, wenn sie nach der Eröffnung des Verfahrens Hilfe brauchten. Wir haben dann immer auch geholfen, aber im Grunde nur inoffiziell und nicht in unserem Namen. Und da sehe ich die Chance, dass wenn wir jetzt jemanden vertreten, dass wir dann auch deutlich darauf hinweisen können, dass es einer Unterstützung bedarf. Und wir hoffentlich  dann auch Verständnis dafür gewinnen können, dass wir eine Vergütung für diesen Zeitraum brauchen. Das ist jetzt natürlich der Vorteil aus Sicht der Schuldnerberatung. Für die Schuldner selbst ist diese Neuregelung aber auch von Vorteil. Denn sie haben jetzt jemanden, der sie vertritt und an den sie sich offiziell mit ihren Fragen wenden können. Und vor allem wissen sie, der macht das nicht nur nebenbei, weil er eigentlich für mich mir gar mehr zuständig ist, so wie das bisher war.

BBX: Und gibt es auch Schwierigkeiten, die Sie im Zusammenhang mit der Insolvenzrechtsreform sehen?

Brümmer: Mögliche Schwierigkeiten – die wir jetzt noch nicht einschätzen können – liegen darin, dass die Insolvenzverwalter Zahlungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren neuerdings anfechten können. Das betrifft Zahlungen an die Gläubiger, die der Schuldner in den letzten drei Monaten und zu einem Zeitpunkt geleistet hat zu dem schon bekannt war, dass er zahlungsunfähig ist. Solche Beträge können Insolvenzverwalter grundsätzlich zurückfordern. Im Einzelfall kann das zu einer neuen Notlage der Betroffenen führen. Zum Beispiel wenn es sich um Geldstrafen handelt. Geldstrafen sind im Insolvenzverfahren ausgenommen. Sie sind keine Insolvenzforderung, können aber trotzdem theoretisch angefochten werden. Im Augenblick können wir noch nicht einschätzen, ob die Insolvenzverwalter von dieser Möglichkeit der Rückforderung häufig Gebrauch machen werden, da gibt es geteilte Meinungen in der Schuldnerberatung. Aber wenn das passiert, sind wir nun offiziell berechtigt die Schuldner in diesem Punkt zu vertreten.

BBX: Mal andersherum gesehen: Wie groß ist die Gefahr, dass ein Insolvenzverfahren dazu führt, dass letztendlich die Gläubiger diejenigen sind, die in finanzielle Bedrängnis geraten?

Brümmer: Natürlich kann es Gläubiger geben, die in Bedrängnis kommen. Gerade Kleinunternehmer, Handwerker oder auch Vermieter, die nicht mehrere Wohnungen haben und den finanziellen Verlust daher kaum ausgleichen können und dann selbst in eine finanzielle Schieflage kommen. Das war immer schon ein Risiko des Insolvenzverfahrens, durch die Reform hat sich da nichts geändert.

BBX: Wie oft erleben Sie es, dass Gläubiger durch ein Insolvenzverfahren zu Schuldnern werden?

Brümmer: Das kann ich nicht sagen. Wir kriegen es ja auf Seiten der Gläubiger nicht eins zu eins geschildert. Aber ich glaube eher, dass es die Minderheit der Gläubiger betrifft. Wenn, dann vor allem Privatgläubiger, also Handwerker oder Vermieter. Aber gerade bei Mietschulden kann man – wenn man früh genug eingreift – oft mit öffentlicher Hand helfen. Zumindest hier in München kann man über die Stadt ein Mietschuldendarlehen bekommen.

Nicht jeder kann dauerhaft mit seinen Schulden leben

BBX: Ab welchem Moment wird der Schritt in die Privatinsolvenz nötig, wann raten Sie Betroffenen Privatinsolvenz anzumelden?

Brümmer: Grundsätzlich kann man eine Privatinsolvenz nur beantragen, wenn man vorher versucht hat sich außergerichtlich zu einigen. Wenn das nicht gelingt, kann die Privatinsolvenz beantragt werden. Grundsätzlich raten wir dann zu einer Privatinsolvenz, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, sich zu entschulden. Oder  auch wenn für den Einzelnen die Alternative für den Rest des Lebens mit den Schulden zu leben, nicht vorstellbar ist. Beispielsweise, weil die Verschuldung psychische, psychosomatischen Folgen hat – so etwas kann eine dauerhafte Verschuldung nach sich ziehen, wenn die Forderungen der Gläubiger immer wiederkehren, der Gerichtsvollzieher kommt. Selbst wenn man belegen kann, dass man langfristig nicht zahlen kann, oder auch als Rentner nie wieder pfändbar sein wird, kann das enorm belastend sein. Daher raten wir dann zu einem Insolvenzverfahren. Aber nicht, wenn derjenige leben könnte mit den Schulden, indem er jedes Jahr seinen Gläubigern mitteilen könnte „Tut mir leid, ich kann nicht zahlen. Ich würde zwar gerne zahlen, aber ich kann nicht.“

BBX: Es gibt also die Möglichkeit, dauerhaft mit seinen Schulden zu leben?

