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Checkliste für die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist bisweilen in aller Munde: In den Medien wird viel darüber geschrieben oder berichtet. Dabei wird sie entweder hoch gelobt oder stark kritisiert. Die Kritik wird dadurch möglich, dass es je nach Gesellschaft viele gravierende Unterschiede in den Vertragsbedingungen für eine Riester-Rente gibt. Ebenso spielt es dabei eine Rolle, ob man schon länger im Besitz einer Riester-Rente ist oder erst jetzt mit dem Gedanken spielt, private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben.
von Susanne Herrenbrück

Die Riester-Checkliste von bbx.de zeigt, ob Sie im Besitz einer guten Riester-Police sind, oder ob Sie sich vielleicht besser Gedanken über einen Anbieterwechsel machen sollten.

Vorsicht bei garantierter Rentenauszahlung!

Die Riester-Rente bietet in der Regel eine garantierte lebenslange Rentenauszahlung. Doch ist Ihre Rente auch wirklich garantiert? Gerade neuere Verträge ab 2007 werben mit höheren garantierten Renten als es noch ältere Verträge getan haben. Doch viele Renten können eigentlich nicht garantiert werden, da sie nur zur Hälfte auf der derzeitigen Sterbetafel basieren. Als Kunde oder Makler muss man im Hinterkopf behalten, dass bis zum Rentenbeginn noch weitere Sterbetafeln die heutige ersetzen werden. Diese Informationen sind wichtig zur Entlarvung von Treuhänderklauseln. Hierbei wird die voraussichtliche Rentenauszahlung so kalkuliert, dass sie zu mindestens 50 % den bei Renteneintritt geltenden Sterbetafeln unterliegt. Da sich die Lebenserwartung in Deutschland derzeit so entwickelt, dass die Menschen immer älter werden, ziehen Riester-Kunden deshalb einen deutlichen Nachteil aus dieser Rentenkalkulation: Denn je höher die Lebenserwartung, desto niedriger die Rentenauszahlung.

Vertragsvermögen + Rentenfaktor + Überschussbeteiligungen

Setzt sich die im Vertrag garantierte Riester-Rente auch wirklich aus dem gesamten angesparten Kapital zusammen? Gute Verträge beinhalten dabei eine Klausel, die erklärt, dass sich die Höhe der lebenslangen Riester-Rente aus dem Vertragsvermögen zum Rentenbeginn und dem Rentenfaktor zusammensetzt – und dass darüber hinaus Überschussbeteiligungen möglich sind.

Veränderung durch Beitragsfreistellung?

Zieht eine Beitragsfreistellung und dementsprechend eine spätere Beitragsaufnahme auch keine Veränderung der Versicherungsbedingungen nach sich? Hierzu sollte im Vertrag garantiert werden, dass Sie nach einer Beitragsfreistellung oder der Herabsetzung Ihres Beitrags jederzeit wieder Einzahlungen aufnehmen können. Aufgrund der Beitragsfreistellung entfallene Beiträge dürfen von dem Riester-Anbieter nicht nachträglich zurückgefordert werden! Es sollte Ihnen stattdessen die Möglichkeit eingeräumt werden, höhere Beiträge als ursprünglich vereinbart einzahlen zu können, um die Differenz während der Beitragsfreistellung wieder auszugleichen.

Vorziehen des Rentenbeginns

Ein Vorziehen des Rentenbeginns sollte Ihnen vertraglich ermöglicht werden, ohne dass Sie dafür veränderte Rechnungsgrundlagen hinnehmen müssen. Voraussetzung für diese Möglichkeit ist jedoch, dass Sie zum gewünschten Rentenbeginn zumindest über alle eingezahlten Beiträge zzgl. der staatlichen Zulagen verfügen können. Außerdem müssen Sie für einen früheren Rentenbeginn Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (z.B. eine Frührente) oder zumindest das 62. Lebensjahr vollendet haben. Beachten Sie: Je früher Sie sich zur Ruhe setzen, desto weniger Zahlungen erhalten Sie nicht nur aus Ihrer gesetzlichen, sondern auch aus Ihrer Riester-Rente!

Hinausschieben des Rentenbeginns

Genauso muss Ihnen im Vertrag auch ein Hinausschieben des Rentenbeginns ermöglicht werden, ohne dass dies Veränderungen der Rechnungsgrundlagen nach sich zieht. Die Riester-Rente garantiert Ihnen eine sogenannte ‚flexible Rentenphase‘, während der Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen können. Allerspätestens können Sie Ihre Riester-Rente mit 85 Jahren in Anspruch nehmen. Die Rentenhöhe ergibt sich dann auch wieder aus Ihrem Renteneintrittsalter und den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen. Damit fällt die Rentenhöhe mit großer Wahrscheinlichkeit höher aus, je später Sie in Rente gehen.

Kapitalauszahlung zum Vertragsablauf

Ihr Riester-Vertrag muss Ihnen das Recht einräumen, dass Sie zum Vertragsablauf 30 % Ihres Riester-Kapitals auf einmal abrufen können. Dementsprechend sinkt aufgrund des verminderten Guthabens dann jedoch auch Ihr Anspruch auf Leistungen aus der Riester-Rente und Sie erhalten als Folge nur noch eine Teilrente. Voraussetzung für diese Regelung ist jedoch, dass die aus dem übrig gebliebenem Riester-Kapital gebildete Teilrente die sogenannte ‚Kleinbetragsrente‘ übersteigt. Eine Kleinbetragsrente bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Rentenhöhe (derzeit) monatlich einen Betrag von 25,55 € nicht erreicht. Liegt die voraussichtliche Teilrente also unter dieser Grenze, können Sie sich Ihre Riester-Rente komplett auf einmal auszahlen lassen.

von Susanne Herrenbrück

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