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Beste KFZ-Versicherung finden
November ist traditionell die Zeit des Wechsels der KFZ-Versicherung. Bis zum 30.11. kann man seine aktuelle KFZ-Police kündigen und zu einem neuen günstigeren und/oder besseren Anbieter wechseln. Doch was erst einmal so einfach klingt, birgt die ein oder andere Gefahr. bbx.de verrät, wie viel sich mit einer neuen KFZ-Versicherung sparen lässt – und worauf man beim Abschluss unbedingt achten sollte.
von Susanne Herrenbrück
Beste KFZ-Versicherung finden. auto-schaden-frau
© thinkstock

Durch den Wechsel zu einem neuen Anbieter lassen sich laut Stiftung Warentest im Jahr mehrere hundert Euro sparen. Die Tester haben sich über 150 Tarife von mehr als 70 KFZ-Versicherungsanbietern näher angeschaut und dabei festgestellt, dass erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern bestehen.

Individuelle Tarife

KFZ-Versicherungen sind die Versicherungen, bei denen sich ein Vergleich der Anbieter am meisten lohnt. Denn hier fallen verschiedenste individuelle Merkmale bei der Beitragsfestsetzung ins Gewicht. Dazu gehören beispielsweise Alter (20-Jährige zahlen deutlich mehr als 45-Jährige), Beruf (für manche Berufsgruppen wie u.a. Beamte gibt es spezielle Tarife), Garage (Garagenwagen sind in der Regel günstiger als Autos, die im Freien ihr Dasein fristen) oder Automodell (abhängig vom Modell wird die sogenannte Schadensfreiheitsklasse ermittelt). Kein Wunder also, dass sich bei vielen verschiedenen Kriterien auch viele verschiedene Tarife ergeben.

Stiftung Warentest rät dazu, nicht einfach bei der alten Versicherung zu bleiben, weil der Beitragssatz 2014 laut Rechnung niedriger ausfallen wird als 2013. Das bedeutet nämlich nicht automatisch, dass auch die Versicherung günstiger geworden ist. Klingt komisch? Ist aber tatsächlich so. Denn ein niedrigerer Beitragssatz kann auch lediglich bedeuten, dass der Versicherte in eine günstigere Rabattstufe gerutscht ist. Demzufolge kann es durchaus sein, dass man zwar selbst weniger bezahlen muss, der Grundbetrag des Versicherers aber gestiegen ist. In diesem Fall sollte man prüfen, ob nicht ein anderer Anbieter einen günstigeren Tarif im Portfolio hat.

versicherungsunternehmen kraftfahrt
Die Statistik zeigt die Anzahl der Versicherungsunternehmen in der Kfz-Versicherung* in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2012. Im Jahr 1998 konnten deutschlandweit 130 Unternehmen verzeichnet werden, die Kfz-Versicherungen angeboten haben. © Statista

Grundbetrag errechnen

Ein Beispiel:  Der Rechnungsbetrag für 2014 beträgt 300,- € (bei einer Rabattstufe von 60 %); im Vorjahr waren es noch 329,- € (bei einer Rabattstufe von 70 %). Ist die Versicherung nun tatsächlich günstiger geworden? Hier lohnt es sich, den Grundbetrag zu ermitteln, um herauszufinden, ob der Anbieter wirklich so günstig ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.

So lässt sich der Grundbetrag des Vorjahres berechnen (vorausgesetzt ist die Rabattstufe 70 % und ein Rechnungsbetrag von 329 Euro):

329 x 100 : 70 = 470

Auf die gleiche Weise berechnet man nun den aktuellen Grundbetrag (vorausgesetzt ist die Rabattstufe 60 % und ein Rechnungsbetrag von 300 Euro):

300 x 100 : 60 = 500

In diesem Beispiel hätte sich der Grundbetrag um 30,- € erhöht. Die man nicht unbedingt mittragen muss, wenn man sich um einen Anbieterwechsel bemüht. Doch der Grundbetrag ist längst nicht die einzige Stolperfalle, die sich in KFZ-Versicherungspolicen findet. Es gibt noch einige weitere Punkte, auf die man ganz besonders achten sollte, wenn man über den Wechsel zu einem anderen Anbeiter nachdenkt.

1. Vertrag genau durchlesen

Dabei sollte man ganz genau prüfen, wie hoch die Rückstufungen sind, die ein Versicherer im Schadensfall vornimmt – hier gibt es teils gravierende Unterschiede zwischen den Anbietern.

2. Kündigungsfrist beachten

Während es früher üblich war, den KFZ-Versicherungsvertrag bei fristgerechter Kündigung zum 1. Januar zu beenden, lassen immer mehr Anbieter die Police genau an dem Tag beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Darauf sollte man unbedingt achten, bevor man den Vertrag kündigt.

3. Schadensfreiheitsklasse bestätigen lassen

Der Verbraucherzentrale Bayern liegen einige Fälle vor, in denen der alte Anbieter der neuen Versicherung eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse übermittelt hat als sie in der Rechnung aufgelistet war. Man sollte sich daher auf jeden Fall die aktuelle Schadensfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen.

4. Nicht vorschnell kündigen

Wer seine alte Versicherungspolice kündigt, ohne die neue Versicherung sicher in der Tasche zu haben, riskiert, eine gewisse Zeit ohne Versicherung durch die Gegend zu fahren. Und das ist nicht nur verboten, sondern auch ganz schön teuer. So muss man wenn es zu einem Unfall kommt mit seinem Privatvermögen haften. Besser, man sorgt also dafür, dass die alte Police erst dann aufgehoben wird, wenn die Laufzeit des neuen Vertrags bereits begonnen hat.

5. Vertragsvorschriften unbedingt erfüllen

Wer einen Garagenwagen bei der Versicherung angibt, sollte auch sicherstellen, dass diese Bedingung auch erfüllt werden kann. Selbiges gilt ebenso für andere Preisnachlässe wie Alleinfahrer, ältere Fahrer etc. Denn wenn sich später herausstellen sollte, dass man die angegeben Bedingungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt, muss man mit Rückstufungen und empfindlichen Strafzahlungen rechnen.

von Susanne Herrenbrück

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