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Verträge richtig kündigen
Man kennt das: Will ein Unternehmen Kunden gewinnen, wirft es mit Service, Freundlichkeit, Geschenken und Rabatten nur so um sich. Manche Firmen setzen das auch fort, solange man Kunde ist und zeigen sich bei Problemen unkompliziert und kulant. Aber wehe, man möchte seinen Vertrag kündigen. Da ist es ganz schnell vorbei mit Sonnenschein. BBX erklärt, wie man aus Verträgen mit störrischen Vertragspartnern wieder herauskommt.
von Gerrit Wustmann
Verträge richtig kündigen. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, wieder herauszukommen ist meist nicht ganz so einfach.
© Pixabay

Ob DSL- oder Handyvertrag, ob Zeitschriften-Abo oder Buchclub-Mitgliedschaft, ob Dauerkarte im Fitnessclub oder Pay-TV-Vertrag: Wer kündigen will, hat nicht selten ganz schlechte Karten. Nur ein Klick, ein unbedachtes „Ja“ am Telefon, und schon hat man einen Vertrag geschlossen. Wäre der umgekehrte Weg doch nur ebenso simpel.

Aber plötzlich ist bei der Hotline niemand zuständig. Oder man erhält eine mündliche Kündigungsbestätigung und trotzdem wird weiter Geld vom Konto abgebucht. Auf der Website sucht man sich dusselig und findet den „Kündigen“-Button trotzdem nicht, weil er besser versteckt ist als ein Staatsgeheimnis. Zufall ist so etwas nur selten. In der Regel steckt System dahinter, dem Kunden den Ausstieg so ungemütlich wie möglich zu machen, in der Hoffnung, dass er entnervt aufgibt und bleibt.

Aber wer wirklich kündigen möchte, sollte sich von derlei Spielchen nicht aus der Ruhe bringen lassen. Er sollte sich aber damit abfinden, dass er in den Augen des Vertragspartners jetzt nicht mehr „König Kunde“ ist, sondern ein ärgerlicher Querulant. Der sicherste Weg zur erfolgreichen Kündigung sieht in der Regel folgendermaßen aus:

1. Vertrag & Fristen

Der erste Blick gilt dem Vertrag, den man geschlossen hat. In ihm müssen auch die Kündigungsbedingungen festgelegt sein. Diese sollte man genau studieren, vor allem im Hinblick auf die Kündigungsfristen und mögliche Sonderkündigungsrechte (zum Beispiel aufgrund von Umzug). Ist man innerhalb der Fristen und zur Kündigung berechtigt, widmet man sich dem zweiten Schritt:

2. Kündigungsschreiben

Zwar ist es durchaus möglich und rechtlich auch einwandfrei, per Telefon oder per Kündigungs-Formular auf der Website Verträge zu beenden, mit der Schriftform ist man aber eher auf der sicheren Seite. Und sie muss (!) von jedem Unternehmen akzeptiert werden, auch wenn der vom Unternehmen favorisierte Kündigungsweg ein anderer ist. Wichtig ist, das Schreiben an die richtige Adresse zu senden, diese sollte man gegebenenfalls telefonisch erfragen. Auch wenn im selben Telefonat das Kündigungsanliegen bereits mündlich akzeptiert wird, sollte man dennoch das Schreiben absenden. Als Absicherung.

Das Schreiben kann formlos sein, wichtig ist es, dass es die wesentlichen Daten enthält: Den eigenen Namen und Anschrift wie im Vertrag; die Kundennummer; die Vertrags- bzw. Auftragsnummer; die klare Formulierung, dass man den Vertrag fristgerecht (!) zu einem exakt zu benennenden Datum kündigt. Diesen Brief muss man per Hand unterzeichnen. Versenden sollte man ihn ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein dient als Beleg dafür, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

3. Abwarten

Nun heißt es abwarten. Der übliche Weg ist, dass die Kündigung binnen eines überschaubaren Zeitraums (maximal vier Wochen) bestätigt wird. Geschieht das, so war man erfolgreich.

4. Komplikationen

Leider kann es geschehen, dass eine Kündigung ignoriert wird. Sie wird nicht bestätigt und es wird weiter Geld vom Konto abgebucht. In dem Fall sollte man umgehend die Abbuchung zurückrufen und die Einzugsgenehmigung entziehen. Spätestens jetzt werden im betreffenden Unternehmen die Alarmglocken läuten, denn eine Rückbuchung verursacht dort Kosten. Wenn man Glück hat, wird die Kündigung jetzt akzeptiert. Hat man Pech, erhält man Mahnungen. Diese sind zwar substanzlos, man sollte ihnen aber dennoch schriftlich (wieder als Einschreiben mit Rückschein) begründet widersprechen und auf die nachweislich fristgerecht eingereichte Kündigung verweisen. Und vor allem: Sich nicht unter Druck setzen lassen. Man ist im Recht, ganz egal, was in der Mahnung steht.

5. Schwere Komplikationen

Es gibt Unternehmen, die auch jetzt noch hartnäckig bleiben und Inkasso-Firmen in Marsch setzen, um Forderungen einzutreiben, die ihnen nicht zustehen. Schließlich hat man gekündigt. Auch den Inkasso-Schreiben sollte man umgehend mit derselben Argumentation widersprechen. Die meisten Unternehmen werfen irgendwann von selbst das Handtuch, wenn sie merken, dass man sich nicht kleinkriegen lässt. Nur wenige gehen so weit, mit unberechtigten Forderungen eine Pfändung zu erwirken. Aber es kommt vor. Geht ein derartiger Bescheid ein, hat man nur noch eine letzte Möglichkeit: Umgehend einen Anwalt mit der Klärung beauftragen. Hat man tatsächlich fristgerecht gekündigt und aus der Zeit davor keine offenen Verbindlichkeiten mehr, so ist man ohne Wenn und Aber im Recht und braucht sich keine Sorgen machen. Man wird gewinnen.

6. Die Alternative: Kündigung outsourcen

Wer sich all diesen potentiellen Stress schon im Vorfeld ersparen will, der kann die Kündigung einfach outsourcen. Es gibt Agenturen, die darauf spezialisiert sind, Verträge zu kündigen. Dienste wie Aboalarm.de stellen zahlreiche, rechtssicher vorformulierte Kündigungsschreiben kostenlos zur Verfügung. Man muss nur noch seine persönlichen Daten eintragen und das Schreiben losschicken. Via App kann man seine Verträge verwalten und wird regelmäßig an Kündigungsfristen erinnert. Auf Wunsch wird der Versand der Kündigung gegen eine geringe Gebühr übernommen. Dieser und weitere Anbieter ähnlichen Zuschnitts versprechen zudem, die Anwaltskosten zu tragen, sollte ein Unternehmen eine gegen Gebühr versendete Kündigung nicht akzeptieren. Vor allem aufgrund der sehr geringen Kosten ist dies eine interessante Alternative für alle, die sich von derlei Angelegenheiten nicht mehr den Tag vermiesen lassen möchten.

von Gerrit Wustmann

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