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Urteil: Auch Schüler müssen Urheberrecht beachten
Das Urheberrecht gilt auch für Schüler und Schulaufsätze, urteilte der EuGH, nachdem ein Fotograf wegen Verwendung seiner Arbeit auf der Schulwebsite geklagt hatte.
von Gerrit Wustmann
Urteil: Auch Schüler müssen Urheberrecht beachten
© gpointstudio / iStock

Es kommt tagtäglich vor: Schüler schreiben Aufsätze und Referate und verwenden hierfür auch Material, das sie im Internet finden. Solange sie dieses nur im Rahmen ihrer Klasse verwenden, sollte das auch kein Problem darstellen. Im vorliegenden Fall wurde die Arbeit allerdings auf der Website der Schule veröffentlicht und dadurch weltweit frei zugänglich gemacht. Sie enthielt auch ein Foto, das die Schüler von einer ebenfalls frei zugänglichen Website kopiert hatten. Die Schulwebsite nannte die Quelle, ein Reiseportal, nicht aber den Namen des Fotografen, der auch nicht um Erlaubnis gefragt wurde.

Fotograf klagte wegen Urheberrechtsverletzung

Als der Fotograf sein Werk entdeckte, klagte er gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das Träger der Schule ist, und verlangte außerdem Schadenersatz in Höhe von 400 Euro. Der EuGH gab ihm Recht. Akzeptabel wäre lediglich ein Link auf das Foto gewesen, nicht aber die erneute Veröffentlichung. Mit dem Urteil steht fest, dass es auch für Schulen keine Ausnahme beim Urheberrecht gibt. Die Rechte von Urhebern werden dadurch gestärkt.

Das korrekte Vorgehen wäre gewesen, bei dem Reiseportal den Namen und die Kontaktdaten des Fotografen zu erfragen und ihn um eine Rechteeinräumung für die Veröffentlichung auf der Schulwebsite zu bitten. Der Fotograf hätte dann entscheiden können, ob er damit einverstanden ist und ob er ein Honorar verlangen möchte. Außerdem muss bei Publikation von urheberrechtlich geschützten Werken grundsätzlich der Name des Urhebers genannt werden, es sei denn es wurden mit dem Urheber abweichende Vereinbarungen getroffen.

Urheberrecht: Nachholbedarf an den Schulen

Das Urteil hat, wieder mal, für große Aufregung in Onlineforen gesorgt. Viele Nutzer sind der Meinung, dass dem Fotograf nichts für die Verwendung seines Bildes zustehe, denn ihm sei ja kein Schaden entstanden. Diese Haltung missversteht die Relevanz von geistiger und künstlerischer Leistung sowie des Urheberrechts gänzlich. Ein Fotograf verdient mit seinen Fotos seinen Lebensunterhalt. Neben Motivsuche, Bearbeitung und Vermarktung beinhaltet sein Arbeitsaufwand noch zahlreiche weitere Posten. Es obliegt stets dem Urheber, zu entscheiden, wer seine Werke wann und wo verwenden darf und welcher Preis hierfür zu bezahlen ist. Eine Aufweichung dieser Prinzipien würde dafür sorgen, dass Urheber kein Geld mehr verdienen und am Ende ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten. In Zeiten des Internets hat sich das Problem der Urheberrechtsverletzungen massiv verschärft. Denn online veröffentlichte Werke sind nicht mehr nur einem kleinen Kreis von Rezipienten, sondern augenblicklich weltweit zugänglich.

Der Fall sollte Anlass sein, das Urheberrecht an den Schulen zu thematisieren. Offenbar haben nicht nur Schüler, sondern auch Mitarbeiter der Schulen selbst beachtlichen Nachholbedarf.

von Gerrit Wustmann

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