Brümmer: Das ist eine Möglichkeit. Es gibt Menschen, die entscheiden sich für diesen Weg. Sie sagen, ich hab nur einen Gläubiger und der bekommt jedes Jahr von mir einen Brief, der zeigt, dass ich nicht zahlen kann, das ist okay. Aber die meisten Klienten entscheiden sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Es kommt aber natürlich auch auf die Höhe der Verschuldung an. Wenn es noch irgendwo einen Hoffnungsschimmer gibt, dass vielleicht mal ein Einmalzahlungsbetrag aus einer Quelle kommt, wenn die Chance besteht, auch nur einen minimalen Vergleich zu schaffen, dann warten wir erst einmal ab.

Man muss aber auch wissen, dass selbst ein leichter Rückgang an Insolvenzverfahren nicht heißt, dass weniger Insolvenzverfahren gebraucht werden. Denn natürlich hängt die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren davon ab, was die Schuldnerberatungsstellen leisten können.

BBX: Wie oft kommt es dann tatsächlich zum Insolvenzverfahren?

Brümmer: Nach dem Überschuldungsreport des IFF – Institut für Finanzdienstleistung in Hamburg – sind im letzten Jahr 60 Prozent der Schuldner in die Privatinsolvenz gegangen. Nach dem Report waren es früher schon mal mehr. Die erfolgreichen Gesamtregulierungen haben insgesamt auch zugenommen. Das kann auch Grund dafür sein, warum die Privatinsolvenzen weniger geworden sind. Nachdem sich das Insolvenzverfahren nun in fast 15 Jahren gesetzlich verankert hat, hat sich auch bei den Gläubigern immer mehr die Erkenntnis verfestigt, dass es durchaus Sinn macht, sich außergerichtlich zu einigen. Gerade, wenn eine Schuldnerberatung dahinter steht und die Einigung in der Abwicklungsphase unterstützt. Es wird zunehmend gesehen, dass bei einem Insolvenzverfahren durch Abführung der Gerichtskosten weniger beim Gläubiger landet. Bei einem Vergleich kann der Gläubiger mehr profitieren, wenn die gleiche Rate wie beim Insolvenzverfahren weggeht. Für den Gläubiger ist das oftmals ein Grund sich für die außergerichtliche Einigung mithilfe der Schuldnerberatung zu entscheiden.

BBX: Glaubt man den Zahlen des IFF-Überschuldungsreports, dann haben die Privatinsolvenzen in den letzten Jahren nicht zugenommen. Das widerspricht allerdings dem, was derzeit in den Medien immer wieder postuliert wird, dass nämlich die Zahl der Privatinsolvenzen steigt – wie kann das sein?

Brümmer: Zugenommen haben die Privatinsolvenzen in der Gesamtheit grundsätzlich nicht. Es geht immer wieder rauf und runter. Aber man muss auch dazu sagen, dass die Zahlen abhängig sind von der Statistik, die man befragt. Die Zahl des IFF ist nur ein Ausschnitt der Schuldnerberatungen, die sich an dieser Statistik beteiligen. Creditreform beispielsweise hat noch mal andere Quelle, oder die Bundesstatistik. Man muss aber auch wissen, dass selbst ein leichter Rückgang an Insolvenzverfahren nicht heißt, dass weniger Insolvenzverfahren gebraucht werden. Denn natürlich hängt die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren davon ab, was die Schuldnerberatungsstellen leisten können. Und die einzelnen Beratungsdauern und die Vorbereitungen für ein Insolvenzverfahren sind aufwendiger, schwieriger geworden.

BBX: Woran liegt das?

