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Leistungsschutzrecht: Die dümmste Idee seit es das Internet gibt
Drei Jahre ist es her, dass in Deutschland das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt wurde. Da es in jeder Hinsicht gescheitert ist, soll nun die EU eingreifen und dem Gesetz neuen Rückenwind verschaffen – unter der Behauptung, damit würde das Urheberrecht verbessert. Dass ist faktisch falsch und zeigt vor allem eines: Dass der Gesetzgeber gar nicht weiß, was er da eigentlich verabschieden will.
von Gerrit Wustmann
Leistungsschutzrecht: Die dümmste Idee seit es das Internet gibt
© Anthony Brown / 123rf

Ein Kommentar

Aber worum geht es beim Leistungsschutzrecht eigentlich? Es geht um so genannte Text-Snippets, die bei Verlinkungen angezeigt werden. Gibt man einen Begriff in eine Suchmaschine ein, dann erhält man im Ergebnis eine Linkliste – kombiniert mit einer Headline und einem Snippet. Das ist ein kleiner Textauszug. Anhand dieser Mini-Infos kann man einschätzen, ob der gelieferte Link zu der Information führt, die man sucht.

Snippets bringen Klicks

Dasselbe geschieht, wenn man, zum Beispiel auf Facebook, einen Artikel verlinkt: Neben Vorschaubild und Headline wird ein kleiner Textauszug angezeigt. Die Kombination von alldem verrät dem Adressaten, ob es sich für ihn lohnt, den Link zu klicken. Je besser all das gemacht ist, desto eher kommt ein Klick zustande.

Die Argumentation für das Leistungsschutzrecht, für das in erster Linie der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger auf einer Argumentationsbasis aus den Häusern Springer und Burda trommelt, geht so: Durch diese Snippets werden die Rechte der Urheber (also der Autoren, Redaktionen, Verlage) verletzt. Daher sollen alle, die solche Snippets verwenden (von Suchmaschinengigant Google bis zum kleinen Social-Media-User) für diese Nutzung zahlen.

An dieser Argumentation stimmt nichts. Zum einen ist die Verwendung von Snippets keine Urheberrechtsverletzung. Zum anderen tun die Befürworter des Gesetzes so, als würde ihr Material widerrechtlich und ohne deren Einfluss verwendet. Das ist eine haarsträubende Verdrehung der Fakten.

Was angezeigt wird bestimmt der Website-Betreiber

Und die sehen so aus: Jeder Webseitenbetreiber hat es selbst in der Hand, was genau bei einer Verlinkung generiert wird. Welches Vorschaubild. Welcher Textauszug. Sogar welche Überschrift. Das wird sehr rege genutzt. Denn alle Verlage und Redaktionen wissen: Jeder Klick ist bares Geld wert. Also steckt man viel Arbeit in die Snippets, um möglichst viele User zum Klicken zu animieren. Die Snippets sind ein aktives Marketingsinstrument. Aber natürlich hat jeder Webmaster auch die Möglichkeit, Snippets und Co. zu unterbinden. Ob ein Snippet angezeigt wird, entscheidet allein der Seitenbetreiber – und der kann, wenn er möchte, sogar alle Suchmaschinen aussperren. Es braucht keine zwei Minuten Arbeit, um die komplette eigene Website aus den Suchindizes zu entfernen. Google und Co. haben darauf nicht den geringsten Einfluss.

Nur macht das natürlich niemand. Denn der Großteil der Besucher gerade von Onlinemagazinen und Nachrichtenseiten kommt heute über Suchmaschinen und Social Media. Wer sich da aussperrt, gräbt sich selbst das Wasser ab. Die Verlage profitieren massiv von diesen Leistungen.

Leistungsschutzrecht: ein Lobby-Gesetz

Was soll also das Leistungsschutzrecht? Ganz einfach: Es ist der Versuch einer Lobby, die seit Jahren mit sinkenden Absatzzahlen, einbrechendem Anzeigengeschäft und weiteren Querelen zu kämpfen hat, einen großen Reibach zu machen. Auf Kosten aller Nutzer. Aus diesem Grund haben zahlreiche seriöse Verlage – der Spiegel Verlag ist nur das prominenteste Beispiel – von Anfang an nicht mitgemacht und klargestellt, dass sie keine Geldforderungen auf Basis des Leistungsschutzrechtes stellen werden.

Es gibt nicht einen einzigen validen Grund für so ein Gesetz. Wenn es nun auf EU-Ebene realisiert werden sollte, zeigt das eine erschreckende Tatsache: Dass die gesetzgebenden Organe keine Ahnung haben, was sie da eigentlich beschließen; dass sie nicht im Geringsten verstanden haben, wie das Internet technisch funktioniert. Und dass sie sich massiv von den ökonomischen Interessen einzelner Lobbygruppen beeinflussen lassen ohne die Informationsbasis zu sichten oder zu hinterfragen.

von Gerrit Wustmann

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