1. Home
  2. Gutschein Bedingungen

Gutschein Bedingungen
 
von Charlotte Ruzanski

Wie lange dauert es, bis der Gutschein ausgestellt wird?

Abhängig von der Gesellschaft und dem Produkt, wird der Prozess schneller oder langsamer abgewickelt. Aus diesem Grund lässt sich kein fester Zeitraum angeben, bis zu dem der Gutschein ausgestellt wird.
Grundsätzlich muss mit einem Mindestzeitraum von 10 – 12 Wochen gerechnet werden. Dieser Zeitraum ist nötig, damit die Gesellschaften Stornierungen, Retouren oder Fake-Accounts ausschließen können.

Wichtig bei Energieanbietern, Versicherungen und Finanzen:

Bei Produkten aus diesen Bereichen kann die Überprüfung bis zu sechs Monate und darüber hinaus in Anspruch nehmen. Da es sich meist um hohe Summen handelt, wollen sich die Gesellschaften besonders vor Missbrauch schützen. Entscheidend für den Zeitrahmen ist der Vertragsbeginn, nicht der Tag des Vertragsabschlusses.

Technische Voraussetzungen:

Damit der Gutschein ausgestellt werden kann, ist es wichtig, dass die Gesellschaft zuordnen kann, über welche Seite der Abschluss zustande gekommen ist. Diese Zuordnung findet über Cookies statt, in denen alle Informationen enthalten sind, die für den Gutschein relevant sind.

Wichtig ist daher:

  • Der Browser muss Cookies zulassen
  • Es dürfen keine Werbeblocker aktiviert sein
  • Am besten sollten vor dem Kauf mit Gutschein-Erhalt alle bisherigen Cookies gelöscht werden

Warum sind Cookies wichtig?

Das eigentliche Geschäft bzw. der eigentliche Vertrag findet zwischen der Gesellschaft und dem Kunden statt. BBX ist der Affiliatepartner der Gesellschaften, d. h. wir stellen die Verbindung zwischen Kunden und Gesellschaft her. Damit die Gesellschaft diese Verbindung zurückverfolgen kann, werden Cookies eingesetzt. In ihnen sind alle Informationen enthalten, die essentiell für den Gutschein sind. Daher kann ein Gutschein auch nur gezahlt werden, wenn der Browser Cookies zulässt.
Viele Webseiten sind Affiliatepartner und setzen Cookies. Daher ist es wichtig, dass vor dem Vertragsabschluss über BBX alle alten Cookies gelöscht werden und während des Antrags keine neuen Cookies erstellt werden, bspw. indem während der Bestellung andere Tabs geöffnet sind oder andere Seiten besucht werden, bevor der Antrag abgeschlossen ist.
Tipp: Wie Cookies im Browser zugelassen werden können, ist auf den Support-Seiten der Hersteller nachzulesen:

Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen

Chrome : https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=de

Internet Explorer: http://windows.microsoft.com/de-de/windows-vista/block-or-allow-cookies

Opera: http://help.opera.com/Windows/9.64/de/cookies.html

Anspruch auf Gutschein kann verloren gehen

Werden andere Seiten besucht, bevor der Einkauf abgeschlossen ist, kann der Anspruch auf den Gutschein verloren gehen. Der Grund ist, dass andere Webseiten ebenfalls mit Cookies arbeiten (das gilt vor allem für Vergleichs- und Gutscheinseiten). Wird während des Bestellvorgangs eine andere Seite besucht, gilt der Cookie der neuen Seite. Dadurch lässt sich keine Verbindung mehr zu BBX herstellen und die Ausstellung eines Gutscheins ist nicht mehr möglich.

Kein Gutschein, wenn …

BBX ist weder für die Bestätigung noch für die Ablehnung eines Gutscheins verantwortlich, diese Entscheidung liegt allein bei der Gesellschaft. Da BBX die Daten zum Vertragsabschluss nicht vorliegen, können wir in der Regel auch nichts darüber sagen warum eine Gesellschaft keinen Gutschein ausstellt. Oft verhindert jedoch einer der folgenden Gründe die Ausstellung eines Gutscheins:

  • Der Gutschein entfällt, wenn der Abschluss widerrufen oder nicht gezahlt wird
  • Bei Abschlüssen mit ungültigen Daten kann kein Gutschein ausgestellt werden
  • Gutscheine gibt es nur für Abschlüsse, die komplett online durchgeführt werden. Nachträgliche Änderungen können zum Verlust des Gutscheins führen, da der Antrag dann nicht mehr BBX zugeordnet werden kann
  • Ein Gutschein kann entfallen, wenn Cookies anderer Seiten zum Tragen kommen. Aus diesem Grund sollten vor der Bestellung sämtliche alte Cookies gelöscht werden. Während der Bestellung ist es wichtig, keine anderen Tabs geöffnet zu haben und andere Seiten erst zu besuchen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist

FAQ:

Warum wurde mein Gutschein abgelehnt?

Ein Gutschein wird von BBX weder bestätigt noch abgelehnt, hierfür ist die Gesellschaft verantwortlich. Häufig führen jedoch folgende Gründe zu einer Ablehnung des Gutscheins:

  • Ein Abschluss wurde widerrufen oder nicht bezahlt
  • Beim Abschluss wurden ungültige Daten angegeben
  • Der Abschluss wurde nachträglich verändert oder nicht komplett online durchgeführt, daher kann die Gesellschaft den Abschluss nicht BBX zuordnen und auch keinen Gutschein ausstellen
  • Cookies anderer Seiten kommen zum Tragen, weil während des Abschlusses andere Tabs geöffnet waren oder andere Seiten besucht wurden, deren Cookies die Cookies von BBX überschrieben haben
  • Aktivierte Popup- oder Adblocker verhindern das Setzen von Cookies und müssen daher unbedingt ausgeschaltet sein, damit der Abschluss BBX zugeordnet werden und der Gutschein ausgestellt werden kann.

Wann bekomme ich meinen Gutschein?

Der Prozess für die Ausstellung der Gutscheine läuft in mehreren Schritten: Zunächst wird der Antrag von der Gesellschaft erfasst und im nächsten Schritt an BBX weitergeleitet. Sobald diese Information bei uns ist, können wir den Gutschein an den Kunden weitergeben. In der Regel dauert das Procedere rund drei Monate, der Zeitraum variiert allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Wann erhalte ich einen Gutschein?

Ein Gutschein wird nur dann ausgestellt, wenn der Abschluss über die Schaltfläche „Zum Anbieter und Gutschein erhalten“ stattfindet. Beim Abschluss über einen der Vergleichsrechner ist eine Gutschein-Ausstellung leider nicht möglich.

Die bestellte Ware wurde bereits bezahlt, wann kommt der Gutschein?

Auch wenn die Bezahlung des Vertrags eine Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheins ist, lässt sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von rund zwölf Wochen, nicht beeinflussen.

von Charlotte Ruzanski

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.