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Wie ist das bedingungslose Grundeinkommen finanzierbar?
Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Zankapfel: Im Zentrum der Debatten steht oft die Behauptung, das Projekt sei nicht finanzierbar. Doch das stimmt nicht. Mehrere Modelle wurden längst durchgerechnet.
von Gerrit Wustmann
Wie ist das bedingungslose Grundeinkommen finanzierbar?
© scyther5 / 123rf

Schon heute machen die Sozialausgaben den größten Batzen der staatlichen Ausgaben aus. Ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden deutschen Bürger, so befürchten manche, könnte das Budget endgültig sprengen und sei allenfalls durch massive Steuererhöhungen finanzierbar. Doch diese Bedenken sind unbegründet. Verschiedene Grundeinkommens-Modelle sind leichter finanzierbar als man auf den ersten Blick denkt.

Grundeinkommen über Mehrwertsteuer finanzieren

Das populärste Modell ist das des Drogerie-Unternehmers Götz Werner. Er schlägt ein monatliches bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro für jeden Bürger vor – und zwar auch völlig unabhängig vom Einkommen. Das Geld soll also der Arbeitslose ebenso erhalten wie der Millionär. Im Gegenzug sollen sämtliche bisherigen Sozialleistungen abgeschafft werden. Allein diese Maßnahme würde dem Staat, eingedenk der Abschaffung des kompletten Verwaltungsapparates, viele Milliarden Euro jährlich einsparen. Aber Werner geht noch weiter: Auch sämtliche Steuern will er abschaffen – bis auf eine: Die Mehrwertsteuer. Diese soll auf 50 Prozent ansteigen. Jeder könnte also über den Konsum seine Steuerlast weitgehend selbst steuern. Damit ginge ein weiterer Vorteil einher: Steuerhinterziehung wäre nicht mehr möglich. Die tatsächliche Steuerlast für Unternehmen würde allerdings gegen Null sinken, was Kritiker des Konzeptes monieren.

Ebenfalls finanzierbar ist das „solidarische Bürgergeld“, das in seiner derzeit angedachten Form allerdings ein kontraproduktives Modell ist, das die neoliberalen Effekte auf dem Arbeitsmarkt verschärfen und die soziale Spaltung vertiefen würde. Denn es sieht ein monatliches Grundeinkommen in Höhe von gerade mal 600 Euro vor – ebenfalls bei gleichzeitiger Abschaffung aller weiteren Sozialleistungen. Damit läge es niedriger als das ALG II. Eine Existenz lässt sich damit nicht finanzieren. Der Druck auf die Arbeitnehmer wäre enorm, sie müssten unter blanker Existenznot jede Arbeit zu jedweden Konditionen annehmen, was der Ausbeutung Tür und Tor öffnen und den Staat aus der Verantwortung entlassen würde. Zur Finanzierung soll eine Steuer-Flatrate von 50 Prozent auf Einkommen erhoben werden. Der Ausgleich soll über eine negative Einkommensteuer realisiert werden.

Grundeinkommen mit negativer Einkommensteuer

Die Idee der negativen Einkommensteuer kann man allerdings vom radikal-neoliberalen Bürgergeld loslösen und zu einem alleinstehenden tragfähigen Konzept machen. Wer höchstens den jährlichen Steuerfreibetrag (ab 2018: 9000 Euro) verdient, zahlt keine Steuern. Darüber steigt der Steuersatz auf Einkommen schrittweise an. Nun könnte das Finanzamt automatisch all jenen, die weniger als den Freibetrag erwirtschaften, den Differenzbetrag überweisen. Im Gegenzug würden bisherige Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II entfallen. Da die Abwicklung über das Finanzamt erfolgen würde, ließe sich der komplette Verwaltungsapparat der Argen einsparen, womit die negative Einkommensteuer bereits in Gänze finanziert wäre. Im Kern wäre die Höhe und die Anspruchszielgruppe dieselbe wie heute: Arbeitslose und Geringverdiener. Nur würden sie die Transferleistung eben bedingungslos und ohne zusätzlichen Druck erhalten.

von Gerrit Wustmann

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