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So funktioniert die Rürup-Förderung
Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine Alterszulagen. Dafür sind die steuerlichen Ersparnisse in der Ansparphase recht hoch und die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente ermöglicht Steuervorteile.
von Charlotte Ruzanski

Steuerersparnis in der Ansparphase

Bei dem Abschluss einer Rürup-Rente können die Beiträge dafür in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch lässt sich das zu versteuernde Einkommen vermindern.

Für Alleinstehende gilt der Höchstbetrag von 22.171,20 € pro Jahr, für Verheiratete 44.342,40 € pro Jahr. Die vollen Höchstbeträge können allerdings erst ab 2025 in Anspruch genommen werden.

Derzeit werden die Beiträge zur Rürup-Rente schrittweise angehoben. Das bedeutet, dass 2015 80 % des Höchstbetrags als Sonderausgaben anerkannt werden. Das entspricht 17.736, – € für Alleinstehende und 35.473, – € für Verheiratete. Die Quote wird jedes Jahr um 2 % angehoben, so dass 2025 schließlich 100 % erreicht sind.

Bei Arbeitnehmern, die einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, wird dieser Anteil im Rahmen der Höchstgrenzen berücksichtigt.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Parallel zur Anhebung der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steigt die Besteuerung in der Auszahlungsphase. Bei der Basis-Rente wird dabei das gleiche System wie in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.

Bei der Einführung der Rürup-Rente, im Jahr 2005, waren 50 % der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden Rentnerjahrgang im Jahr um 2 %, danach um 1 % an.

Im Endeffekt bedeutet das, dass ab 2040 die Rürup-Rente und die gesetzliche Rente voll steuerpflichtig sind. Wer also 2014 in Rente geht, muss 70 % seiner Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Damit ist die Basis-Rente für diejenigen besonders attraktiv, deren Rentenbeginn kurz bevor steht. Aber auch für Jüngere lohnt sich die Rürup-Rente, da während der Ansparphase mit Hilfe der staatlichen Förderung viele Steuern gespart werden.

Die Steuervorteile der Rürup-Rente

Bisher können allerdings noch nicht 100 % der geleisteten Beiträge abgesetzt werden. Seit der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 wird die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien schrittweise angehoben.

Jährliche Anhebung der absetzbaren Beiträge

Jedes Jahr wird der Spareffekt um zwei Prozentpunkte angehoben, so dass der volle Spareffekt im Jahr 2025 erreicht ist. Dann können 100 % als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Aktuell (2014) können Rürup-Sparer 80 % ihrer Beiträge bei der Steuer geltend machen.

Hier ein Beispiel: Im Jahr 2005 lag der Spareffekt bei 60 %. Wurden in diesem Jahr 6.000, – € (bzw. monatlich 500,- €) in die Basis-Rente eingezahlt, konnten die steuerpflichtigen Einkünfte um 3.600, – € gemindert werden. 2014 sind es bereits 4.680, – € und 2025 dann schließlich 6.000, – €, also der volle Betrag.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Während es in der Ansparphase zu steuerlichen Entlastungen kommt, steigt – wie auch bei der gesetzlichen Rente – die Steuerpflicht während der Auszahlungsphase an. Doch da der individuelle Steuersatz im Alter meist nicht besonders hoch ist, bleibt die steuerliche Belastung im Rahmen.

Die Auszahlungen werden mit Abgaben belegt. Der Anteil der Auszahlungen erhöht sich bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, danach um 1 %. Bis 2040 sind schließlich 100 % erreicht.

Der erhöhte Satz wird im Ruhestand nicht mehr angehoben. D. h.: wird die Rürup-Rente ausbezahlt, wird der zu versteuernde Anteil nicht mehr angehoben. Es gilt der Prozentsatz, der zu Beginn der Auszahlungsphase gültig war.

Gesetzliche Bestimmungen der Rürup-Rente

Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag so gestaltet ist, dass darin die Zahlung einer Leibrente vorgesehen ist, die monatlich und lebenslang ausbezahlt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen dabei Folgendes vor:

  • Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, darf dieRentenzahlung nicht vor Vollendung Ihres 60. Lebensjahres erfolgen.
  • Bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2012 wird die Rente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt.

Gleiche Regelung wie bei gesetzlichen Rentenansprüchen

Außerdem muss beim Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages beachtet werden, dass die Ansprüche aus der Rürup-Rente – genauso wie die gesetzlichen Rentenansprüche – nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Des Weiteren kann die Rürup-Rente nicht vererbt werden.

Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenversicherung in Kombination mit der Rürup-Rente abzuschließen. Diese kommt – im Falle des Todes – dem Ehepartner und/oder den kindergeldberechtigten Kindern zugute.

Darüber hinaus ist auch die Steuerfreistellung der Beiträge (also der Sonderausgabenabzug) während der Ansparphase gesetzlich geregelt. Auch dass die Rentenleistungen aus einer Rürup-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuertwerden ist gesetzlich geregelt.

Für die verschiedenen geförderten Produkte, zwischen denen im Rahmen einer Rürup-Rente gewählt werden kann, gelten ebenfalls bestimmte gesetzliche Regelungen, die im Detail mit dem Anbieter abgeklärt werden sollten.

Günstigerprüfung und Rürup-Rente

“Günstigerprüfung” bedeutet, dass Sonderausgabenabzugsbeträge sowohl nach alten als auch nach neuen Vorschriften verglichen werden. Bei der Einkommenssteuerveranlagung wird dann automatisch der höhere Betrag berücksichtigt.

Seit 2011 Vorwegabzug

Von 2005 bis 2010 war die Günstigerprüfung in einem Übergangszeitraum. In dieser Zeit bestanden weiterhin die alten Höchstbeträge und zwar in ungekürzter Höhe. Seit 2011 bis zum Jahr 2019 wird der alte Vorwegabzug von Jahr zu Jahr verringert. Ab 2020 wird die Günstigerprüfung dann entfallen. Stattdessen wird dann der Sonderausgabenabzug (im Rahmen der neuen Höchstbeträge) zum Tragen kommen.

Insbesondere für Freiberufler und Selbständige ist der Vorwegabzug, der durch die Änderung des Alterseinkünftegesetzes möglich wurde, interessant, was sich somit auchvorteilhaft auf die Rürup-Rente auswirkt. Der Vorwegabzug bei Arbeitnehmern wird im Rahmen der Günstigerprüfung hingegen um 16 % gekürzt bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Der Vorwegabzug fällt somit geringer aus oder entfällt sogar ganz.

Individuelle Unterschiede im Einzelfall

Wie sich allerdings der Abschluss einer Rürup-Rente im Einzelfall auswirkt, kannaufgrund der Günstigerprüfung nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Um einen optimalen Vertrag zu erhalten, ist es essenziell, dass die jeweilige Situation eines Kunden – unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung – individuell geprüft wird. Ein unabhängiger Vergleich der verschiedenen Anbieter von Rürup-Renten ist darum überaus wichtig.

Wer beipielsweise ein relativ hohes Einkommen bezieht, kann dank der Günstigerprüfung seine Rürup-Rente steuerbegünstigt optimieren. Das ist ganz einfach, indem eine einmalige Zuzahlung im Jahr zum Vertrag geleistet wird.

von Charlotte Ruzanski

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