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Verbraucherschützer: Firmen umgehen neues Bauvertragsrecht
Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das Bauherren größere Kontrolle und Sicherheit geben soll. Verbraucherschützer warnen nun aber, dass viele Baufirmen noch alte Verträge verwenden, die nicht mehr rechtskonform sind.
von Gerrit Wustmann
Verbraucherschützer: Firmen umgehen neues Bauvertragsrecht
© HaraldBiebel / iStock

Wer als Privatperson ein Haus bauen will, ist mit Schwierigkeiten konfrontiert. In der Regel steht er als Laie einem Bauunternehmen gegenüber, das die Vertragskonditionen, Bauzeit und Kosten festlegt. Schon immer war es in so einem Fall sinnvoll, Sachverständige zur Prüfung von Verträgen und Abläufen hinzuzuziehen. Da bestimmte Probleme wie Verzögerungen bei der Fertigstellung, Mängel oder explodierende Kosten aber immer wieder auftraten, machten Verbraucherschützer in den letzten Jahren Druck auf die Bundesregierung, was schließlich im Frühjahr 2017 zur Reform des Bauvertragsrechts führte. Seit Jahresbeginn 2018 ist das neue Gesetz in Kraft. Es soll die Lage der Bauherren erleichtern und ihnen mehr Rechtssicherheit verschaffen.

Reform des Bauvertragsrechts soll Bauherren stärken

Laut dem Verband privater Bauherren (VPB), der die Reform mit angestoßen hatte, funktioniert das im Grunde auch. „Mit dieser dringend nötigen Reform beschränkt der Gesetzgeber die negativen Auswirkungen des Machtungleichgewichts am Wohnungsbaumarkt“, sagte Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, 2017. „Grundlegende Daten und Unterlagen zum Eigenheimbau sind für jeden Bauherren essentiell. Aber bisher wurden solche Informationen im Schlüsselfertigbereich oft gar nicht oder nur widerwillig von den Bauunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Praxis wird nun beendet.“

Nun stellt der Verband aber fest, dass sich längst nicht alle Bauunternehmen an die neue Gesetzeslage halten und ihren Kunden mitunter Verträge vorlegen, die sich auf das alte Recht beziehen. Solche Verträge sind zumindest in Teilen unwirksam – dort, wo sie die neuen Gesetze tangieren. Dies betreffe zum Beispiel die Herausgabe detaillierter Baupläne, konkrete Fertigstellungstermine oder auch Abschlagspläne, nach denen zum Bauabschluss eine detailliert aufgeschlüsselte Abrechnung vorgelegt werden muss.

Verbraucherschützer: Bauherren sollten Sachverständige beauftragen

Der VPB warnt davor, dass Laien diese Unterschiede oft nicht selbst erkennen können und rät daher dazu, schon vor dem Vertragsabschluss einen Sachverständigen als Experten hinzuzuziehen. Das könne hinterher Kosten und Ärger ersparen.

Denn obwohl veraltete Verträge rechtsungültig sind, komme es nicht selten zum Streit vor Gericht; der Bauherr müsse sich sein Recht hart erkämpfen. „Das sollten Bauherren sich ersparen“, rät Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. „Besser ist es, die problematischen Verträge erst gar nicht zu unterzeichnen.“

von Gerrit Wustmann

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