1. Home
  2. Service
  3. Schlechter Service im Urlaub: Welche Rechte habe ich?

Schlechter Service im Urlaub: Welche Rechte habe ich?
Sommer, Sonne, Strand und Meer: Die Urlaubszeit sollte die schönste und entspannteste Zeit des Jahres sein. Aber es kann auch einiges schiefgehen. Ausfallende Flüge, schlechter Service, verlorenes Gepäck, schmutzige Bettwäsche und derlei Unannehmlichkeiten mehr können den Traumurlaub schnell zum Alptraum machen. Doch welche Rechte hat man als Urlauber? Wann kann man Erstattungen einfordern? Und was muss man klaglos akzeptieren?
von Gerrit Wustmann
Schlechter Service im Urlaub: Welche Rechte habe ich?. Damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird, diese Rechte haben Urlauber.
© Medioimages/Photodisc/thinkstock

Egal wie genau man plant, böse Überraschungen kann es am Urlaubsort trotzdem geben. Wie man sie vermeidet und was man tut wenn trotzdem etwas passiert

1. Der Vorab-Check

Es ist grundsätzlich sinnvoll, nicht nur den Angaben von Veranstalter oder Reisebüro zu vertrauen. Daher sollte man sich vorab über örtliche Gegebenheiten, die Unterkunft und alle weiteren relevanten Details auch selbständig informieren. Im Internet gibt es zahllose Foren und Bewertungsportale, in denen Urlauber ihre Erfahrungen mit anderen teilen. War der Service gut? Waren die Zimmer sauber, das Personal freundlich? Wenn hier negative Kommentare überwiegend, gilt es, vorsichtig zu sein und sich im Zweifelsfall nach Alternativen umzusehen.

2. Versicherungen

Viele Reisende versuchen, sich mit Versicherungen gegen Eventualitäten zu wappnen. Dies ist allerdings nur eingeschränkt bis gar nicht sinnvoll. Empfehlenswert ist immer eine Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung mit Rückholoption. Reiserücktrittsversicherungen können sinnvoll sein, es gilt aber, das Kleingedruckte genau zu studieren, denn meist sind weitreichende Ausschlussklauseln enthalten, die beispielsweise Leistungen bei höherer Gewalt grundsätzlich verweigern. Völlig überflüssig ist außerdem die Reisegepäckversicherung, sie kostet vergleichsweise viel, leistet aber nur in den seltensten Fällen Ersatz.

3. Verspätete oder ausgefallene Flüge

Es gibt viele Gründe, aus denen Flüge ausfallen können. Unwetter zum Beispiel oder auch Streiks. Bei Verspätungen von mehreren Stunden hat man unter Umständen die Möglichkeit, einen Teil des Flugpreises zurückzufordern. Die meisten Airlines gelten in dieser Hinsicht allerdings als störrisch. Fällt ein Flug hingegen aufgrund höherer Gewalt aus, hat man grundsätzlich das Recht, sich den vollen Flugpreis erstatten zu lassen, bei Pauschalreisen eventuell gar den kompletten Reisepreis. Alternativ kann man kurzfristig um die Beförderung mit einem anderen Flieger bitten.

4. Location nicht wie beschrieben / schmutzige Zimmer

Wenn das Hotel- oder Ferienzimmer verschmutzt ist, es Schimmel oder Ungeziefer gibt oder sehr stark von der Beschreibung des Veranstalters abweicht, muss man das nicht einfach hinnehmen. Welche Möglichkeiten man hat, kommt aber immer drauf an: Wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt, hat man in der Regel keine Handhabe, man kann allenfalls freundlich vor Ort um Abhilfe bitten. Ist die Unterbringung aber grob mangelhaft (dazu zählt auch dauerhafter Lärm, vor allem nachts), bleiben mehrere Optionen. Zum einen sollte man die Mängel dokumentieren, indem man Fotos macht. Dann kann man vor Ort reklamieren und beispielsweise um ein anderes Zimmer bitten. Tritt keine Besserung ein, so hat man unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dazu sollte man nach der Rückkehr eine schriftliche Reklamation beim Veranstalter einreichen und um Kulanz ersuchen. Funktioniert dies nicht, bleibt noch der Rechtsweg.

5. Verlorenes Gepäck

Es kommt immer mal wieder vor, dass Gepäck unterwegs auf der Strecke bleibt. Daher ist es besonders wichtig, jedes Gepäckstück vorab mit dem eigenen Namen, Adresse und Telefonnummer oder Mailadresse zu versehen. Einen Verlust muss man umgehend bei der Airline und / oder dem Veranstalter melden. In den meisten Fällen taucht fehlgeleitetes Gepäck wieder auf und wird an den Urlaubsort oder die Heimatadresse geliefert. Dauert dies zu lange (immer abhängig von der Gesamtdauer des Urlaubs), sodass man einen erheblichen Teil der Zeit auf sein Gepäck verzichten muss, hat man unter Umständen das Recht, Erstattungen einzufordern.

von Gerrit Wustmann

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.