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Worauf man beim Stromvertrag achten sollte
Wenn die Jahresabrechnung für den Stromverbrauch mal wieder im Briefkasten landet und eine saftige Nachzahlung winkt – spätestens dann erschrickt jeder Verbraucher über die Explosion der Stromkosten. Und denkt über einen Tarif- oder Anbieterwechsel nach.
von Johanna Schödel
Worauf man beim Stromvertrag achten sollte. strom-geld-sparen
© thinkstock

Dazu gilt es zunächst, die Stromanbieter vor Ort ausfindig zu machen und die jeweiligen Preise für regulären bzw. Öko-Strom zu vergleichen. Am einfachsten und bequemsten funktioniert dies mittels eines Online-Vergleichs.

Was ist die Grundversorgung?

Grundsätzlich hat jeder Verbraucher die Chance, aus der Vielzahl von Anbietern den Energielieferanten auszuwählen, dessen Angebot den Bedürfnissen in puncto Energie, Preis oder Service am ehesten entspricht. Die meisten Stromkunden beziehen ihren „Saft“ vom sogenannten Grundversorger, also dem Energieversorgungskonzern, der die meisten Haushalte vor Ort mit Strom und/oder Gas beliefert. Dieser, von den Betreibern der Energieversorgungsnetze für je drei Jahre festgelegt und vom Wirtschaftsministerium des Bundeslandes veröffentlicht, legt seine Preise für alle Verbraucher zu allgemeinen Bedingungen fest, z.B. zur Abrechnung, Kündigung oder Umfang der Versorgung.

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Immer mehr Haushalte haben eine beachtliche Anzahl von Stromanbietern zur Auswahl. Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2011

In der Regel wird ein Grundpreis für die jährliche Bereitstellung der Energie fällig, zudem wird natürlich der eigene Stromverbrauch von Kilowattsunden (kWh) in Rechnung gestellt. Einleuchtend ist auch, dass Strom aus regenerativen Energiequellen (noch) teurer in der Produktion ist und damit auch für den Endverbraucher mehr zu Buche schlägt.

Änderungen der allgemeinen Preise und der Bedingungen müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden – und zwar über die Presse, brieflich an alle Vertragskunden sowie auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.

Augen auf beim Anbietervergleich

Die Kosten für den jeweils günstigsten Strom können stark variieren, je nach Region, evtl. Bonus und Vertragslaufzeit. Wie so oft, sollte man auch beim Stromvertrag auf eine möglichst kurze Laufzeit achten, um so ggf. schneller und einfacher zu einem neuen Tarif wechseln zu können. Ebenso ist bei extrem günstigen Angeboten Vorsicht geboten, dahinter stecken auch mal Lockangebote unseriöser Anbieter oder Stromdiscounter, deren Langlebigkeit eher ungewiss ist.

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Befragt wurden 20.164 Deutsche ab 14 Jahren in 2007 zu ihrem Stromanbieter: Die meisten Befragten bezogen ihren Strom über den Grundversorger, aber auch die Marktanteile von E.O.N. und RWE sind beachtlich. Mehrfachnennungen waren dabei möglich. © statista.de

Man sollte also Vorsicht walten lassen und – so empfiehlt zum Beispiel die Stiftung Warentest – erst einmal das Kleingedruckte lesen und entsprechende Voreinstellungen über Häkchen an- bzw. abwählen. Dabei kann man (Neukunden-)Boni, Vorkasse- und Pakettarife aussortieren und damit einen realistischen und hilfreichen Überblick über das Stromangebot gewinnen.

Kündigung und Wechsel

Sobald nach sorgfältiger Prüfung der passende Anbieter gefunden wurde, kann jeder Kunde seinen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kostenfrei kündigen – in schriftlicher Form per Brief, Fax oder E-Mail (nach § 20 StromGVV und GasGVV). In der Regel erledigt der neue Anbieter jedoch die Kündigung beim alten Versorgungsunternehmen für den Stromverbraucher.
Dazu benötigt der neuen Versorger einige Angaben: Das ursprüngliche Stromversorgungsunternehmen, den letzten Jahresverbrauch bzw. Zählerstände, die Stromzähler- sowie Kundennummer. Das Verfahren für den Lieferantenwechsel muss binnen drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber, erfolgen.

Noch ohne Stromanbieter?

Wer neu einzieht und in der neuen Bleibe sofort Strom braucht, bekommt diesen quasi per Knopfdruck: Durch Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters, kommt ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger in der Regel automatisch zustande. Mit Einzug muss der Haushaltskunde dem Grundversorger schriftlich mitteilen, dass er Energie bezieht. Der Grundversorger bestätigt den Vertragsabschluss schriftlich.
Falls der Haushaltskunde nach Einzug nicht weiter grundversorgt werden möchte, kann er den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Wer von vorneherein nicht über die Grundversorgung Strom beziehen möchte, kann bereits vor Einzug einen anderweitigen Vertrag abschließen, muss sich dazu allerdings aktiv im Vorfeld informieren.

 

 

 

 

von Johanna Schödel

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