Schadenfreiheitsklasse: So funktioniert das System der SF-Klasse
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Schadenfreiheitsklasse

von Laura Hoffmann
Wie teuer die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits bestimmen Merkmale zu Fahrer und Fahrzeug, wie das Alter und der Beruf des Fahrers, das Fahrzeugalter, die jährliche Fahrleistung oder der Stellplatz den Preis. Maßgeblich beeinflusst aber auch die sogenannte Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) die Beitragshöhe.

Die Schadenfreiheitsklasse ist in der Kraftfahrzeugversicherung einer der wichtigsten Einflussgrößen auf die Höhe der Versicherungsprämie. Führerscheinneulinge haben ein erhöhtes Unfallrisiko und werden deshalb in eine niedrige Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Die Kosten für den Versicherungsschutz sind entsprechend hoch. Langjährige Autofahrer ohne Unfallschaden fahren dagegen sehr kostengünstig, weil sie in einer hohen Schadensfreiheitsklasse zugeordnet sind. Was also muss man über dieses System der Schadensfreiheitsklassen wissen, und wie kann man sie beeinflussen?

Die Schadenfreiheitsklasse als Risikomerkmal

Vereinfacht gesagt ist die Schadenfreiheitsklasse – auch als SF-Klasse bezeichnet – eine Kennzahl für das Risiko des Versicherers, dass tatsächlich ein Unfall geschieht. Je besser oder höher die SF-Klasse ist, desto länger fährt der Autofahrer unfallfrei.

Für den Versicherer verringert sich aufgrund der wachsenden Erfahrung des Autofahrers die Gefahr, dass dieser einen Unfall selbst verschuldet. Für das sinkende Risiko wird der Fahrer in eine hohe Schadenfreiheitsklasse einsortiert und muss deshalb weniger für seinen Versicherungsschutz bezahlen. Gerade durch die Einstufung in hohe SF-Klassen kann mit zunehmender Fahrerfahrung ein Fahrzeug bezahlbar werden, das in jungen Jahren viel zu teuer zu versichern wäre.

SF-Klassen für Haftpflicht und Kasko

Die Schadenfreiheitsklasse wird für die Haftpflicht und für die Fahrzeugversicherung (Vollkasko) festgelegt. Sofern der Versicherte sein Auto also mit einer Haftpflicht und einer Kaskoversicherung schützen will, erhält er für beide Bestandteile eine Einstufung in die SF-Klasse. Diese Einstufung der Haftpflicht SF-Klasse kann von der Vollkasko SF-Klasse abweichen. Hat der Versicherte durch einen Schaden nämlich eine Regulierung in der Kaskoversicherung oder in der Haftpflicht geltend gemacht, verschlechtert sich seine Einstufung zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres nur in dem Bereich, in dem der Schaden zu regulieren war. Wer also seine Haftpflicht für die Regulierung eines Schadens geltend macht, muss im nächsten Jahr mit einer Reduzierung des Schadensfreiheitsrabatts in der Haftpflicht rechnen. In der Fahrzeugversicherung würde die SF-Klasse unverändert bleiben, sofern kein Schaden am Wagen verursacht wurde.

In der Regel haben die meisten KFZ-Versicherungsgesellschaften 39 SF Klassen. Jede Versicherung hat aber seit 1994 ihre eigene Tabelle dazu, wie viele Prozente für eine SF-Klasse angerechnet werden. Wer lange unfallfrei fährt, wird mit günstigeren Versicherungsprämien dafür belohnt.

Also hilft nicht nur Abwarten und umsichtiges Verhalten am Steuer – sondern auch ein Blick auf die Schadenfreiheitsklassen, um die günstigste Autoversicherung zu ermitteln.

Wie wirken sich die SF-Klassen aus?

Wer als Führerscheinneuling als erstes Auto versichert, wird in die teurere SF-Klasse 0 eingestuft, wo für die Kfz-Haftpflicht zwischen 200 und 260 Prozent auf die Versicherungsprämie gerechnet werden.

