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Verbraucherschutz warnt vor neuen Finanzprodukten
Eine ganz unerwartete Gefahr im Finanzbereich kommt nach Meinung von Anlageberatern aus dem europäischen Ausland. Mit welchen neuen Maschen müssen private Anleger derzeit rechnen, und wie erkennt man die schlimmsten Finanzbetrüger?
von Thomas Schulz
Verbraucherschutz warnt vor neuen Finanzprodukten. Bei neuen Finanzprodukten sollten Anleger immer ganz genau hinsehen, nicht immer ist das Angebot so gut, wie es auf den ersten Blick scheint.
© Pixabay

Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesregierung in Zukunft ein weiteres Prokon-Waterloo verhindern will. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll nämlich besser vor unsauberen und vor allem unverständlichen Geldanlageprodukten schützen. Ob das gelingt, muss die Zukunft zeigen. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen Warnhinweise, wie sie der Verbraucher schon aus der Zigarettenwerbung kennt.

Der Fall „Prokon“ gab den Ausschlag

Auch strengere Kontrollen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen dem Verbraucher zukünftig eine höhere Sicherheit bei Geldanlagen bieten. Es scheint also, als wolle man von Seiten der Regierung in jedem Fall eine weitere Anlegerkatastrophe verhindern, wie sie aus der Affäre „Prokon“ bereits entstand. Hier dürften die geschädigten Anleger den 02. Juli 2015 mit Spannung erwarten. Dann nämlich soll sich entscheiden, mit welcher Entschädigung sie noch rechnen können.

Das neue Gesetz darf aber trotzdem nicht zu dem Glauben verleiten, dass es in Zukunft nur noch seriöse und einwandfreie Investments für private Anleger gibt. Geht es nämlich um Fälle von Bilanzfälschung oder andere kriminelle Machenschaften, hilft selbst der deutlichste Warnhinweis nichts mehr und auch Veröffentlichungspflichten laufen dann ins Leere, argumentieren Fachanwälte für Finanzfragen und Geldanlagen. Und letztlich helfen sie auch nicht bei Gutgläubigkeit der Anleger.
Ganz besonders perfide sind die angesagten Maschen der Finanzbetrüger, gegen die auch das neue Gesetz kaum helfen dürfte. Öko-Geldanlagen, Gold, Börseninvestments und Auslandsanlagen heißen die aktuellen Trends am Markt, die das große Geld versprechen. Doch viel zu schnell ist der unerfahrene Anleger eben dieses Geld los, anstatt es schnell und effektiv zu vermehren. Welche sind also die neuen Maschen am Markt und welche Anlageprodukte sollte man als privater Anleger im Augenblick mit großem Misstrauen beurteilen?

Öko-Investments bleiben gefragt und gefährlich

Nachhaltige Geldanlagen sind weiterhin ein Renner auf dem Markt. Noch immer ist es die Kombination aus einer grünen Investition und aus einer hohen Rendite, die selbst erfahrene Privatanleger ködert. Offenbar steht bei Finanzbetrügern jedes Produkt hoch im Kurs, dass sich unter der Bezeichnung „öko“ oder „bio“ vermarkten lässt.
Recht aktuell ist der Fall der Green Planet AG. Etwa 1.000 Anleger haben im vergangenen Jahr jeweils einen Mindesteinsatz von 4.000, – € in Teakwälder in Costa Rica investiert. Versprochen wurde eine Rendite von 13 %. War das Geld erst einmal überwiesen, erhielt der Anleger eine schicke Eigentumsurkunde. Doch offenbar wurde nur ein geringer Teil des Geldes wirklich in Plantagen eingebracht, der größte Teil ist dagegen an windige Vermittler geflossen und für die Anleger damit verloren. Besonders erschreckend ist, dass solche Teakholz-Investments auch von anderen Fondsinitiatoren angeboten werden.
Welche Anbieter wirklich seriös arbeiten und damit vertrauenswürdig sind, ist für den Anleger fast unmöglich zu beurteilen. Nicht einmal vordergründig anerkannte Zertifikate bieten hier die volle Sicherheit, dass es sich um ein seriöses Investment handelt. Vor diesem Hintergrund ist bei solchen nachhaltigen Geldanlagen im Ausland größte Vorsicht geboten.

