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GroKo reformiert Rente und Arbeitslosenversicherung
Die Große Koalition will Reformen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beschließen. Ein großer Wurf sind die Neuerungen nicht, langfristig werden sie die bestehenden Probleme kaum lösen. Was ändert sich konkret?
von Gerrit Wustmann
GroKo reformiert Rente und Arbeitslosenversicherung
© filmfoto / iStock

Das Ringen der Großen Koalition um die Reform der Rentenversicherung nähert sich dem Ende, in Kürze sollen die Reformbeschlüsse Gesetz werden. Dass es zu Verzögerungen kam liegt in erster Linie daran, dass die Union ihre Neuerungen bei der Arbeitslosenversicherung durchdrücken wollte und sie mit der Entscheidung über das Rentenpaket verknüpft hat. Dabei wird die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttolohns keine nennenswerten Auswirkungen auf das Budget der Arbeitnehmer haben. Denn zugleich soll der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Eine Entlastung findet folglich nicht statt. Die Änderungen sollen zum Januar 2019 in Kraft treten, sofern sie final beschlossen werden.

Rente soll nicht unter 48 Prozent sinken

Anders sieht es bei der Rente aus. Zu einer umfassenden Reform konnte sich die Bundesregierung aber auch hier nicht durchringen. Schwierige aber zielführende Themen wie beispielsweise die Einführung einer Bürgerversicherung oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze wurden gar nicht erst debattiert. Stattdessen steht nur ein Minimalkonsens auf Basis des Koalitionsvertrags im Zentrum der Verhandlungen.

So soll das Niveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Da das unter den aktuellen Finanzierungsbedingungen schwierig ist, ist bereits absehbar, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung ansteigen dürfte. Die SPD will aber festschreiben, dass es keinen Anstieg auf mehr als 20 Prozent des Bruttolohns geben darf. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,6 Prozent. Sollte das nicht reichen, könnte eine Querfinanzierung über Steuermittel in Betracht kommen – und das würde Steuererhöhungen bedeuten. Denkbar sind Anhebungen der Einkommens- und der Mehrwertsteuer. Das bedeutet: Um die gesetzliche Rente auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau zu garantieren, würde vor allem der Mittelstand mit neuen Abgaben zusätzlich belastet. Und das obwohl er schon jetzt eine im internationalen Vergleich sehr hohe Gesamtabgabenlast hat.

Rentenreform wird zu steigenden Beiträgen führen

Geringverdiener hingegen sollen entlastet werden. Wer weniger als 1300 Euro brutto im Monat verdient, soll künftig geringere Rentenbeiträge zahlen müssen. Wie groß die Entlastung ausfallen soll ist allerdings noch unklar. An der späteren Rentenhöhe würde das nichts ändern. Denn die anvisierte Einkommensgrenze entspricht ungefähr dem Einkommen, dass sich mit einem Fulltime-Job zum gesetzlichen Mindestlohn erzielen lässt. Ein solches Einkommen führt, über die gesamte Lebensarbeitszeit gerechnet, zu einer Rente auf dem Niveau der Grundsicherung. Wer darunter landet hat so oder so Anspruch auf Aufstockung. Das bedeutet auch: Mit einer Anhebung des Mindestlohns auf zehn oder gar zwölf Euro brutto pro Stunde, wie es Arbeitsmarktexperten regelmäßig fordern, wäre den Betroffenen deutlich mehr geholfen als mit einer überschaubaren Abgabensenkung. Zumal ein höherer Mindestlohn auch zu höheren Einzahlungen in die Rentenkasse führt.

Darüber hinaus sind leichte Verbesserungen bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente angedacht. Unterm Strich würden diese Reformen, sofern sie wie geplant umgesetzt werden, die aktuelle Lage nur minimal verbessern, während die Kosten für alle – Geringverdiener ausgenommen – steigen würden. Dass sich damit die gesetzliche Rente dauerhaft stabilisieren und der demographische Faktor ausgleichen lässt, ist aber nicht zu erwarten. Die Rente wird weiterhin eine Dauerbaustelle bleiben.

von Gerrit Wustmann

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