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Private Gruppen-Unfallversicherung
Die Gruppen-Unfallversicherung schließt die Deckungslücke zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und den Leistungen, die über eine private Unfallversicherung möglich sind.
von Johanna Schödel

Mit der Gruppen-Unfallversicherung kann z.B. eine Firma ihre Belegschaft kostengünstig finanziell absichern, weit über den Risiko-Schutz hinaus, den die gesetzliche Unfallversicherung zu bieten hat. Dasselbe gilt beispielsweise für Vereine oder Sportgruppen. (Natürlich kann jede Person individuell eine private Unfallversicherung zum Risiko-Schutz abschließen.)

Umfassende Absicherung

Die Gruppen-Unfallversicherung erfüllt zwei Ziele: Sie sichert die Gruppe privat wesentlich umfassender ab als die gesetzliche Unfallversicherung und ist dabei günstiger als die Summe von Einzelpolicen. Außerdem werden die Mitglieder der Gruppe geschützt, auch wenn sie sich rein privat vielleicht nicht zum Abschluss der Police entschlossen hätten. Diese dürfte aber in vielen Situationen großen Sinn machen.

Der Schutz der privaten Gruppen-Unfallversicherung gilt, typisch für private Unfallversicherungen, weltweit und immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Er erstreckt sich auf die Zeiten während der Berufsausübung ebenso wie auf die private Freizeit. Die Leistungen der Gruppen-Unfallversicherung übersteigen das, was die gesetzliche Unfallversicherung z.B. Belegschaftsmitgliedern bietet.

So werden Leistungen der Gruppen-Unfallversicherung für Invalidität bei jedem messbaren Invaliditätsgrad fällig. Außerdem kann zu einer Invaliditätsleistung eine zusätzliche Unfallrente vereinbart werden. Für jede der versicherten Personen einer Gruppe kann wie bei einer eigenständigen privaten Unfallversicherung eine individuelle Versicherungsleistung vereinbart werden.

Damit bildet die Gruppen-Unfallversicherung eine wichtige Grundlage für die Existenzsicherung von Betrieben. Sie mildert für die versicherten Personen ganz erheblich die finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit und bewahrt Unternehmen vor Kosten infolge von Unfällen, die ansonsten gar nicht zu kalkulieren wären.

Leistungen der Gruppen-Unfallversicherung

Die Gruppen-Unfallversicherung gewährt individuelle Invaliditätsleistung bei körperlicher und/oder geistiger Leistungsbeeinträchtigung, die schon ab 26 % Invaliditätsgrad progressiv zu vereinbaren sind. Das Krankenhaus-Tagegeld kann bis zur Dauer von drei Jahren gezahlt werden, pro Unfall ist beispielsweise (je nach Versicherer) ein Genesungsgeld bis zu einer Dauer von 150 Tagen möglich.

Tagegeld (Krankengeld) kann ein Jahr lang gezahlt werden. Für kosmetische Operationen übernimmt die Gruppen-Unfallversicherung je nach Vereinbarung die Kosten bis zu einer Höhe von 16.000,- €. In gleicher Höhe werden zudem Bergungs-, Verletztentransport- und Überführungskosten übernommen. Eine Todesfallleistung ist bei Tod innerhalb des Jahres nach dem Unfall infolge dieses Unfalls inklusive, ebenso eine Unfallrente ab einer 50-prozentigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.

Die Leistungen gehen weit über diejenigen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus, die den Versicherungsnehmer jährlich nur rund 2.000 Stunden schützt, nämlich während seiner Berufsausübung und auf den notwendigen Wegen von und zur Arbeitsstätte. Die Gruppen-Unfallversicherung schützt hingegen alle Gruppenmitglieder permanent, das sind im Jahr etwa 8.760 Stunden, und das weltweit.

Invaliditätsrente wird auf gesetzlichem Wege erst ab 20 % verminderter Erwerbsfähigkeit fällig, bei der privaten Gruppen-Unfallversicherung hingegen ab jedem feststellbaren Invaliditätsgrad. Auch die Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich, denn bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine Höchstgrenze von maximal 2/3 des Bruttoverdienstes, bei einer privaten Unfallversicherung kann die Summe individuell festgelegt werden.

von Johanna Schödel

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