Brümmer: Allein schon, weil man beim Thema Existenzsicherung sehr viel Beratungsbedarf und sozialrechtlichen Klärungsbedarf zum Beispiel mit den Jobcentern hat.  Es muss geklärt werden, ob überhaupt eine ausreichende Existenzleistung zur Verfügung steht. Da ist im Vorfeld ein enormer Beratungsbedarf auch für das Insolvenzverfahren notwendig. Dadurch verringert sich natürlich die Anzahl der Leute, die wir ins Insolvenzverfahren schicken können. Einfach, weil wir für den Einzelnen mehr Zeit brauchen. Und das gilt für jede Schuldnerberatungsstelle. Deswegen sagen solche Zahlen nichts über den tatsächlichen Bedarf an Insolvenzverfahren aus. Wir haben zum Beispiel in den letzten zehn Jahren unser Personal verdoppelt und das hat auch zeitweilig zu guten Rückgängen der Wartezeiten geführt. Aber nach wie vor haben wir eine Wartezeit  von im Durchschnitt drei Monaten – zumindest hier in München. Früher war es mal ein halbes Jahr.

BBX: Offensichtlich ist also der Bedarf an Schuldnerberatung da?

Brümmer: Der Bedarf ist da und die Angebote sind auch da. Wir könnten aber noch mehr Leute beraten, wenn wir noch mehr Werbung machen würden. Wir machen ja keinerlei Werbung. Es gibt auch viele Leute, denen die Wartezeiten nicht taugen, denen es nicht reicht, wenn sie während der Wartezeit telefonische Hilfe bekommen,  die sich dann an andere Stellen wenden.

Die Problematik mit gewerblichen Schuldnerberatungen

BBX: Welche Anlaufstellen haben Schuldner denn außerdem?

Brümmer: Es gibt viele, die zu einem Rechtsanwalt gehen. Das Problem ist, bei einem Rechtsanwalt geht es vielleicht schneller, aber erfahrungsgemäß beraten sie nicht so intensiv. Da sind die Existenzsicherung und die Hilfe bei der Ausbildung des Insolvenzantrags nicht so gründlich wie wir es hier machen können. Und dann gibt es noch Schuldnerberatungsstellen, die sich auch über das Internet anbieten, oder in den Zeitungen – gewerbliche Schuldnerberatungsstellen.  Die verlangen erst einmal Geld dafür, dass sie die Beratung beginnen und die Unterlagen an sich nehmen. Aber von den Klienten, die da gewesen sind, kommt sehr häufig die Rückmeldung, dass dann nichts oder nicht viel passiert ist, oder dass man nochmal was zahlen musste, bevor der nächste Schritt gemacht wurde. Wir stellen immer wieder fest, dass die Leute, die danach zu uns kommen, in unzureichender Weise beraten wurden.

BBX: Zu welchem Zeitpunkt kommen die Menschen zu Ihnen in die Schuldnerberatung?

Brümmer: Die Leute brauchen oft sehr lange, bis sie sich entscheiden hier anzurufen. Oft ist es dann so, dass sie über Verwandte, Bekannte oder den Arbeitgeber den Tipp bekommen haben, sich bei uns zu melden. Die meisten versuchen sehr lange ihre Situation selbst zu regeln. Nur wenige holen sich in ihrem privaten Umfeld Hilfe. Aber natürlich gibt es Unterschiede.

BBX: Liegt das auch daran, dass das Thema Schulden ein Tabuthema in unserer Gesellschaft ist?

Brümmer: Tendenziell sind Schulden ein Tabuthema, ja. Wie Geld überhaupt. Was ich an Geld zur Verfügung habe, ist ja in der Regel auch ein Tabuthema, genauso, ob ich Schulden habe oder wie hoch mein Vermögen ist.

BBX: Gibt es eine bestimmte Personengruppe, die besonders von der Schuldenproblematik betroffen ist?

Brümmer: Besonders betroffen sind natürlich die Menschen, die nicht gelernt haben, bestimmte Verlockungen zu beurteilen, finanzielle Fallen zu erkennen. Das Bildungsniveau spielt eine Rolle. Wer im Niedriglohnsektor, in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt ist, ist schon häufig  von der Belastung durch Schulden betroffen. Aber es trifft auch Leute, die gut verdient haben und aufgrund ihrer guten Verdienste den Überblick verloren haben.

Das Problem ist, bei einem Rechtsanwalt geht es vielleicht schneller, aber erfahrungsgemäß beraten sie nicht so intensiv. Da sind die Existenzsicherung und die Hilfe bei der Ausbildung des Insolvenzantrags nicht so gründlich … Wir stellen immer wieder fest, dass die Leute, die danach zu uns kommen, in unzureichender Weise beraten wurden.

BBX: Welche Situationen führen in die Verschuldung?

