1. Home
  2. Finanzen
  3. Schulden geerbt? So verhindert man den finanziellen Ruin

Schulden geerbt? So verhindert man den finanziellen Ruin
Jahr für Jahr wechseln in Deutschland Milliardensummen den Besitzer – in Form von Erbe. Angehörige gut betuchter Personen können im Todesfall rasch zu ungeahntem Reichtum kommen und kaum ein Thema führt (neben Unterhaltsstreitigkeiten und Scheidungen) so oft zu zerrütteten Familien wie der Zank ums Erbe. Doch es kann auch ganz anders kommen: Wenn der Verstorbene Schulden hatte, gehen diese nämlich auf die Erben über. Und je nach Höhe kann so etwas ganze Existenzen zerstören. Wie kann man sich davor schützen?
von Gerrit Wustmann
Schulden geerbt? So verhindert man den finanziellen Ruin. Nicht immer bringt ein Erbe Gewinn. Auch Schulden koennen vererbt werden.
© Guido Vrola/thinkstock

Zuerst einmal gilt es in Erfahrung zu bringen, ob der Verstorbene Geld oder Verbindlichkeiten hatte und ob sich diese Verbindlichkeiten möglicherweise mit Sachwerten bedienen lassen, wie beispielsweise Immobilien. Es mag pietätlos klingen, wenn man sich im Trauerfall mit solchen Dingen herumschlagen muss, es lässt sich aber kaum vermeiden. Stand man der oder dem Toten nahe, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man seine wirtschaftlichen Verhältnisse ungefähr kennt. Trotzdem kann es böse Überraschungen geben.

Fristen müssen eingehalten werden

Ganz wichtig ist es, im Todesfall schnell zu reagieren. Ist man Erbe, will aber nicht riskieren, Schulden zu erben, muss man selbst aktiv werden und das Erbe ausschlagen und das binnen sechs Wochen ab dem Todestag. Lebt man zu dem Zeitpunkt im Ausland, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Am besten ist es, den Erbverzicht notariell beglaubigen und dem zuständigen Nachlassgericht zukommen zu lassen. Damit verzichtet man auf jegliche Erbansprüche. Eine Aufteilung ist nicht möglich. Man kann also, sollte man Alleinerbe sein, nicht die Wohnungseinrichtung beanspruchen und zugleich die Kreditschulden ausschlagen. Es gilt das Motto: Ganz oder gar nicht. Wer die Frist verstreichen lässt, der erbt und hat dann schlimmstenfalls eine Gläubigermeute am Hals.

Das ist eine höchst unangenehme Situation, die man vermeiden sollte, wenn man irgendwie die Möglichkeit dazu hat. Doch selbst wenn das böse Erwachen kommt (vielleicht, weil man irrtümlicherweise davon ausging, Werte zu erben), ist noch nicht alles verloren. Fakt ist, dass im angetretenen Erbfall sämtliche offenen Verbindlichkeiten auf den Erben übergehen. Nun müssen sich aber die Gläubiger erstmal gedulden. Sie können frühestens drei Monate nach dem Todeszeitpunkt des Schuldners ihre Ansprüche anmelden. Gläubiger neigen dazu, diese Tatsache zu ignorieren, weshalb man nicht in Panik geraten, sondern sie schriftlich auf diese Frist hinweisen sollte. Man ist in jedem Fall im Recht und in der Regel wissen die Gläubiger das auch.

Nachlassinsolvenzverfahren als letzter Ausweg

Nun bleiben zwei Optionen: Existieren neben den Verbindlichkeiten auch Geld- oder Sachwerte, so können die Schulden hieraus getilgt werden. Ist das nicht der Fall, muss man noch einmal sehr rasch handeln und zwar umgehend sobald man von den geerbten Schulden Kenntnis hat. Man muss ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen. Hierbei wird der Nachlass des Verstorbenen vom eigenen Vermögen des Erben getrennt. Das sorgt dafür, dass man nicht mit dem eigenen Geld haften muss und verhindert, dass möglicherweise durch das negative Erbe die eigene Existenz bedroht wird. In die Insolvenzmasse fließt ausschließlich der Nachlass ein. Wenn der neben Verbindlichkeiten nichts zu bieten hat, haben die Gläubiger das Nachsehen, der Erbe ist aber geschützt. Ganz wichtig: Wird der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht (im Bezirk des Verstorbenen, nicht im Bezirk des Erben!) zu spät gestellt, ist eine Nachlassinsolvenz nicht mehr möglich und der Erbe haftet mit seinem Eigenkapital.

von Gerrit Wustmann

2 Kommentare

  1. Lydia Krohn
    20. Juli 2019, 11:51

    Sind bei Erben Schulden,vorhanden sollte man sich über die Höhe schlau machen,und überlegen ob man die bezahlen kann oder auch nicht.Ist diese Möglichkeit negertiv .Habe ich die private Insolvenz als Tilgung.Eine Arbeit zur Schuldenregulierung bekommt man kaum.
    Schulden sind eine unangenehme Sache wenn man ohne ein Ende in Sicht bezahlt.

  2. A. Kreckmann
    9. Juli 2020, 14:53

    Ist ja alles schön und gut. Doch wie wird es gehandhabt wenn man seiner Familie vor Jahren den Rücken gekehrt hat ?
    Beispiel:
    Man bekommt einen Brief von einem Gläubiger (der verstorbenen Tante) mit einer Geldforderung von 2000€. Erst durch diese Forderung erfährt man, das vor über einem Jahr die Tante starb und man nun plötzlich Erbe ihrer Schulden ist.
    Gilt dann auch die 6 Wochen Frist oder hat man nun Pech gehabt ?

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.