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Rechnet sich die Riester-Rente für Frauen?
Frauen sind in der Regel nach Renteneintritt akut von Altersarmut bedroht. Eine private Altersvorsorge z.B. in Form einer Riester-Rente stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar, die häufig aufgrund von Kinderziehungs- oder Pflegezeiten und Teilzeitjobs eher niedrig ausfällt.
von Susanne Herrenbrück

Frauen erhalten durchschnittlich ungefähr 500,- € Rente pro Monat – dass damit kaum Miete und Lebenshaltungskosten gleichzeitig gezahlt werden können, liegt auf der Hand. Häufig sind Frauen deshalb im Alter auf die Rente ihrer Männer angewiesen, um sich über Wasser halten zu können.

Inzwischen riestert in Deutschland gut jede zweite Frau – doch das ist immer noch zu wenig, wenn man die Rentenentwicklung und die wachsende Altersarmut aufgrund des demographischen Wandels betrachtet.

Rente mit Riester aufstocken

Gerade für Frauen ist eine Riester-Rente häufig die lukrativste Möglichkeit, um privat fürs Alter vorzusorgen. Dies liegt an den staatlichen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält eine Grundförderung von 154,- € jährlich – vorausgesetzt, man zahlt 4 % seines Bruttogehalts monatlich oder maximal 2.100,- € pro Jahr in ein. Darüber hinaus gibt es für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 300,- € Kinderzulage vom Staat. Für ältere Kinder erhält man 185,- € pro Kind. Für Zeiten mit geringerem Einkommen – bspw. während der Elternzeit – gilt: Es müssen mindestens 60,- € im Jahr eingezahlt werden.

400 €-Jobberinnen und Hausfrauen

Hausfrauen haben die Möglichkeit sich durch einen reinen Zulagenvertrag eine geringe Zusatzrente aufzubauen.Voraussetzung: Der Ehepartner muss rentenversicherungspflichtig sein. Mit einem 400 €-Job besteht die Möglichkeit eine Rieste-Rente abzuschließen, sofern der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % auf 19,9 % aufgestockt wird. Es besteht bei finanziellen Engpässen natürlich auch die Möglichkeit, die Beiträge zur Riester-Rente auszusetzen.

Arbeitslosigkeit und Tod des Ehepartners

Selbst im Falle einer Arbeitslosigkeit braucht man sich nicht um die Riester-Rente zu sorgen: Diese ist nämlich Hartz IV-sicher. Somit wird das angesparte Kapital nicht angegriffen. Außerdem kann man beim Tod des Ehepartners dessen Guthaben aus einem bestehenden Riester-Renten-Vertrag auf den eigenen Vertrag übertragen lassen. Somit geht kein Kapital verloren.

von Susanne Herrenbrück

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