Brümmer: Das ist unterschiedlich. Statistisch gesehen sind die hauptsächlichen Ursachen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Trennung. Aber auch Familiengründung ist eine Ursache. Wenn vorher zwei Erwachsene in einer Familie gearbeitet haben und durch die Familiengründung – die ja zum Teil auch ungewollt ist – alles anders als geplant läuft, beispielsweise ein Kredit noch nicht abgezahlt wurde, dann kann es zu Überschuldung  kommen. Das Problem ist nicht die Verschuldung an sich. Die Verschuldung betrifft viele Leute. Jeder, der einen Dispokredit nutzt, oder der ein Auto finanziert hat oder der in irgendeiner Form einen Konsumkredit, einen Ratenkredit hat, hat eine Verschuldung. Das muss man sich mal klar machen. Aber diese Art von Verschuldungen machen keine Probleme. Sie können nur sehr leicht in eine finanzielle Schieflage führen, wenn das Einkommen, das auf der anderen Seite zur Verfügung steht, nicht mehr ausreicht.

BBX: Das heißt, man muss unterscheiden zwischen Verschuldung und Überschuldung?

Brümmer: Genau. Die Überschuldung ist dann erreicht, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um meinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Seien es die laufenden Leistungen wie Miete, Strom, etc. oder eben Kreditraten, zu denen ich mich verpflichtet habe. Da reicht eine Arbeitslosigkeit aus – manchmal schon von nur einem Partner. Und plötzlich können die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden. Manchmal kann man das überbrücken, aber wenn es dann zu lange dauert, sind die Kreditgeber nicht mehr Willens zu stunden. Dann werden die Kredite fällig gestellt, das heißt, der Gesamtbetrag wird gefordert. Aber da kann man natürlich durchaus eine Lösung finden, denn es kann kein Gesamtbetrag gezahlt  werden, wo nichts ist. In solchen Situationen kommt es darauf an zu wissen, was die Gläubiger tatsächlich verlangen können. Oft ist in solchen Situationen das Einkommen, das noch da ist, gar nicht mehr pfändbar. Wo auch ein Gläubiger, der grundsätzlich einen Anspruch hätte, nichts erzwingen kann. Und gerade in dieser Situation muss das Wissen vermittelt werden, dass es einen Schuldnerschutz gibt. Es gibt gesetzliche Regelungen, die Betroffene in Anspruch nehmen können und die sofort greifen. Aber man muss sie kennen, um sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Viele Schuldner kennen ihre Rechte nicht

BBX: Wie sieht dieser Schuldnerschutz aus?

Brümmer: Ein bestimmter Teil des Einkommens ist geschützt, um das Existenzminimum zu finanzieren, der kann mir nicht genommen werden. Als Beispiel: Jemand Alleinstehendes, der netto 1.000 Euro verdient, der ist grundsätzlich erst mal gar nicht pfändbar. Bei Alleinstehenden fängt die Pfändbarkeit erst ab 1.045 Euro an. Bei einem Verdienst von 1.200, – Euro wären  108,- Euro pfändbar. Wichtig ist auch: Nicht alles über einem bestimmten Betrag ist pfändbar. Viele denken, dass während eines Insolvenzverfahrens oder einer Pfändung alles über einer bestimmten Grenze gepfändet wird. Es ist aber so: Wenn man mehr verdient, dann verbleibt auch etwas von diesem Mehrverdienst bei mir. Da gibt es eine sehr differenzierte Tabelle bei der Pfändung.

BBX: Das Problem ist also, dass viele Betroffene einfach ihre Rechte nicht kennen?

Brümmer: Viele kennen ihre Rechte nicht, weder in Bezug auf Verträge noch auf Vertragsgestaltung. Und deswegen wäre es  gut Finanzkompetenzen zu vermitteln. Gerade für junge Leute ist das wichtig. Aber nicht nur bei denen gibt es Wissenslücken, grundsätzlich ist das Unwissen groß.

Eine sinnvolle und nachhaltige Schuldnerberatung verfolgt das Ziel, dass die Schulden nicht nur vorübergehend reguliert werden.

BBX: Ist das eine Ihrer Aufgaben in der Schuldnerberatung, dieses Wissen um Recht und Finanzen zu vermitteln?

