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Mallorca Police – Mietwagenschutz im Ausland
Die Mallorca Police können deutsche Halter eines Kraftfahrzeugs im Rahmen ihres Versicherungsschutzes abschließen. Sie erhöht die Versicherungssumme bei der Mietwagennutzung im Urluab auf die in Deutschland vorgeschriebenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
von Thomas Schulz
Mallorca Police – Mietwagenschutz im Ausland. mallorca kathedrale
© bbx.de

Diese Zusatzversicherung bzw. Versicherungszusatz wurde erfunden, als die Deutschen Mallorca als liebstes Urlaubsland entdeckten und dort auch Autos mieteten. Natürlich beschränkt sich der Schutz keinesfalls auf Mallorca und auch nicht auf Spanien, er gilt vielmehr im geografischen Europa. Fahrer sind damit auch in den europäischen Teilen Russlands und der Türkei geschützt. In vielen Ländern gelten niedrigere Mindestdeckungssummen für den Versicherungsschutz. In Deutschland ist beispielsweise für Personenschäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht eine Mindestdeckung von 7,5 Mio. Euro vorgeschrieben, in vielen Ländern liegt sie weit darunter.

Das betrifft nicht nur Europa, sondern auch und gerade Länder außerhalb der EU. Besonders in den USA sind vom Gesetzgeber nur sehr niedrige Deckungssummen vorgeschrieben, die sich zwischen den Bundesstaaten unterscheiden. Sie reichen für Personenschäden von 10.000 Dollar in Florida bis 100.000 Dollar in Alaska, das große Mittel liegt bei etwa 40.000 Dollar. Das sind nach dem gegenwärtigen Eurodollarkurs im Herbst 2015 rund 36.300 Euro versus 7,5 Mio. Euro in Deutschland. Man kann sich leicht vorstellen, dass bei einem schweren Unfall mit Personenschaden diese Summe bei Weitem nicht ausreicht. Wer nun in die USA reist, benötigt nicht die explizit für Europa konzipierte Mallorca Police, sondern die weltweit geltende “Traveller Police”. Der offizielle Name lautet „Police für die Nutzung fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.

Welche Deckungssummen gelten in Europa?

Im Jahr 2015 fragen sich viele Autofahrer, ob sie noch eine Mallorca Police benötigen. In der Tat ist sie gerade für Mallorca und Spanien nicht mehr unbedingt erforderlich, denn in den Mitgliedsstaaten der EU wurden ab 2012 mit einer neuen EU-Verordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen erhöht. Sie gelten für die Leihwagennutzung im Ausland und unterscheiden sich nach wie vor zwischen den Staaten, bewegen sich aber im EU-Bereich auf einem einheitlich hohen Niveau. Die Nationalstaaten sind frei in der Gestaltung, Spanien (und damit auch Mallorca) etwa schließt die Personenschäden in eine Gesamtdeckung von 70 Millionen Euro ein. Solche Policen gibt es auch in Deutschland, hier können die Fahrer zwischen 50 oder 100 Millionen Euro Gesamtdeckung wählen. Grundsätzlich müssen seit 2012 EU-Mitgliedsstaaten Personenschäden mit mindestens einer Million Euro pro geschädigter Person oder fünf Millionen Euro für den Gesamtpersonenschaden durch die Versicherung abdecken. Bei Sachschäden beträgt die Untergrenze eine Million Euro. Doch es gibt in Europa nach wie vor Staaten, die auch beliebte Urlaubsländer sind und in denen sehr niedrige gesetzliche Mindestdeckungssummen anzutreffen sind. Wer dorthin reist, sollte die Mallorca Police abschließen. Hier einige Beispiele nur für Personenschäden (Sachschäden werden meistens noch niedriger reguliert):

