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Vermögenswirksame Leistungen: So profitieren Sie als Arbeitnehmer wirklich
Mit vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer Geld auf die Seite legen, und das ohne Eigenleistung. Denn hier hilft der Chef beim sparen, mit bis zu 40 Euro pro Monat. Doch nur richtig angelegt, sind sie auch profitabel. Wie man das Beste aus seinen VL herausholt, zeigt der folgende Artikel.
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© AndreyPopov / iStock

Das Wichtigste zu vermögenswirksamen Leistungen auf einen Blick

  1. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein finanzieller Zuschuss, den heutzutage viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum monatlichen Lohn zahlen.
  2. Für Unternehmen ist die Leistung freiwillig, außer sie wurde im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart.
  3. VL betragen bis zu 40 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt von der Branche ab, und ob man als Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
  4. Die jeweilige Summe wird vom Arbeitgeber direkt in einen Sparvertrag eingezahlt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anlageformen zu wählen, wie z.B. einem Banksparplan, Bausparvertrag oder der Anlage in Fonds.
  5. Vermögenswirksame Leistungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Aber nur sechs Jahre davon wird eingezahlt, danach folgt ein sogenanntes Ruhejahr.

Arbeitnehmer sollten VL immer privat aufstocken

Die meisten Arbeitgeber zahlen nicht den vollen VL-Betrag. In dem Fall können Arbeitnehmer die Differenz bis zu 40 Euro selbst aufstocken. Bekommt also z.B. ein Angestellter 26 Euro vermögenswirksamen Leistungen von seinem Chef, kann er die restlichen 14 Euro von seinem Nettogehalt entnehmen, und zusätzlich auf den Sparvertrag überweisen. Experten empfehlen diese Vorgehensweise. Denn indem eine höhere Summe in den Sparvertrag eingezahlt wird, erhöht sich der Wert der Anlage insgesamt. Dies ist wiederum die Grundlage für eine bessere Verzinsung.

Auch die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach dem monatlich eingezahlten Betrag. Nur wer die vollen 40 Euro anspart, erhält auch die komplette staatliche Förderung. So erhalten Singles, die jährlich bis zu 20.000 Euro, und Ehepaare, die jährlich bis zu 40.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen erzielen, für VL-Aktienfonds einen Zuschuss von 20 Prozent auf die eingezahlte Summe.

Die richtige Anlageform wählen

Vermögenswirksame Leistungen sollten stets entsprechend den persönlichen Sparzielen angelegt werden. So eignet sich für Arbeitnehmer, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, z.B. ein Bausparvertrag. Der Sparer erwirbt einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Konditionen bereits zu Vertragsbeginn feststehen. Wer bereits früher ein Baudarlehen aufgenommen hat, kann seine VL auch direkt in die Tilgung einfließen lassen. Voraussetzung: die Bank ermöglicht die zusätzliche Rückzahlung in ihren Geschäftsbedingungen.

Wer unabhängig von einer Immobilie Vermögen aufbauen möchte, entscheidet sich für die Einzahlung in einen aktiv gemanagten Investmentfonds oder einen ETF (börsengehandelten Indexfonds). Bei dieser Anlageart ist zwischen hohen Renditen und Risiken am Kapitalmarkt abzuwägen. Wer die Ungewissheit, die mit einer Wertpapieranlage einhergeht, vermeiden will, setzt besser auf einen klassischen festverzinsten Banksparplan. Dieser bietet einen verlässlichen Wertzuwachs, dafür aber lediglich eine minimale Rendite.

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen bekommen, einen vom Staat finanzierten Zuschuss – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Bedingung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist, dass das steuerpflichtige Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. So erhalten nicht verheiratete Arbeitnehmer die Sparzulage nur dann, wenn sie nicht mehr als 17.900 Euro pro Jahr (Bausparen) beziehungsweise 20.000 Euro pro Jahr (Fondssparen) verdienen. Für verheiratete Arbeitnehmer gelten jeweils die doppelten Beträge.

Unbedingt auf die Kosten achten

Jede Geldanlage, auch VL, ist mit einmaligen oder regelmäßigen Kosten verbunden. Diese schmälern die Rendite, insbesondere wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten. So fällt für Bausparverträge in der Regel eine Abschlussgebühr an. Dasselbe gilt für die meisten Banksparpläne. Etwas komplexer sind die Gebühren bei Fonds. Laufende Kosten sind beispielsweise die jährliche Pauschale für die Depotführung sowie Managementgebühren. Einmalige Entgelte hingegen fallen in Form sogenannter Order- und Transaktionsgebühren beim Kauf und Verkauf an. Hinzu kommt der sogenannte Ausgabeaufschlag. Die ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen erhoben wird. Insbesondere der Ausgabeaufschlag kann bei entsprechender Höhe einen Fondssparplan stark verteuern. Dann braucht es eine sehr gute Wertentwicklung am Markt, um diese Verluste wieder auszugleichen. VL-Sparer sollten daher vor dem Abschluss unbedingt einen Blick die Kosten werfen. So gibt es z.B. bei VL-Depots einige Anbieter, die den Ausgabeaufschlag komplett rabattieren. Es ist daher immer sinnvoll, verschiedene Möglichkeiten zu vergleichen, bevor man sich für eine Form der Sparanlage bzw. einen bestimmten Anbieter entscheidet.

Vertrag nach Ablauf möglichst weiter besparen

In der Regel ist eine Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen nach sieben Jahren möglich. So lange läuft nämlich der Sparvertrag. Während die ersten sechs Jahre eingezahlt wird, ruht das Geld im siebten Jahr. Es ist jedoch nicht nötig, die VL nach 7 Jahren zu kündigen. Wer z.B. wegen der Verwendung unschlüssig ist, oder längerfristig für eine Immobilie sparen möchte, kann den Vertrag einfach stehen lassen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall für 6 weitere Jahre ein. Die Dauer lässt sich beliebig verlängern, sodass sich vermögenswirksame Leistungen – richtig anlegt – auch als zusätzliche private Rente eignen.

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