1. Home
  2. Finanzen
  3. BAföG-Vermögensgrenze: Dieses Vermögen wird angerechnet

BAföG-Vermögensgrenze: Dieses Vermögen wird angerechnet
Viele Studenten und Auszubildende wissen nicht, ob sie BAföG erhalten, wenn ihnen eigenes Vermögen zur Verfügung steht. Dabei schließt sich beides nicht zwangsläufig aus - bis zur Obergrenze von 5.200, - € bleibt Vermögen anrechnungsfrei.
von Johanna Schödel
BAföG-Vermögensgrenze: Dieses Vermögen wird angerechnet. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, dessen Freibetrag erhöht sich um jeweils weitere 1.800 Euro.
© Jupiterimages/thinkstock

Schließlich möchte der Staat nur dann bei der Ausbildungsförderung einspringen, wenn die Finanzierung der Ausbildung nicht aus eigener Kraft möglich ist.

Massgeblich ist hierbei, über welchen Betrag der Auszubildende am Tag der Antragstellung verfügt. Da das Finanzamt zum Datenabgleich über Vermögenswerte bei Sozialleistungsempfängern berechtigt ist, sollte man auf keinen Fall zusätzliches Guthaben unterschlagen!

Wie viel darf man besitzen?

Bei unverheirateten Auszubildenden ohne Kinder werden bis zu 5.200, –  € nicht angerechnet. Für den Ehegatten oder Lebenspartner sowie jedes eigene Kind bleiben außerdem jeweils weitere 1.800, -€ anrechnungsfrei.

Was Eltern oder Ehegatten besitzen, zählt nicht zum eigenen Vermögen. Dennoch spielt dies bei der Ermittlung des BAföG-Bedarfs eine Rolle: Übersteigt es die festgesetzten Freibeträge, wird es wird angerechnet.

Was gilt als Vermögen?

Als Privatvermögen werden zum Beispiel Bargeld, Guthaben Sparbücher oder -verträge gewertet. Das gilt auch für alle Formen für Geldanlagen, die Verwandte in Namen der Antragsteller getätigt haben, wie Ausbildungsanlagen – ob die Antragsteller davon wissen, ist nicht relevant.

Auch eine Mietkaution kann auf das Privatvermögen angerechnet werden. Das Vermögen von Antragstellern, bei denen offene finanzielle Verpflichtungen, zum Beispiel ein Studien– oder Bildungskredit vorliegen, wird entsprechend gemindert.

Während ein auf den eigenen Namen zugelassener (und vollständig abbezahlter) Pkw ebenfalls zum Vermögen zählt, werden Haushalts- und Einrichtungsgegenstände nicht angerechnet.

Im BAföG-Gesetz §29. Absatz 3 heißt es darüber hinaus:

„Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.“

Darunter können beispielsweise selbst bewohntes Wohneigentum, Altersvorsorge-Aufwendungen oder auch Schmerzensgeld sowie Vermögen, das zur Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung bestimmt ist, fallen.

Und Achtung – sich seines Vermögens vor der Antragstellung durch eine Schenkung ‘zu entledigen’, bringt nichts! Denn das BAföG-Amt prüft, ob vor der Antragstellung eigenes Vermögen durch eine Schenkung an jemand anderen übertragen wurde und rechnet dies trotzdem dem Antragsteller zu.

Wer mehr hat …

Ist das private Vermögen größer als die BAföG Vermögensgrenze, mindert sich damit der  BAföG-Anspruch. Als Faustregel für die Reduktion gilt: Vermögen oberhalb der BAföG Vermögensgrenze geteilt durch die Anzahl der Monate, für die BAföG bewilligt wurde.

von Johanna Schödel

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.