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Was bedeutet die DSGVO für Verbraucher?
Ab heute gilt die DSGVO – die Datenschutzgrundverordnung. Schon im Vorfeld hat das neue Gesetz für viel Wirbel gesorgt, wurde heftig kritisiert. Experten befürchten mehr Rechtsunsicherheit und neue Abmahnwellen. Was kommt auf die Verbraucher zu?
von Gerrit Wustmann
Was bedeutet die DSGVO für Verbraucher?
© Stadtratte / iStock

Die meisten Verbraucher haben in den letzten Wochen viele E-Mails erhalten. Darin wurden sie auf neue AGB aufmerksam gemacht oder gebeten, zu bestätigen, dass sie Newsletter und Werbemails von Unternehmen weiterhin erhalten wollen. Grund dafür ist die heute in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Und dies ist auch einer der wenigen praktischen Aspekte: Wenn man nicht positiv antwortet, darf das betreffende Unternehmen einem keine Mails mehr schicken. Ohne weiteres Zutun kann man die tägliche Mailflut verringern. Für die Unternehmen hingegen ist das höchst ärgerlich.

Abmahnungen wegen DSGVO?

Sie sind es auch, die in erster Linie betroffen sind: Wer kommerziell im Internet unterwegs ist, ist um eine anwaltliche Beratung zum DSGVO kaum herumgekommen. Aber auch für kleine Blogger und Webseitenbetreiber wird es schwierig. Vor allem dann, wenn sie Fotos verwenden, auf denen Menschen zu sehen sind. Denn im Grunde darf man nun, sofern man nicht für die Presse arbeitet, keine Fotos mehr veröffentlichen, wenn man nicht das schriftliche Eingeständnis der abgebildeten Personen hat. Ansonsten drohen teure Abmahnungen. Die Befürchtung, dass Abmahnanwälte gerade ein großes Geschäft wittern, ist nicht aus der Luft gegriffen. In der Theorie soll die Verordnung den Datenschutz verbessern. Praktisch sorgt sie für großes Chaos, kann für kleine Unternehmer und Selbständige existenzbedrohend sein und spült nur den Anwälten Unmengen Geld in die Kassen – sei es über die Beratung oder über Abmahnungen.

Doch was bedeutet die DSGVO für den einzelnen Verbraucher? Was ändert sich, was muss man beachten?

Der Verbraucher, so der Hintergedanke, soll größere Kontrolle über seine Daten erlangen können. Durch die DSGVO ist jedes Unternehmen verpflichtet, dem Verbraucher auf Anfrage sämtliche über ihn gespeicherten Daten sowie Zweck und Art der Verarbeitung und Weitergabe mitzuteilen. Und zwar binnen eines Monats. Je nach Einzelfall dürfen es auch vier Monate sein. Kommt ein Unternehmen diesem Ersuchen nicht nach, kann der Verbraucher Beschwerde einlegen. Ob und wie nützlich dieses Mittel ist, ist allerdings fraglich, denn ein generelles Auskunftsrecht gab es bisher schon.

Für Verbraucher ändert sich nicht viel

Im Kern müssen all diese Informationen außerdem in der Datenschutzerklärung beinhaltet sein – nur dürften diese sehr langen und komplizierten juristischen Texte auch in Zukunft von so gut wie niemandem gelesen werden. Als weitere Verbesserung wird es verkauft, dass Unternehmen die Einwilligung von Verbrauchern einholen müssen, bevor sie deren Daten verarbeiten. Dabei ist auch das längst üblich – es versteckt sich in aller Regel in den AGB, die man so oder so akzeptieren muss, bevor man ins Geschäft kommt. Neu ist allerdings, dass diese Einwilligung jederzeit rückwirkend widerrufen werden kann. Es kann dann allerdings sein, dass dadurch das Geschäftsverhältnis beendet wird. So zum Beispiel bei Sozialen Netzwerk Facebook: Wer nicht will, dass das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, hat nur eine einzige Option – sein Konto dort zu löschen.

Unterm Strich ändert sich also für Verbraucher wenig bis nichts. Die Auskunfts- und Löschansprüche gegenüber Unternehmen sind zahlreichen Ausnahmen und Einschränkungen unterworfen, sie tatsächlich durchzusetzen ist kompliziert und langwierig. Es dürften nicht viele Privatpersonen davon Gebrauch machen, zumal es sich auch kaum lohnt. Stattdessen gilt dieselbe Regel wie bislang: Genau hinschauen, mit wem man Geschäfte eingeht und im Zweifelsfall lieber verzichten. Der Jubel von Verbraucherschützern über die DSGVO ist kaum nachvollziehbar.

von Gerrit Wustmann

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