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Was muss man im Erbfall beachten?
Versicherte, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten beachten, dass mögliche Erben die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen, wenn keine Hinterbliebenen-Absicherung besteht.
von Susanne Herrenbrück

Außerdem gibt es unterschiedliche Regelungen bzgl. der Anspar- und Auszahlphase bei der Riester-Rente.

Die Hinterbliebenen-Absicherung sichert mögliche Erben ab

Die Riester-Rente ist ohne Frage ein sehr komplexes Produkt. Besonders kompliziert wird die Riester-Rente allerdings erst dann, wenn der Vertragsinhaber verstirbt.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass nur der Ehepartner vom Vertrag profitiert, wenn der Versicherte verstirbt. Der Ehepartner hat die Möglichkeit, das angesparte Kapital und die Zulagen in seinen eigenen geförderten Vertrag zu übertragen.

Die Auszahlung in einer Summe ist jedoch nicht möglich. Deshalb ist es besonders wichtig, eine Hinterbliebenen-Absicherung abzuschließen. Die Hinterbliebenen-Absicherung sorgt dafür, dass der Ehegatte und im Haushalt lebende Personen zu einen festgelegten Zeitraum eine Rente bekommen.

Allerdings schmälert die Hinterbliebenen-Absicherung die Rendite, da Teile der Raten und Zulagen für die Prämien der zusätzlichen Absicherung eingesetzt werden müssen.

Ohne Hinterbliebenen-Absicherung müssen Steuervorteile und Zulagen von den Erben zurückgezahlt werden

Besteht keine zusätzliche Absicherung, hat nur der Ehegatte die Möglichkeit, das Vermögen in seinen eigenen Vertrag zu übertragen. Andere Erben müssen die kompletten Steuervorteile und Zulagen dagegen zurückzahlen.

Im Endeffekt erhalten Erben also nur das angesparte Vermögen ohne Zulagen und Steuervorteile. Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, muss das komplette Vermögen des Vertrages im Jahr des Todesfalls von den Erben versteuert werden.

Stirbt der Vertragsinhaber in der Auszahlphase, muss wiederum differenziert werden.

Verschiedene Regelungen für den Todesfall in der Auszahlphase der Riester-Rente

Besteht ein geförderter Vertrag des Verstorbenen, so erhalten Hinterbliebene nur dann Leistungen, wenn der Verstorbene einefestgelegte Zeit in den Vertag eingezahlt hat. Außerdem muss der Verstorbene eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart haben.

Wurden diese Dinge nicht vereinbart, geht das komplette Kapital an die Versicherungsgesellschaft. Diese Regelungen betreffen die geförderte private Rentenversicherung und auch die geförderte fondsgebundene Rentenversicherung.

Die vorgenannten Regelungen verdeutlichen, dass Verbraucher viele Details beachten müssen, wenn sie eine Riester-Rente abschließen. Die Banken und Versicherungen weisen beim Abschluss leider nur selten auf diese Besonderheiten hin.

von Susanne Herrenbrück

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