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Worauf sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten?
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als deutsches Erfolgsmodell. Allerdings ist sie von bestimmten Bedingungen abhängig, damit sie erfolgreich eingesetzt werden kann.
von Susanne Herrenbrück

Die Mittel, die Arbeitnehmer durch Gehaltsverzicht und Arbeitgeber durch Zuschüsse einzahlen, müssen gut verzinst angelegt werden, und das kann im gegenwärtigen Umfeld niedriger Zinsen schwierig werden. Das Kapital der betrieblichen Altersvorsorge darf aber als sehr sicher gelten.

Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wurde 2002 eingeführt, ihr Prinzip ist zunächst unkompliziert und gut durchdacht: Arbeitgeber legen einen Teil des Bruttoeinkommens ihrer Arbeitnehmer in Pensionskassen oder -fonds, Direktversicherungen oder Unterstützungskassen an, auch eine Direktzusage ist als Durchführungsweg möglich– dann zahlt der Arbeitgeber die Rente selbst. Auf eine betriebliche Altersvorsorge haben Arbeitnehmer seither gesetzlichen Anspruch; Arbeitgeber können, müssen sich aber nicht an den Einzahlungen beteiligen.

Vorteilhaft ist die Betriebsrente dennoch für beide Seiten, denn sie wird staatlich gefördert: Sozialabgaben und Lohnsteuern werden nämlich nur auf das nach der Betriebsrente verbleibende Gehalt gezahlt. So viel Großzügigkeit vom Staat sollte sich niemand entgehen lassen. Auch Arbeitgeber sparen an Sozialleistungen, zudem bindet die betriebliche Altersvorsorge ihre Arbeitnehmer stark an das Unternehmen. Allerdings muss sie intelligent durchgeführt werden, und da gibt es viele Möglichkeiten, die entsprechende Kenntnisse erfordern.

Schwierigkeiten bei der Betriebsrente?

Die gegenwärtige Diskussion um die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings kaum etwas mit ihren vielen Durchführungswegen zu tun, die quasi für Arbeitgeber die Qual der Wahl bedeuten, sondern mit den niedrigen Zinsen. Das Kapital muss natürlich so angelegt werden, dass es nicht durch Inflation geschmälert, sondern viel besser ein Zinsgewinn erzielt wird. Das fällt schwer, wenn schon der staatliche Garantiezins auf Versicherungen seit 2012 auf 1,75 % gesunken ist.

Arbeitnehmer brauchen sich im Grunde keine Sorgen um die betriebliche Altersvorsorge – sprich ihr eingezahltes Kapital – zu machen, denn dafür müssen die Unternehmen gerade stehen. Diese fürchten allerdings diese Haftung und bieten nur noch wenig offensiv ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente an.

Eine schwer zu kommunizierende Frage ist zudem die nach der Portabilität der Betriebsrenten, also ihrer Übertragbarkeit beim Wechsel des Unternehmens. Diese ist allerdings gesetzlich verankert, zudem kümmert sich eine Clearingstelle darum. Was jedoch beide Seiten – Unternehmen wie ihre Mitarbeiter – unbedingt beachten müssen, ist der Fakt der geringeren Einzahlungen in die gesetzliche Rente nach Abzug der betrieblichen Altersvorsorge – denn das gehört schließlich zu deren Prinzip. Das bedeutet: Nur wenn die Betriebsrente eine höhere Rendite als die gesetzliche Rente bringt, lohnt sie sich wirklich.

von Susanne Herrenbrück

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