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Payback und Co. – Was bringt das Punkte-Sammeln dem Verbraucher?
Immer öfter hören wir die Kassiererin fragen: „Haben Sie eine Payback-Karte?“. Das ist zwar längst nicht die einzige Kundenkarte für Bonuspunkte, doch die populärste in Deutschland, neben der DeustschlandCard und der BSW Bonus-Card. Und immerhin 1,5 Millionen Verbraucher zücken sie nach Angaben des Unternehmens täglich vor dem Bezahlen.
von Johanna Schödel
Payback und Co. – Was bringt das Punkte-Sammeln dem Verbraucher?. Payback ist - mit über 600 Partnergeschäften - die Nummer 1 unter den Kundenkarten.
© thinkstock

Mit im Bunde bei Payback sind Unternehmen aus diversen Branchen: Aral Tankstellen, dm Drogeriemärkte, Apollo Optik, Zalando, Expedia oder die Telekom – und jüngst auch die REWE-Supermärkte…

Doch nicht nur vor Ort lassen sich Punkte sammeln, inzwischen wurde das Punkte-System längst auf das Online-Shopping ausgedehnt.

Payback gehört zur American Express-Gruppe und stellt den teilnehmenden Firmen Service- und Lizenzgebühren in Rechnung. Über die Verrechnung der Treuepunkte zwischen den einzelnen unterschiedlichen Partnerunternehmen ist allerdings nichts Genaueres bekannt.

Wie funktioniert’s?

Das Punkte-System von Payback klingt eigentlich ganz toll: Bei jedem Einkauf die Karte scannen lassen und anteilig für den Einkaufswert Punkte sammeln. Sobald genug zusammen gekommen ist, gibt es dann einen bunten Strauß Prämien (zum Teil mit Zuzahlung) oder gar Bares.

Außerdem sollen Rabattaktionen, ‚Treueprämien‘ und ‚Mehrfachpunkte‘ innerhalb eines begrenzten Zeitraums zum Kauf verführen.

Tatsächlich Ersparnis oder Augenauswischerei?

Wie Verbraucherschützer berechnet haben, liegt die Preisersparnis durch gesammelte Punkte im Schnitt nur bei 0,5 – 3,0 Prozent. Anders ausgedrückt etwa ein bis drei Euro für jeden 100-Euro-Einkauf. Nicht wirklich der Rede wert, oder?

Oft vernachlässigen die treuen Kunden dann auch, anderswo nach günstigeren Einkaufsoptionen zu suchen, wenn schon ein Coupon für das Payback-Partnergeschäft mit Extra-Rabatt wirbt. Und sie nehmen schon mal einen Umweg zum nämlichen Geschäft in Kauf, um die Payback-Karte einsetzen zu können. Doch der Konsument freut sich eben über jedes (vermeintliche oder echte) Schnäppchen und Kundengeschenk.

Mehrfachnutzen auch für den Handel

Der Anreiz für die Kunden liegt damit auf der Hand, doch welchen Nutzen bringt das Punktesammeln den Händlern?

Zum einen ist hier der Wegfall des Rabattgesetzes zu nennen. Denn eigentlich könnten Konsumenten jetzt auch darauf setzen, mit geschicktem Feilschen beim Einkauf Preisnachlässe auszuhandeln. Da ist die höflich-unpersönliche Frage nach einer Kundenkarte für dem Verkäufer doch um einiges angenehmer.

Außerdem geht es natürlich um eine gefestigte Kundenbindung. Die Konkurrenz im Einzelhandel ist riesig, so dass je nach Konditionen des Partnerunternehmens durchschnittlich 1 Punkt pro 2,- Euro Einkauf geboten werden.

Bei jedem Einkauf über die Payback-Karte werden die Waren bzw. Dienstleistungen, deren Preis, gegebenenfalls der Rabattbetrag sowie Ort und Zeitpunkt des Vorgangs erfasst. So lässt sich das Konsumverhalten detailliert analysieren und der individuelle Bedarf mit speziellen Angeboten, zum Beispiel Rabattcoupons für oft gekaufte Produktgruppen antriggern.

Käuferprofile und maßgeschneiderte Werbung

Gerade im Online-Geschäft lassen sich mit den Konsumdaten leicht Käuferprofile erstellen, mithilfe deren dem Kunden dann individuell zugeschnittene Angebote unterbreitet werden können. Das zielt ganz klar darauf ab, den Kunden (noch) mehr Geld aus der Tasche ziehen…

Außerdem werden – mit Einwilligung des Karteninhabers- neben den Basisdaten weitere Daten zu Familienstand bzw. Kindern, Hobbys und ähnlichem erhoben. So können die einzelnen Zielgruppen passgenau beworben werden. Diese Praxis ruft auch immer wieder Bedenken um den Datenschutz hervor.

Allerdings hat der Kunde immer die Möglichkeit, ihre Einwilligung zu widerrufen:

„Für diese Werbezwecke wie auch für Zwecke der Marktforschung speichern und nutzen das Partnerunternehmen und PAYBACK jeweils die in den vorstehenden Absätzen genannten Daten.

Ihre diesbezügliche Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber dem PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München oder der PAYBACK GmbH, Postfach 23 21 03, 85330 München widerrufen. Das ggf. betroffene Partnerunternehmen wird von PAYBACK über Ihren Widerruf informiert.“ heißt es in den AGBs von Payback.

Wer also nicht zum ‚gläsernen Kunden‘ werden will, willigt nur für die Erhebung der Basisdaten ein. Und tatsächlich lohnen sich Kundenkarten vor allem dort, wo man ohnehin regelmäßig Kunde ist.

von Johanna Schödel

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