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Private Krankenversicherung Wechsel
Für viele Versicherte in bei den privaten Krankenversicherungen stellt sich immer wieder die Frage, ob sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, innerhalb ihrer Krankenversicherung oder zu einer anderen privaten Gesellschaft wechsel können. Wir zeigen ob und wie es geht.
von Thomas Schulz
Private Krankenversicherung Wechsel. Private Krankenversicherung Wechsel - PKV
© andreypopov / 123RF

Privatversicherte klagen oft über hohe Beitragssteigerungen. Manchmal wünschen sie sich daher einen Wechsel – entweder zurück in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder in eine andere private Krankenversicherung. Beides ist nicht einfach, manchmal gar nicht möglich oder mit Verlusten verbunden. Nur der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der eigenen PKV funktioniert auf jeden Fall, wenngleich auch dieser mit Hürden verbunden ist.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Rückkehr in die GKV ist unter folgenden Umständen möglich:

  • Der Versicherungsnehmer wird wieder GKV-versicherungspflichtig, weil er als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze wieder unterschreitet. Das geschieht auch durch Arbeitslosigkeit.
  • Kinder können beim Beginn einer Berufsausbildung oder des Studiums in die GKV wechseln, wenn sie vorher durch die Eltern privat versichert worden waren.
  • Auch eine Familienversicherung ist möglich.
  • Vor dem vollendeten 55. Lebensjahr können PKV-Versicherte in die GKV zurück, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert und mindestens 30 Monate versicherungsfrei waren (befreit oder nicht versicherungspflichtig wegen Selbstständigkeit).

Alle anderen Privatversicherten nimmt die GKV ausdrücklich nicht wieder auf. Selbst bei Bezug von Hartz IV nach einer aufgegebenen Selbstständigkeit oder nach dem Studium bleiben die Betroffenen in der PKV. Die ARGE zahlt dann die Leistungen bis zum Basistarif. Über 55-Jährige können nur dann in die GKV zurück, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren. Ihnen bleibt als Alternative nur, bei ihrer PKV in den Basistarif zu wechseln. Wenn nun privat versicherte Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze unbedingt in die GKV zurück wollen, können sie ihr Gehalt durch Teilzeit reduzieren oder alternativ in die BAV (betriebliche Altersvorsorge) einzahlen. Selbstständiger können in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze wechseln oder in die Familienversicherung des Ehepartners eintreten. Eine weitere Option wäre, sich arbeitslos zu melden oder auch sich im europäischen Ausland zu versichern.

Der Wechsel zu einer anderen PKV

Dieser Wechsel – häufig aufgrund von Beitragserhöhungen angedacht – lohnt sich nur unter ganz bestimmten Umständen. Die Versicherer erhöhen die Beiträge fast jährlich, und zwar vor allem für ältere, bereits geschlossene Tarife. Damit fangen sie Kostensteigerungen auf. Doch der PKV Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kann mit Verlusten verbunden sein. Die PKV bildet nämlich für jeden Versicherungsnehmer Altersrückstellungen und verzinst diese auch. Diese Altersrückstellungen verhindern eine Kostenexplosion für ältere Versicherungsnehmer, deren Gesundheitskosten steigen. Mit der Dauer einer Mitgliedschaft in der PKV werden immer mehr Altersrückstellungen angespart, die teilweise oder ganz verloren gehen, wenn der Kunde in eine andere PKV wechselt. Lediglich bei Abschlüssen ab 2009 muss der Versicherer dem Kunden die Altersrückstellungen in einem Umfang mitgeben, der dem Basistarif bei der neuen PKV entspricht.

Wann kann sich der Wechsel in eine andere PKV lohnen?

Der Wechsel lohnt sich für Privatversicherte, die ab 2009 und in einem sehr günstigen Tarif Mitglied ihrer gegenwärtigen PKV wurden. Sie werden kaum oder keine Altersrückstellungen verlieren. Wenn sie nun einen wirklich viel günstigeren Versicherer finden, können sie über den Wechsel in eine andere PKV nachdenken. Jedoch müssen sie einen Tarif entdecken, der offensichtlich günstig bei guten Leistungen bleibt – das ist schwierig. Ohne Hilfe eines Experten schaffen das die wenigsten Versicherungsnehmer. Ein einfaches Beispiel: Sie könnten bei einer anderen PKV einen günstigen, noch offenen (jungen) Tarif finden, doch dieser wird irgendwann geschlossen und unterliegt dann den zwangsläufigen Kostensteigerungen. Laien durchschauen das nicht. Ein Wechsel in einen jungen, offenen Tarif bei der eigenen PKV könnte genauso die Kosten senken und ist ohne Risiko möglich.