Nach drei Jahren wird es für unfallfreie Fahrer günstiger, denn dann winkt die SF-Klasse 1⁄2 oder gar 3 eingestuft, was einen Schadensfreiheitsrabatt von 140 bis 80 Prozent bedeutet.

Rutscht man automatisch in die nächst-günstigere SF-Klasse? Üblicherweise steigt man immer im darauffolgenden Jahr eine Schadenfreiheitsklasse nach oben, das heißt, besser und somit wird auch der Beitrag geringer.

Dazu muss die Versicherung allerdings vor dem 30. Juni des laufenden Jahres abgeschlossen worden sein, oder anders ausgedrückt: Sechs Monate unfallfreie Fahrpraxis sind Voraussetzung.

Die Einstufung in die jeweilige SF-Klasse hat Gültigkeit, auch wenn der Versicherer gewechselt wird, denn die Versicherer tauschen hierzu die Daten über den Schadensfreiheitsrabatt aus.

Die SF-Klasse steigt jährlich

Wissen muss man auch, dass die Schadensfreiheitsklasse zu Beginn des Versicherungsjahres steigt. Mit der nächsthöheren Freiheitsklasse sinkt automatisch die Versicherungsprämie. Als Richtlinie gilt, dass Fahranfänger mit der Schadenfreiheitsklasse 0 einsteigen. Sie entspricht je nach Versicherer etwa einem Prozentsatz von 230 Prozent. Somit müssen Fahranfänger schon bei kleinen Fahrzeugen mit sehr hohen Versicherungsprämien rechnen. Wer ein Fahrzeug als Zweitwagen auf die Eltern anmelden kann, wird in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft und muss dann mit etwa 140 Prozent rechnen. Mit jedem Jahr ohne regulierten Schaden steigt die SF-Klasse Schritt für Schritt an. Hinter der Schadensfreiheitsklasse steht ein prozentualer Wert, der den Aufschlag und die Reduzierung der Versicherungsprämie angibt. Wer beispielsweise 30 Jahre lang ohne Unfall fährt, erhält die SF-Klasse 28. Sie entspricht 30 Prozent. Das ist gleichzeitig die günstigste Schadenfreiheitsklasse.

Wie läuft die Rückstufung ab?

Und was passiert, wenn man in einen Unfall verwickelt ist? Nicht unbedingt heißt das, zurück auf null bei den schadensfreien Jahren. Zwar erfolgt im Schadensfall meist die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse. Wer aber Reparaturkosten aus eigener Tasche bezahlt, statt sie über die Versicherung abzuwickeln, kann unter Umständen die Rückstufung und die damit verbundene höhere Versicherungsprämie abfedern. Denn in welche SF-Klasse bei einem Unfall zurückgestuft wird, richtet sich nach der Anzahl der Schadensfälle und der ursprünglichen SF-Klasse.

Wirksam wird die Rückstufung ab dem Kalenderjahr, das auf das Schadensjahr folgt. In der Zwischenzeit bietet es sich somit bei einem geplanten Versicherungswechsel an, die Zeit zu nutzen und die Rückstufungstabellen der Autoversicherer zu vergleichen.

So funktioniert ein Rabattschutz

Viele Versicherungen bieten einen sogenannten Rabattschutz an. Wer nämlich einen Unfall verursacht und den Schaden über die Versicherung regulieren lässt, muss im kommenden Jahr mit einer Einstufung in eine geringere SF-Klasse rechnen. Daraus resultiert dann in der Regel ein höherer Versicherungsbeitrag. Wer das vermeiden will, wählt vielleicht einen Tarif mit Rabattschutz. Er sieht vor, dass auch bei einer Schadensregulierung im folgenden Jahr keine Einstufung in eine höhere Klasse erfolgt. Tarife mit Rabattschutz sind teurer als Versicherungswerke ohne dieses Tarifmerkmal. Ob sich der Abschluss eines solchen Tarifs also rentiert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden.