Gesetzliche Mindestdeckungssummen

Land Personenschaden / Person in € Personenschäden / Unfall in € Sachschaden / Person in € Saschschäden / Unfall in €
Albanien 140.000 € 356.000 € 71.240 €
Andorra max. 50.000.000 € / Unfall
Belgien unbegrenzt 100.000.000 €
Bulgarien 1.000.000 € 5.000.000 € 1.000.000 €
Bosnien Herzegovina 500.000 € 180.000 €
Dänemark 15.000.000 € 3.000.000 €
Deutschland 7.500.000 € 1.120.000 €
Estland 5.600.000 € 1.200.000 €
Finnland unbegrenzt 3.300.000 €
Frankreich unbegrenzt 1.120.000 €
Griechenland 1.000.000 € 1.000.000 €
Iran 70.000 € unbegrenzt 1.800 €
Irland unbegrenzt 1.120.000 €
Island 6.600.000 € 950.000 €
Isreal unbegrenzt keine gesetzliche Haftung
Italien 5.000.000 € 1.000.000 €
Kroatien 5.500.000 € 1.120.000 €
Lettland 5.000.000 € 1.000.000 €
Lichtenstein 5.600.000 € 1.120.000 €
Litauen 5.000.000 € 1.000.000 €
Luxemburg unbegrenzt unbegrenzt
Malta 2.500.000 € 500.000 €
Marokko max. 900.000 € / Unfall
Mazedonien 675.000 € 300.000 €
Moldawien 50.000 € 250.000 € 50.000 €
Montenegro 250.000 € 100.000 €
Niederlande 5.600.000 € 1.120.000 €
Norwegen unbegrenzt 1.120.000 €
Polen 5.000.000 € 1.000.000 €
Portugal 5.000.000 € 1.000.000 €
Rumänien 5.000.000 € 1.000.000 €
Russland 8.000 € 6.000 €
Schweden max. 32.000.000 / Unfall
Serbien 1.000.000 € 200.000 €
Slowakei 5.000.000 € 1.000.000 €
Slowenien 5.000.000 € 1.000.000 €
Österreich 5.800.000 € 1.120.000 €
Schweiz max. 5.000.000 / Unfall
Spanien 70.000.000 € 15.000.000 €
Tschechien 1.200.000 € 1.200.000 €
Türkei 100.000 € 500.000 € 10.000 € 20.000 €
Tunesien unbegrenzt unbegrenzt
Ungarn 5.300.000 € 1.600.000 €
Ukraine 4.000 € unbegrenzt 2.000 € 10.000 €
Vereinigtes Königreich unbegrenzt 1.300.000 €
Weißrussland 10.000 € 10.000 €
Zypern 33.000.000 € 1.120.000 €
Quelle: Council of Bureaux / Stand: April 2015 / nicht Euro-Beträge wurden umgerechnet und gerundet

Wann ist die Mallorca Police unabdingbar?

Bei der Fahrt in bzw. durch eines der genannten Länder sollte niemand auf die Mallorca Police verzichten, wenn er dort einen Mietwagen nutzt. Das müssen Urlauber vorab überprüfen (unsere Liste liefert nur Beispiele), und zwar vor allem dann, wenn sie spontan in oder durch diese Länder fahren und noch nicht wissen, ob und bei welchem Verleiher sie einen Mietwagen buchen. Gerade die kleinen, preisgünstigen Verleiher halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Die Vertretungen großer, internationale Verleiher hingegen erhöhen von sich aus gegen einen geringfügigen Aufpreis die Mindestdeckungssummen. Wenn nun ein Urlauber durch Moldawien fahren wird und weiß, dass er dort einen Mietwagen nimmt, kann er vorab die Versicherungsbedingungen des gewählten Mietwagenverleihers überprüfen. Natürlich kann auch die Mallorca Police in die eigene Kfz-Versicherung mit hineingenommen werden.

Geltungsbereich der eigenen Kfz-Versicherung

Die eigene Kfz-Versicherung gilt EU-weit und in Staaten, die mit der EU vertraglich assoziiert sind. Die Gesetzeslage bezüglich der Mindestdeckungssummen bei der Schadensregulierung ist eindeutig: Es gilt immer die Mindestdeckungssumme des Staates, in dem der Schaden passiert, es sei denn, zwei Deutsche werden im Ausland Unfallgegner. Dieser Fall ist a) selten und b) heikel, denn es gelten hier nur in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen. Zu empfehlen ist daher auf Reisen immer noch die grüne Versicherungskarte, die solche Auskünfte liefert. Die Versicherungsgesellschaft sendet sie auf Anfrage kostenlos zu. Gerade längere Reisen sind durch eine EU-Beschränkung nicht grenzenlos abgedeckt. Wer etwa mit dem Wohnmobil Touren durch Marokko (EU-Grenzbereich), Russland oder die Türkei unternimmt, sollte sich vorab nach dem Versicherungsschutz erkundigen. Nicht nur Urlauber, sondern auch und gerade BürgerInnen jener Staaten sind betroffen, die in Deutschland leben und arbeiten. Gelegentlich brechen sie zu längeren Heimataufenthalten mit dem eigenen, in Deutschland zugelassenen Fahrzeug auf. Dann müssen sie dringend ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Mallorca versus Traveller Police

Wer viel und gern im Ausland unterwegs ist und dabei oft einen Mietwagen, manchmal auch das eigene Fahrzeug nutzt, kann sich anstelle der Mallorca Police gleich für die weltweit geltende Traveller Police entscheiden. Diese ist etwas teurer, entlastet aber von allen Sorgen und Recherchen. Der ADAC etwa bietet – nur um den Preisunterschied zu verdeutlichen – die Mallorca Police um 18 Euro jährlich, die Traveller Police um 43 Euro jährlich an. Diese Preise schwanken etwas und können bei anderen Gesellschaften höher oder niedriger ausfallen. Häufig genügt schon eine Anfrage bei der eigenen Versicherungsgesellschaft.

von Thomas Schulz

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