1. Home
  2. Service
  3. Unterschiede Riester und Rürup

Unterschiede Riester und Rürup
Die Riester-Rente und die Rürup-Rente unterscheiden sich hinsichtlich der Art und der Höhe der Förderung sowie des geförderten Personenkreises. Während die Riester-Rente prinzipiell nur rentenversicherungspflichtigen Personen zugutekommt und ein Großteil der Förderung über direkte staatliche Zulagen funktioniert, erfolgt die Förderung bei der Rürup-Rente ausschließlich über Steuervorteile.
von Charlotte Ruzanski

Eine Rürup-Rente ist im Wesentlichen für Selbstständige und für sehr gut verdienende Angestellte interessant. Die Riester-Rente hingegen besonders für Angestellte mit eher kleinem bis mittlerem Einkommen und deren Familien. Weitere Unterschiede finden sich zudem bei der Art der Besteuerung und Auszahlung der Renten.

Wer wird gefördert?

Durch die Riester-Rente werden prinzipiell alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gefördert, wobei die unmittelbare Erwerbstätigkeit nicht zwingende Voraussetzung ist. Auch wer Arbeitslosen- oder Krankengeld empfängt, kann staatliche Zulagen zur Riester-Rente erhalten, selbst Hartz-IV-Empfänger und nicht berufstätige Pflegepersonen können eine Riester-Förderung erhalten.

Beamte und im öffentlichen Dienst Beschäftigte gehören ebenso zum Personenkreis der per Riester-Rente Geförderten wie Zeitsoldaten, Landwirte und über die KSK (Künstlersozialkasse) versicherte Künstler. Einzige Voraussetzung ist die Rentenversicherungspflicht, dann werden die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente gewährt. Daher können auch Ehepartner von mittelbar Zulagenberechtigten eine Riester-Rente abschließen.

Die staatlichen Zulagen stellen nicht die einzige Förderung bei der Riester-Rente dar, auch Steuervorteile bis 2.100,- € werden gewährt. Das ist im Vergleich zur Rürup-Rente vergleichsweise wenig, aber hinsichtlich der möglichen Steuervorteile oft mehr als die reinen staatlichen Zulagen: Für eine erwachsene Person 154,- € jährlich, für Kinder abhängig vom Geburtsdatum 185,- € oder 308,- €.

Bei der Rürup-Rente gibt es die staatlichen Zulagen nicht, dafür fallen die Steuervorteile mit bis zu 20.000,- € Sonderausgabenabzug (Ehepaare: 40.000,- €) besonders hoch aus. Hier wurde eine Progression eingebaut, im Jahr 2013 sind 76 % voll abzugsfähig.

Der geförderte Personenkreis der Rürup-Rente umfasst alle Steuerpflichtigen, da nur über diese Steuervorteile die Wirkung der Rürup-Rente entfaltet werden kann. Damit erhalten auch Personen ohne Anspruch auf Riester-Rente eine Rürup-Rente, nämlich Selbstständige und Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke.

Zuschüsse und Steuerregeln

Eine Riester-Rente wird über Grund- und Kinderzulage direkt bezuschusst, die Rürup-Rente rentiert sich allein über die gewährten Steuervorteile. In der Ansparphase machen Riester-Sparer den speziellen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend, sie zahlen maximal 4 % ihres Brutto-Vorjahreseinkommens (mindestens aber 60,- €) in den Rentenvertrag ein und erhalten daraufhin die staatlichen Zulagen.

Das Finanzamt stellt per Günstigerprüfung fest, ob die Steuervorteile die Zulagen übersteigen würden, und schreibt die Steuerersparnis entsprechend gut.

Bei der Rürup-Rente gibt es weder direkte staatliche Zulagen noch eine Mindesteinzahlung. Die Sparer setzen lediglich die Beiträge bis maximal 20.000,- € steuerlich ab. Der Sonderausgabenabzug fällt ersichtlich höher aus als bei Riester-Sparern, weshalb sich Rürup auch für Gutverdiener lohnt.

Rürup-Renten werden progressiv besteuert, erst die Rentner des Jahres 2040 zahlen den vollen Steuersatz. Entscheidend für den konstanten Steuersatz ab Rentenbeginn ist das Jahr des Renteneintritts (Kohortenprinzip). Die Progression der steuerlichen Abzugsfähigkeit und der Rentenbesteuerung ist eine Besonderheit der Rürup-Rente, bei Riester gibt es das nicht.

Kapitalisierung und Hinterbliebenenversorgung

Riester-Renten sind übertragbar, teilweise kapitalisierbar, in einen Wohn-Riester umzuwandeln und sogar vererbbar. Sie können also den Hinterbliebenen zugute kommen. Diese Möglichkeit gibt es bei Rürup-Renten nicht. Die Rürup-Rente wird allein als Leibrente ausgezahlt, sie ist also nicht kapitalisierbar und verfällt bei vorzeitigem Tod des Rentensparers.

Eine Hinterbliebenenversorgung kann aber ebenso wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den Rürup-Vertrag eingebaut werden, und zwar per Zusatzvertrag. Diese Zusatzversicherungen werden durch Steuervorteile gefördert.

Eine Rürup-Rente lohnt sich beinahe für jeden Steuerzahler schon wegen ihrer hohen Flexibilität: Einzahlungen sind beliebig möglich. Steuervorteile und Flexibilität führen zu einer sehr effektiven Steueroptimierung. Die Riester-Rente hingegen schließt Änderungen zwar nicht aus, richtet sich aber mehr an die regelmäßigen Sparer.

von Charlotte Ruzanski

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.