Brümmer: Das versuchen wir und sehen das als unseren Auftrag. Parallel dazu läuft natürlich die Schuldenregulierung, aber die steht mehr am Ende. Am Anfang ist unsere Hauptaufgabe die Existenzsicherung, damit keine neuen Schulden entstehen. Das heißt wir müssen schauen, dass genügend Einkommen da ist bzw. dass ergänzende Sozialleistungen beantragt werden. Danach schauen wir uns an, wie die Schulden überhaupt entstanden sind. Wo fehlt das Wissen? Es wird ein Haushaltsplan gemacht und geschaut: Wo wird zu viel ausgegeben? Gibt es Dinge, die einzusparen sind? Wo kann man anders haushalten? Wir können auch Tipps für Ermäßigungen geben, für ein anderes Umgehen mit dem Geld, das noch zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Schuldnerberatung. Erst am Ende, wenn eine einigermaßen stabile Situation vorhanden ist, dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo die Schuldenregulierung intensiver angeschaut wird. Die Vorbereitungen zur Schuldenregulierung, die Anschreiben an die Gläubiger, das läuft natürlich auch parallel zur Existenzsicherung, aber die eigentliche Regulierung mit einem Ratenangebot oder einem Insolvenzverfahren passiert erst, wenn wir mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließen können, dass neue Schulden entstehen. Eine sinnvolle und nachhaltige Schuldnerberatung verfolgt das Ziel, dass die Schulden nicht nur vorübergehend reguliert werden. Ein wichtiger Punkt vor der Schuldenregulierung ist der Schuldnerschutz und die Aufklärung über die Rechte und Pflichten. Insgesamt sollte die Verbraucherbildung verbessert werden. Und zwar nicht nur in verschiedenen Nischen mit einzelnen Projekten, sondern grundsätzlich sowohl in der Schul- als auch in der Erwachsenenbildung, da könnte man noch viel mehr machen.

Ein finanzielles Bewusstsein ist entscheidend

BBX: Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten in der Schuldenprävention? Was muss ich tun, damit meine Finanzen gar nicht erst in eine Schieflage geraten?

Brümmer: Grundsätzlich muss jeder regelmäßig einen Überblick darüber haben, ob die Höhe seiner Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt ist. Man muss einen Haushaltsplan machen. Jeder Staat und jede Behörde machen das. Sinnvoll ist auch einen Plan für die Zukunft. Dass ich für das nächste Jahr schon mal schaue: Kommen besondere Ausgaben auf mich zu? Wenn ich größere Anschaffungen mache, brauche ich natürlich auch Geldrücklagen. Noch detaillierter ist ein Haushaltsbuch, damit kann ich mir selbst auf die Finger schauen und sehen: Was gebe ich überhaupt aus? Wofür gebe ich es aus? Da gibt es sehr viele Stellschrauben. Auch die Fragen: Wo kaufe ich ein? Kaufe ich auch gebrauchte Artikel? Kann ich in bestimmten Bereichen vielleicht auch auf second-hand Artikel zurückgreifen? Kann ich mir bestimmte Dinge, die ich zum täglichen Leben brauche, mit anderen Leuten teilen? Wichtig ist auch, regelmäßig die Kontoauszüge anzuschauen, zu schauen: Was hab ich ausgegeben? Man muss einen Überblick haben und ein grundsätzliches Bewusstsein dafür, was man konsumiert, was man braucht. Und wenn man ein neues technisches Gerät kaufen will, muss man sich auch fragen: Geht es mir darum, dass ich gut dastehen möchte oder brauche ich das wirklich? Und zu überlegen, ob es vielleicht auch andere Mittel gibt, sein Ziel zu erreichen.

BBX: Geht es also darum, sich vom gesellschaftlichen Druck zu lösen und der Erwartungshaltung, die andere vielleicht an einen haben?

Brümmer: Ja. Man muss sich bewusst machen, dass einzelne Käufe mit Prestige verbunden sind. Schon Kindern muss man bewusst machen, dass Markenklamotten, oder die neusten Handys, dass das schön ist zu haben, aber dass letztendlich alles seinen Preis kostet und dass es nicht zwingend notwendig ist. Man muss sich auch fragen, ob man sich nicht vielleicht selbst abhängig macht. Wichtig ist ein Konsumbewusstsein, zu wissen, was ich wirklich für mich brauche, nicht, was die Gesellschaft meint, was jeder haben müsste. Da ist die Werbung ein großer Faktor. Eine fortlaufende Aufgabe von jedem Menschen ist, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wie Werbung zu verstehen ist, wie mit Werbung umzugehen ist und sich von den Werbeaussagen nicht abhängig zu machen. Die Verlockungen sind groß und man muss lernen, damit umzugehen. Das ist entscheidend.

von Charlotte Ruzanski

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