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Corona-Pandemie: Was Studierende jetzt wissen müssen
Die Corona-Pandemie betrifft alle, auch Studierende. Die Unis sind vorerst geschlossen, ebenso die Bibliotheken, Nebenjobs fallen weg, es herrscht Unsicherheit bezüglich Bafög und Unterhalt. BBX hat den Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
von Gerrit Wustmann
Corona-Pandemie: Was Studierende jetzt wissen müssen
© AntonioGuillem / iStock

Für die Wirtschaft setzt die Politik gerade milliardenschwere Hilfspakete in Kraft, auch kleineren Unternehmen, Selbständigen, Arbeitnehmern und sogar Erwerbslosen soll geholfen werden. Viele Bürger treffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor allem wirtschaftlich. Bei Studierenden ist das nicht anders. Und bei ihnen kommt noch die Sorge um die Fortsetzung des Studiums hinzu. Denn aktuell ist keineswegs sicher, ob die Universitäten im April oder Mai wieder öffnen oder ob wichtige Prüfungen stattfinden können.

Wann geht das Studium weiter?

Vorerst wurde bundesweit der Beginn des Sommersemesters auf Ende April, also zum Ende der Osterferien, verschoben. Ob sich dieser Termin halten lässt, ist unklar. Momentan sieht es eher nicht danach aus. Die Universitäten und ihre Institute sind geschlossen, also auch die Labore und Bibliotheken. Ohne Zugang zu Bibliotheken ist es fast unmöglich, für Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten oder Dissertationen zu recherchieren. Sofern man sich nicht noch vor der Schließung mit Material eingedeckt hat, müssen diese Arbeiten zwangsläufig erstmal warten. Da es aber allen so geht, sollte dies kein Anlass zur Sorge sein. Ebensowenig muss man befürchten bei längeren Schließungen die Regelstudienzeit zu überziehen. Diese soll entsprechend verlängert werden, so dass niemandem ein Nachteil entsteht.

All das bedeutet aber nicht, dass das Studium nun komplett auf Eis liegt. Einige Universitäten und Dozenten bieten bereits jetzt Online-Vorlesungen und Seminare an oder wollen das in absehbarer Zeit tun. Studierende sollten sich daher per Mail oder telefonisch an ihre Unis wenden sowie regelmäßig auf den Websites der jeweiligen Institute nachschauen, ob sie auf diesem Weg weiter arbeiten können. Wenn das nicht der Fall ist, kann man auch Dozenten darum bitten, Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung zu stellen und online Lerngruppen bilden. Auf diesem Weg kann man immerhin einen Teil des Zeitverlustes ausgleichen.

Bekommen Studierende trotz Corona-Pause Bafög?

Viele Studierende sorgen sich zudem um ihre wirtschaftliche Situation. Die wenigsten haben nennenswerte Rücklagen. In der Regel wird das Studium über Bafög, Nebenjobs und / oder Elternunterhalt finanziert.

Beim Bafög gilt grundsätzlich: Es wird weiter ausgezahlt, vorausgesetzt, dass man die Antragsfristen eingehalten hat. Engpässe oder Ausfälle sind hier bislang nicht zu befürchten. Dasselbe gilt für den Elternunterhalt. Zwar muss dieser nur geleistet werden, solange das Studium stattfindet. Die Zwangspause durch Corona gilt aber nicht als Unterbrechung des Studiums. Eines aber gilt es zu beachten: Sollten die Eltern durch Corona selbst weniger verdienen oder gar arbeitslos werden und sinkt dadurch die Höhe des Unterhalts, so sollte man unbedingt prüfen, ob sich dadurch ein Anspruch auf Bafög bzw. eine Bafög-Erhöhung ergibt. Sofern man sein Studium durch einen KfW-Kredit finanziert, ist ebenfalls nichts zu befürchten: Solche Studienkredite laufen unverändert weiter.

Was tun, wenn der Studentenjob wegfällt?

Gut zwei Drittel aller Studis in Deutschland finanzieren ihr Studium zum Teil über Studentenjobs – wobei die Arbeit in der Gastronomie weit oben rangiert. Doch das ist in diesen Tagen fatal. Da fast sämtliche Gastronomiebetriebe bis mindestens zum 19. April geschlossen bleiben müssen und auch ein Großteil des Einzelhandels seine Türen nicht öffnen darf, fallen diese Jobs nun weg. Dasselbe gilt für die meisten Uni-internen Studentenjobs. Für viele Studierende kann das zu einer existenzbedrohenden Situation führen.

Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Solange sie formal Vollzeitstudenten sind gelten sie nicht als erwerbslos, womit ALG II wegfällt – normalerweise. Aktuell wurden die Bedingungen, unter denen man ALG II beantragen kann, für die nächsten sechs Monate gelockert. Es soll vorübergehend auch Studierenden offenstehen, sofern diese keinen Job bekommen und weder Bafög noch Elternunterhalt in ausreichender Höhe. Außerdem hat man möglicherweise Anspruch auf Wohngeld.

Letzte Option Arbeitslosengeld?

Der Wegfall des Studentenjobs ist aber im Moment noch kein Grund zur Verzweiflung. Denn es gibt aktuell mehrere Branchen, die händeringend Aushilfen suchen. Dazu gehören neben Supermärkten, Logistik- und Lieferdiensten auch die Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen. Und auch auf den Feldern werden helfende Hände dringend benötigt. Die Spargelsaison hat begonnen. Normalerweise wird Spargel überwiegend von Arbeitern aus Osteuropa geerntet. Das geht nun nicht, da die Grenzen geschlossen sind. Wer dringend einen Job braucht, sollte daher die lokalen Stellenangebote im Blick behalten oder sich auch initiativ bewerben. Die Chancen, rasch einen Job für die Übergangszeit zu bekommen, stehen gut. Und da faktisch vorlesungsfreie Zeit ist gibt es auch keine Beschränkung der Wochenstunden.

Wer diese Möglichkeiten nicht hat oder keinen Job findet, muss, sofern er als letzte Option doch auf ALG II zurückgreifen will, sein Studium aktuell nicht formal pausieren.

Bei weitergehenden Fragen rund um den Unibetrieb sollte man sich telefonisch oder via E-Mail an die Beratungsstellen der eigenen Universität wenden. Diese sind weiterhin besetzt (nur persönliche Besuche und Termine sind bis auf Weiteres nicht möglich).


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