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Flugreisen: Hierauf sollten Sie bezüglich des Zolls achten
Damit ein schöner Urlaub nicht unschön endet, gilt es sich, insbesondere bei Reisen in nicht EU-Länder mit den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen. Manche Verstöße führen nur zu geringen Strafgeldern, andere können richtig teuer werden oder gar im Gefängnis enden. Was also gilt es im Zusammenhang mit den Zollbestimmungen zu beachten?
von Bernd Schröder
Auf diese Dinge sollte man bei Flugreisen in Sachen Zoll achten. Auf Flugreisen innerhalb der EU herrscht freier Wahrenverkehr
© Skitterphoto / pixabay

Freier Warenverkehr innerhalb der EU

Innerhalb der EU-herrscht der freie Warenverkehr. Das bedeutet, Steuern werden bereits in dem EU-Land erhoben, indem die jeweilige Ware gekauft wurde. Für den persönlichen Gebrauch dürfen Waren daher auch ins Land gebracht werden, ohne dafür zusätzliche Abgaben zahlen zu müssen. Es gibt allerdings zwei bedeutende Ausnahmen: Alkohol und Zigaretten hier müssen die Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden, in denen die Zigaretten gekauft wurden. Auch Kaffee ist nicht in unbegrenzter Menge einzuführen.

Tabakwaren EU:

Erlaubt sind 800 Stück Zigaretten / 300 Zigaretten bei einer

Einreise aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Kroatien. Alternativ zu Zigaretten können auch 400 Stück Zigarillos, 200 Stück Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak ohne zusätzlichen Abgaben eingeführt werden.

Alkohol EU:

10 Liter Spirituosen oder alkoholhaltige Süßgetränke, 20 Liter Zwischenerzeugnis, 90 Liter Wein, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier oder aber eine anteilsmäßige Zusammenstellung ist ohne zusätzliche Abgaben einführbar.

Bei der Einfuhr von Alkohol und Zigaretten aus Drittländern gelten wiederum andere Reisefreigrenzen.

Tabakwaren Drittstaaten:

Maximal 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak unterliegen keinen weiteren Abgaben.

Alkoholische Getränke Drittstaaten:

Ohne weiteren Abgaben eingeführt werden dürfen 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent, 2 Liter Spirituosen mit weniger als 22 Prozent Volumenprozent oder eine anteilsmäßige Zusammenstellung.

Was ist mit anderen Waren?

Volljährige Reisende dürfen zusätzlich zu den eben genannten Waren auch weitere Waren mit einem Gesamtwert von maximal 430 Euro mit einführen. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Wert auf 175 Euro.

Bargeld

Bargeld, darunter fallen Bargeld ebenso wie Wertpapiere, muss immer dann bei den Zollbehörden angemeldet werden, wenn die Summe in Gänze einen Betrag von 10.000 Euro überschreitet.

Lebensmittel

Auch kulinarische Spezialitäten sind als Urlaubsmitbringsel sehr beliebt. Aufgrund möglicher, übertragbarer Krankheiten ist die Einfuhr in die EU aber streng reglementiert. Streng verboten sind demnach alle Lebensmittel, welche tierische Erzeugnisse beinhalten. Fleischextrakte und Fleischkonzentrate hingegen sind erlaubt. Fisch und Krustentiere dürfen bis zu einem Gewicht von 20 Kilo mitgeführt werden. Zwei Kilogramm Honig oder Speisepilze müssen ebenfalls nicht verzollt werden. Es ist in jedem Falle ratsam, sich über die genauen Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen, wenn beabsichtigt wird Lebensmittel mitzunehmen.

Gefährliche Güter

Gefährliche Güter sollten generell nicht mit auf Flugreisen genommen werden. Neben Waffen, Munition oder Feuerwerkskörpern ist es auch nicht zu empfehlen, spielzeug-ähnliche Waffen mit sich zu führen.

Souvenirs

Steine, Muscheln oder Schneckenhäuser sind beliebte Urlaubsmitbringsel, insbesondere Kinder nehmen oft unbemerkt bestimmte Fundsachen mit. Wichtig für den Zoll ist in solchen Fällen, dass die jeweiligen Objekte weder zu einer geschützten Art gehören noch archäologischen Wert aufweisen. Bei Muscheln und Korallen ist es nicht immer leicht zu sagen, ob es sich bei dem jeweiligen Exemplar um eine geschützte Art handelt. Steine von historischen Stätten mitzunehmen wird generell nicht empfohlen. Selbst Räucherstäbchen können einem unter Umständen zum Verhängnis werden, wenn diese aus Einfuhr genehmigungspflichtigen Hölzern hergestellt wurden.

Was ist mit Plagiaten?

Gefälschte Markenware wird in vielen Urlaubsländern angepriesen. Vom T-Shirt bis zur Luxusuhr lassen sich entsprechende Produkte finden. Viele Urlauber nutzen die Gunst der Stunde und greifen angesichts der billigen Preise zu. Doch wie verhält sich das rechtlich? Der Handel mit Fälschungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Einfuhr in die EU ist allerdings nicht verboten, wenn der Verkehrswert der jeweiligen Waren den Betrag von 430 Euro pro Person nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Fälschungen nicht weiterverkauft werden. Die Einfuhr von größeren Mengen dürfte sich daher als problematisch erweisen, solange der Zoll nichts beanstandet, solange es sich nur um ein paar Teile für den eigenen Gebrauch handelt.

Man sollte also gut darauf achten, was sich im eigenen Gepäck befindet, bevor man den Heimflug antritt. Ein hilfreiches Tool für alle, die bestimmte Waren mit in die EU einführen möchten, ist der Zollrechner bei Bezahlen.net. Mit ihm lässt sich innerhalb weniger Klicks ermitteln, ob und, wenn wie viel Einfuhrbetrag für die jeweiligen Waren bezahlt werden muss. Für viele Dinge müssen spezielle Formulare eingereicht werden, wenn diese in die EU eingeführt werden sollen. Erforderliche Dokumente lassen sich in den meisten Fällen auf der Webseite des Zolls herunterladen. Je genauer man sich auf die Zollvorkehrungen vorbereitet, desto weniger Probleme gibt es bei der Kontrolle.

von Bernd Schröder

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