Komplexe Geflechte sollten misstrauisch machen

Betrachtet man die Betrugsfälle der jüngeren Vergangenheit, fällt eine neue Strategie auf: Die Betrüger arbeiten in einem sehr komplizierten Geflecht von Firmenbeziehungen, die für den Anleger nicht mehr zu durchschauen sind. Das derzeit wohl bekannteste Beispiel ist der Fall S&K, der Anfang des Jahres 2013 aufgedeckt wurde und seit Jahresbeginn 2015 vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt wird. Hohe Schadenssummen und viele Geschädigte kennzeichnen diese Fälle. Betroffen sind offenbar rund 11.000 Anlageopfer, der Schaden wird auf 240 Millionen Euro beziffert.
Ganz ähnlich verhält es sich mit Infinus aus Dresden, hier ging es unter anderem um Genussrecht. Rund 25.000 Anleger sollen um knapp 700, – € betrogen worden sein. Auffallend ist beispielsweise im Fall S&K, dass selbst etablierte Testinstitutionen wie der TÜV oder Stiftung Warentest nicht auf die unlauteren Geschäftsmethoden aufmerksam wurden und diese durchschaut haben. Anleger sollten aus solchen Beispielen lernen, dass ein Investment nur dann zu tätigen ist, wenn die beteiligten Firmen völlig klar und transparent sind.

Gold und Börseninvestments bleiben begehrt

Das gelbe Investment ist für Anleger ein Zeichen von Stabilität. Wer sich vor dem Werteverfall des Papiergeldes fürchtet, entscheidet sich gerne für den stabilen Sachwert Gold. Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hat diesen Ansatz genutzt und 6.000 Anleger durch den angeblichen Kauf von Gold um 57 Millionen Euro geprellt. Tatsächlich hatte man offenbar goldglänzende Barren gekauft, doch diese bestanden nicht aus reinem Gold, sondern aus billigem Füllmaterial mit goldglänzender Außenhaut. Auch bei Börseninvestments sind Anleger vor Betrug nicht mehr sicher. Zwar sagt man, dass der graue Kapitalmarkt besonders gefährlich ist und dass man bei Genussscheinen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments mit Verlusten rechnen muss. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz will auch genau hier ansetzen. Trotzdem bleiben solche Investitionen auch in Zukunft gefährlich und an den Börsen werden weiterhin Produkte gehandelt, die ein hohes Verlustrisiko bergen.

Auslandsinvestitionen als neuester Trend

Eine der angesagten Betrugsmaschen stammt derzeit aus dem europäischen Ausland. Geht es nach der Ansicht der EU-Kommission, dürfen Finanzprodukte schon bald grenzüberschreitend verkauft werden. Allerdings müssen Verkaufsprospekte nicht in der Sprache des Ziellandes übersetzt werden. Somit hat der Anleger kaum Möglichkeiten, die Funktionsweise eines Investments zu verstehen und zu durchschauen.

Es scheint also, als hätte die BaFin noch eine ganze Menge Arbeit vor Sicht, um private Anleger zukünftig besser zu schützen. Als Privatinvestor ist man immer noch am besten beraten, wenn man sich Produktprospekte in der eigenen Sprache verschafft und diese sehr genau auf Plausibilität prüft.
Und auch eine umfassende und kritische Recherche im Internet dürfte helfen, sich einen Überblick über ein geplantes Investment zu verschaffen und um sich eine fundierte Meinung zu bilden. Letztlich helfen auch bei den neuen Betrugsmaschen nur Eigeninitiative und gesunder Menschenverstand. Mit ihnen einhergehen muss das Wissen, dass eine hohe Rendite nur bei entsprechendem Risiko zu erzielen ist. An dieser bekannten Börsenweisheit wird auch das neue Kleinanlegerschutzgesetz nichts ändern.

von Thomas Schulz

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