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Mindesthaltbarkeit: Kann ich das noch essen?
Ab wann ist ein Lebensmittel nicht mehr genießbar, ab wann wird es gar zum Gesundheitsrisiko? Die Politik denkt darüber nach, das Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen. Sinnvoller ist das Verfallsdatum. Doch wo liegt der Unterschied?
von Gerrit Wustmann
Mindesthaltbarkeit: Kann ich das noch essen?. Mindesthaltbarkeit: Kann ich das noch essen?
© stocking / 123RF

Laut den Vereinten Nationen landen Jahr für Jahr ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel im Müll. Rund sieben Millionen Tonnen sind es allein in Deutschland – entsorgt von Privathaushalten. Der größte Teil entfällt zwar auf Essensreste und leicht Verderbliches wie Obst, Gemüse, Fleisch – aber auch riesige Mengen noch originalverpackter Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Nun will die Politik gegensteuern. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt regte an, das MHD bei Produkten, die nahezu ewig haltbar sind, wie beispielsweise Nudeln, Salz, Kaffee, komplett zu streichen. Bei anderen Waren soll zusätzlich zum MHD ein Verbrauchsverfallsdatum zur Pflichtkennzeichnung werden – damit klar ersichtlich ist, wie lange die Ware gefahrlos konsumierbar ist.

Das Verfallsdatum

oder auch Verbrauchsdatum findet sich vor allem auf Medikamenten oder auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischen Fleisch- oder Milchprodukten. Es zeigt an, wie lange ein risikofreier Verzehr möglich ist. Ist es abgelaufen, stellt sich vor allem bei Fleisch recht schnell eine Veränderung der Konsistenz und Farbe ein, ein unangenehmer Geruch wird wahrnehmbar. Ein Verzehr über diesen Zeitpunkt hinaus birgt gesundheitliche Gefahren. Brot, frisches Gemüse und Obst verderben je nach Lagerung ebenfalls vergleichsweise schnell. Da diese Waren in der Regel nicht abgepackt sind beachtet man äußere Anzeichen wie Schimmel. Das Verfallsdatum darf man aber keinesfalls verwechseln mit dem:

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Die Bezeichnung „mindestens haltbar bis“ findet sich auf den allermeisten abgepackten Lebensmitteln. Viele Verbraucher verwechseln dies mit dem Verfallsdatum und glauben, Waren, die den Stichtag überschritten haben, müssten entsorgt werden. Aber dem ist nicht so. Vieles ist auch einige Tage danach noch problemlos essbar, manches sogar Jahre. Ein gesundheitliches Risiko gibt es fast nie. Was sich verändert ist lediglich die Konsistenz oder der Geschmack und andere Eigenschaften. „Ungesund“ wird es dennoch nicht. Daher ist auch die englischsprachige Variante des MHD sinniger. Sie heißt „best before“ und zeigt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel seine optimalen Eigenschaften behält.

Soll die Politik handeln?

Gesundheitspolitiker denken schon länger über eine Abschaffung des MHD nach. Das würde durchaus Sinn machen und könnte die Menge von zu Unrecht entsorgten Lebensmitteln drastisch reduzieren. „Anfragen an die Verbraucherzentralen zeigen, dass über die Bedeutung des MHD häufig Unsicherheit besteht: Zum Teil setzen Verbraucher das MHD mit dem Verbrauchsdatum gleich und interpretieren es demzufolge als „Verfallsdatum“, heißt es auch bei der Verbraucherzentrale. Auch der Handel entsorgt täglich große Mengen noch genießbarer Waren, weil das MHD sich dem Ablauftag nähert und sie damit als unverkäuflich gelten. Das treibt laut Verbraucherzentrale auch die Preise in die Höhe, da der Handel stets mit einer gewissen Menge an Waren kalkuliert, die nicht verkauft werden.

Vielen Menschen sind heutzutage unsicher, woran sie erkennen, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist. Im Zweifelsfall hilft es, eine frische Variante zu vergleichen mit einer, bei der das MHD abgelaufen ist. In den allermeisten Fällen kann man Speisen, die nicht zu den leicht verderblichen Gruppen frischer Produkte zählen, auch sehr lange Zeit nach MHD-Ablauf noch absolut unbesorgt konsumieren. Das nun geplante Verbrauchsverfallsdatum könnte mehr Sicherheit bringen.

von Gerrit Wustmann

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