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Was müssen Rentner im Ausland beachten?
Wer den Ruhestand im Ausland verbringen möchte, sollte einige Dinge beachten. So wird die gesetzliche Rente auch ins Ausland überwiesen, so viel ist klar. Doch was ist mit der Krankenversicherung und den Leistungen aus einer privaten Altersvorsorge, beispielsweise der einer Riester-Rente?
von Susanne Herrenbrück

Viele Rentner möchten ihren Lebensabend gern im Ausland verbringen, bestimmte Länder gelten bereits als Klassiker für die deutschen Senioren. Wer oft in Spanien im Urlaub war oder von der letzten Amerikareise schwärmt, kann sich sehr gut vorstellen, den Ruhestand dauerhaft im Ausland zu genießen.

Visum und gesetzliche Rente

Viele Staaten der Welt ermöglichen einen Daueraufenthalt nur mit Visum, das an Rentner vergeben wird, wenn diese bestimmte Einkünfte nachweisen können. In Südafrika beispielsweise werden monatlich 2.000,- € erwartet, in Amerika brauchen Rentner gar eine Greencard.

Diese wird nicht ohne Weiteres ausgestellt, sie ist aber die erste Voraussetzung für den Daueraufenthalt, nicht etwa das soeben erworbene Eigenheim in Florida. Dieses wird von amerikanischen Immobilienmaklern sehr gern beworben mit dem Versprechen, die Rentner könnten damit sorgenfrei in den USA leben – doch das stimmt nicht.

Die Greencard kann zwar erworben werden, der erste Schritt ist ein sogenanntes L-1-Visum für längere (über sechs Monate hinausgehende) Aufenthalte. Doch Rentner müssen unbedingt nachweisen, dass sie im Ausland dauerhaft selbständig leben können und dem Staat, in diesem Fall den USA, keinesfalls zur Last fallen werden.

Die gesetzliche Altersrente wird in jedes Land der Welt überwiesen, das sollte aber ungefähr zwei Monate vor einem Daueraufenthalt im Ausland beantragt werden. Zudem kann ein Daueraufenthalt im Ausland zu Rentenkürzungen führen. Die Steuerregelungen fallen unterschiedlich aus, teilweise werden die Rentner im Ausland, teilweise in Deutschland besteuert, je nach Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land.

Private Altersvorsorge und Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Altersvorsorge werden auch ins Ausland überwiesen, bei der Riester-Rente jedoch wäre die Förderung zurückzuzahlen, wenn die Rente außerhalb der EU, Norwegens, der Schweiz oder Liechtensteins bezogen wird. Nach einem EuGH-Urteil muss diese Form der privaten Altersvorsorge zwar EU-weit, aber nicht weltweit einheitlich gewährt werden.

Die Krankenversicherung kann in Deutschland bestehen bleiben, ihre Leistungen werden auch im Ausland gewährt, aber jeweils nach den Standards des Gastlandes. Das betrifft vor allem gesetzlich Versicherte, während die private Krankenversicherung in der Regel den vollen Leistungsschutz auch im Ausland bei einem Arzt der eigenen Wahl bietet. Eine internationale Krankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung ist zeitlich begrenzt beziehungsweise zum Teil recht teuer.

von Susanne Herrenbrück

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