Weitere Informationen zum Rabattschutz finden Sie hier >>

Günstigere SF-Klasse bei Fahrzeugübernahme und für Partner

Günstiger kommen auch Fahrer weg, die dauerhaft einen Wagen fahren, der nicht auf sie selbst zugelassen ist, wie das Fahrzeug der Eltern. In diesem Fall lässt sich der Schadensfreiheitsrabatt übertragen, sofern der ehemalige Versicherungsnehmer der Übertragung zustimmt.

Allerdings ist es nicht möglich, „einfach so“ die günstige SF-Klasse zu übernehmen. Angerechnet werden hier jeweils nur so viele schadenfreie Jahre, wie der neue Fahrzeughalter tatsächlich erreicht haben kann, seitdem ihm die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Auch Ehe- bzw. Lebenspartner, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, können unter Umständen profitieren und ihren Zweitwagen in eine günstigere SF-Klasse eingestuft lassen. Dazu müssen beide Fahrzeuge jedoch bei derselben Versicherung angemeldet werden und der Erstwagen muss mindestens die SF-Klasse 2 besitzen.

Auch beim Zweitwagen eines Versicherungsnehmers richtet sich die Einstufung in die SF-Klasse nach dem Erstfahrzeug, und nicht nur nach dem Kaufdatum. Ist der Erstwagen in die SF-Klasse 1⁄2 oder besser eingestuft, läuft auch das neue Gefährt in dieser Klasse, was einer Vergünstigung auf 140 bis 170 Prozent der Prämie gleichkommt.

Weitere Informationen zur Übernahme und Übertragung finden Sie hier

Informationen der SF-Klasse

Die SF-Klasse wird im Versicherungsvertrag angegeben. Doch als Versicherungsnehmer müssen Sie Ihre Einstufung nicht unbedingt kennen. Selbst bei einem Versicherungswechsel tauschen die Gesellschaften die Daten untereinander aus. Zwar werden Versicherungsnehmer beim Antrag auf eine Versicherung nach ihrer SFK gefragt, aber mangelhaften Angaben führen zu keiner Sanktion. Maßgeblich ist stets die vorliegende Datenlage. Nur für den persönlichen Versicherungsvergleich sollten Autofahrer ihre SF-Klassen kennen.

Augen auf bei Händlerangeboten

Wer heute bei einem Autohändler ein Fahrzeug kauft, erhält häufig gleich Angebote für eine Kraftfahrzeugversicherung dazu. Gerade bei einer Leasing-Finanzierung bieten die Händler ein kombiniertes System aus der Leasingrate und einer Kraftfahrzeugversicherung an. Die monatliche Leasingrate enthält dann bereits die Versicherungsrate, der kombinierte Preis scheint auf den ersten Blick sehr attraktiv. Würde man auf die Versicherung verzichten und diese separat selbst für das Fahrzeug abschließen, wäre die Leasingrate nur wenig günstiger. Somit entsteht der Anschein, dass die Kfz-Versicherung bei diesen Angeboten sehr gering ist. Möglich ist dieses Konstrukt, weil die Autohändler diese Versicherung in der Regel subventionieren.

Der Blick auf die Versicherungspolice zeigt nämlich meist, dass die SF-Klasse bei solchen Verträgen bei 0 oder sogar bei ½ liegt. Ohne die Subventionierung des Händlers wäre die Versicherung gerade bei teuren Autos mit einem großen Hubraum also kaum zu bezahlen. Gleichzeitig wird die schadensfreie Zeit aber nicht auf die alte Kfz-Versicherung angerechnet. Wer also bei seinem alten Versicherer mit der SF-Klasse 23 aufhört, um danach für einige Jahre eine Versicherung über den Leasinggeber abzuschließen, fängt wieder mit der SF-Klasse 23 an, wenn der Vertrag für das Leasingfahrzeug beendet ist und wenn wieder eine separate Kfz-Versicherung nötig ist. Der Halter des Fahrzeugs verliert aber die schadensfreie Zeit auf dem Leasingvertrag. Diesen Zusammenhang müssen Leasingnehmer berücksichtigen, bevor sie sich für den Abschluss eines Leasingvertrags mit integrierter Kfz-Versicherung entscheiden.

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