PKV Tarifwechsel bei derselben Gesellschaft

Diese Option wird zu wenig bedacht, dabei ist sie gesetzlich geregelt. Jede PKV muss ihren Mitgliedern jederzeit und kostenlos den Wechsel in einen günstigeren Tarif ermöglichen. Die Altersrückstellungen bleiben dabei komplett erhalten. Die Gesellschaften kommunizieren das aber nicht, weil es für sie ein Verlustgeschäft bedeutet. Doch Versicherer erfinden fast im Jahrestakt neue Tarife und bieten diese “offen” (für Neukunden) zunächst sehr günstig an. Damit soll das Geschäft angekurbelt werden. Später werden die Tarife “geschlossen”, können aber weiterhin gebucht werden. Geschlossen bedeutet nur, dass sie aus dem aktiven Vertrieb gehen. Neukunden stoßen daher kaum auf die geschlossenen Tarife. Fortan steigen für diese Tarife die Kosten, damit die Gesellschaft wirtschaftlich arbeiten kann. Die Versicherungsnehmer mit solchen Tarifen sehen sich nun jährlichen Beitragserhöhungen ausgesetzt, sie können aber wieder in einen neuen, noch offenen Tarif mit niedrigerem Beitrag, aber denselben Leistungen wechseln. Sie können auch ihre Leistungen reduzieren. Wer das versucht, erhält von seiner PKV-Gesellschaft praktisch keine Unterstützung, sondern nur Widerstand, fadenscheinige Ausflüchte, subtile Drohungen und diverse Erschwernisse. Diese Versicherungsnehmer sind sehr verzweifelt. Hinzu kommt die Vielfalt aller Tarife bei einer Gesellschaft – nämlich aller offenen und aller schon geschlossenen, die insgesamt zur Auswahl stehen. Wie soll man sich da entscheiden? Hier helfen Experten, die als Honorarberater und gänzlich ohne Provision für den Versicherungsnehmer einen günstigeren Tarif aussuchen und ihm auch beim Wechsel helfen. Das Honorar muss der Versicherte zahlen, doch es rentiert sich durch die Ersparnisse. Mehr zum Welchsel innerhalb der Gesellschaft finden Sie hier.

Lohnt sich der PKV Wechsel für ältere Versicherungsnehmer?

Ältere Versicherte können allenfalls die letztgenannte Option erwägen, also den Wechsel zu einem günstigeren Tarif bei der eigenen PKV. Alles andere lohnt sich nicht oder funktioniert gar nicht, etwa für langjährige PKV-Mitglieder, die nach vollendetem 55. Lebensjahr in die GKV zurück wollen. Sie werden dort nicht aufgenommen, wenn sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen. Ihnen stehen für deutliche Kostensenkungen innerhalb der eigenen PKV drei Möglichkeiten offen:

  • Basistarif: Dieser darf nicht höher und kann auch niedriger sein als der Höchstbeitrag der GKV. Die genaue Höhe legt die jeweilige PKV fest. Im Jahr 2016 müssen Versicherungsnehmer hierfür bis zu rund 630 Euro einkalkulieren. Bei Hilfebedürftigkeit kann der Betrag halbiert werden.
  • Standard-Tarif: Dieser errechnet sich ebenso wie der Basistarif, gilt aber für ältere Versicherungsnehmer mit einem Vertragsabschluss vor 2009. Sie müssen schon mindestens 10 Jahre privat versichert sein. Wenn sie noch berufstätig sind, muss ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
  • Notlagentarif: Wenn ein Versicherungsnehmer faktisch zahlungsunfähig ist und seine Beiträge nicht mehr zahlt, wird er durch ein Mahnverfahren nach § 193 VVG in den Notlagentarif eingestuft und zahlt monatlich zwischen 100 bis 125 Euro. Leistungen erhält der Versicherte nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Altersrücklagen bildet der Notlagentarif nicht, jedoch können vorhandene Altersrückstellungen für eine Prämiensenkung bis zu 25 % genutzt werden.
von Thomas Schulz

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