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Betriebliche Altersvorsorge: Jeder darf, nicht jeder sollte
Das Attraktive an einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Möglichkeit, Geld für das Alter zurückzulegen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Obwohl die Idee hinter dem Konzept gut ist, lohnt sich das Modell nicht für jeden. Den Kürzeren ziehen – wen kann es verwundern – mal wieder Geringverdiener.
von Charlotte Ruzanski
Betriebliche Altersvorsorge: Jeder darf, nicht jeder sollte. Altersvorsorge ueber den Arbeitgeber? Nicht fuer alle die beste Methode
© Robert Churchill/thinkstock

Bei der bAV wird monatlich ein fixer Betrag von Bruttogehalt abgezogen und angelegt. Die Summe darf dabei 4 % des Gehalts bzw. 2.856, – € im Jahr nicht überschreiten. Mit Eintritt in den Ruhestand wird die angesparte Summe dann ausgezahlt, je nach Vertrag in Form einer Einmalzahlung oder monatlicher Raten.

Lohnnebenkosten entfallen

Dieses Prinzip birgt für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass für den Spar-Anteil keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Und auch der Arbeitgeber profitiert, denn auch für ihn entfallen für diesen Lohnanteil die Nebenkosten.

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten allerdings zusätzlich zum Sparanteil einen Bonus. Üblich ist ein Aufschlag von mindestens 20 % der Summe, die der Arbeitnehmer monatlich spart. Eine gesetzliche Verpflichtung für solche Zahlungen besteht zwar nicht, die 20 % entsprechen jedoch in etwa dem, was der Arbeitgeber durch die entfallenen Lohnnebenkosten spart, weshalb durch solche Boni keine Mehrkosten entstehen.

Nachträgliche Versteuerung schreckt viele ab

Obwohl das Modell der bAV attraktiv ist, nimmt nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer diese Leistung in Anspruch. In den meisten Fällen wird eine bAV nur genutzt, wenn sie ohnehin durch einen Tarifvertrag festgelegt ist.

Tatsächlich birgt das Angebot einen Haken. Denn während Arbeitnehmer auf die Sparraten keine Steuern und Abgaben zahlen müssen, werden diese nachträglich, d. h. mit der Auszahlung, fällig. Durch diese Regelung kann eine bAV für manche Arbeitnehmer sogar zum Minusgeschäft werden und lohnt sich nicht ausnahmslos für jeden.

Plus für Besserverdiener

Es sind vor allem die Besserverdiener, die von einer bAV profitieren können. Grund sind die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Denn nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe werden die Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung prozentual zum Gehalt berechnet. Wird eine bestimmte Lohngrenze überschritten, müssen nur Abgaben bis zu dieser Grenze gezahlt werden, der Teil des Einkommens, der darüber hinaus geht, bleibt abgabenfrei.

Bemessungsgrenze
Gesetzliche Krankenversicherung 48.6000, – €
Gesetzliche Rentenversicherung 71.400, – € alte Bundesländer

60.000, – € neue Bundesländer

Zusätzlich sind viele Besserverdienende auch privat krankenversichert, wird die Sparsumme bei der Auszahlung besteuert, entfallen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sogar gänzlich.

Für Geringverdiener hingegen lohnt es sich erst dann über eine bAV nachzudenken, wenn der Arbeitgeber einen großen Teil dazuzahlt. In einem solchen Fall kann sich eine bAV sogar noch für ältere Arbeitnehmer lohnen.

Für alle anderen, die nur ein Durchschnittsgehalt beziehen, ist eine private Vorsorge deutlich attraktiver. Nicht zuletzt aufgrund der besseren Flexibilität, d. h. der Möglichkeit die Ratenhöhe anzupassen, Sonderzahlungen zu leisten oder bei finanziellen Engpässen Zahlungen auszusetzen.

Kaum Boni vonseiten der Arbeitgeber

Da besonders die kleinen Betriebe ihren Mitarbeitern kaum Zuschläge auf ihre Sparrate zahlen, arbeitet das Arbeitsministerium an Plänen zu Verbreitung der Betriebsrente. Wie die Frankfurter Allgemeine (faz) berichtet, soll es aktuellen Plänen zufolge den Gewerkschaften erleichtert werden, gemeinsam mit den Arbeitgebern Versorgungseinrichtungen aufzubauen. Diese könnten dann von der Politik für gemeinverbindlich erklärt werden. Kritiker argumentieren, dass die Konsequenzen daraus sein werden, dass Unternehmen über das Tarifrecht dazu gedrängt werden, für ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnte das teuer zu stehen kommen.

von Charlotte Ruzanski

1 Kommentare

  1. E. Felgner
    4. März 2015, 16:43

    Betriebsrente ist oft ein Verlustgeschäft Die betriebliche Altersvorsorge ist von vorhandenen Altersvorsorgemöglichkeiten sicherlich die Schlechteste:

    In der Rente muß der gesetzlich Krankenversicherte ca. 40 % der Betriebsrente für Steuern und Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) abführen.

    Wenn man bedenkt, daß Versicherung, Vertrieb mit mindestens 10 % auch was verdienen wollen, gehen locker ca. 50 % der Betriebsrente einfach weg.

    Zwar hat man in der Ansparphase im Rahmen der sogenannten Bruttoentgeltwandlung Ersparnisse an Steuern und Sozialabgaben, doch ist es fraglich, ob das kompensiert werden kann.

    Obendrein ist die betriebliche Altersvorsorge auch an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden. Ohne Arbeit kein Entgelt und damit gibt es nichts umzuwandeln. Wer kann heute von sich noch sagen, daß sein Arbeitsplatz sicher ist?

    Schließlich hat man mit der Bruttoentgeltumwandlung, indem man einen Teil seines Bruttolohns bzw. Bruttoentgehalts in die Betriebsrente steckt, auch seine Altersrente gekürzt und damit auch sein Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.

    Der Arbeitgeber wird sich fragen, warum soll er eine Altersvorsorgemöglichkeit wählen, von der ca. 40 % im Endeffekt der Staat und die Krankenkasse des Arbeitnehmers einsteckt. Ich möchte für meine Arbeitnehmer sorgen und nicht den Staat und die Krankenkasse mästen. Ferner gehe ich mit der betrieblichen Altersvorsorge hohe Haftungsrisiken ein und Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind für beide Parteien nicht erstrebenswert.

    Eine Rente oder ein Produkt, von dem ich etwa die Hälfte wieder abgeben muß, ist im Grunde schon ein Mißgriff oder Fehlkonstruktion, das man nicht erwerben oder kaufen soll.

    Als Alternativen sehe ich die private Vorsorge bzw. Riestern (keine Sozialabgaben in der Rente) oder falls möglich den Kauf von Sachwerten (Immobilie).

    Dessen ungeachtet, muß man bei allen Vorsorgeprodukten darauf schauen, daß die kalkulierten Selbstkosten der Anbieter nicht überhöht sind, so daß man nicht von vornherein schlechte Karten hat.

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