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Alle Jahre wieder kommt das Weihnachtsgeld – oder auch nicht
In den Geschäften kommt man an den mit Lebkuchen gefüllten Regalen schon längst nicht mehr vorbei. Und dank winterlicher Temperaturen ist nun auch spürbar, dass Weihnachten nicht mehr weit sein kann. Richtige Weihnachtsstimmung will trotzdem nicht bei allen aufkommen. Schließlich müssen noch Geschenke gekauft, Versicherungsbeiträge entrichtet oder Konten ausgeglichen werden. Und nur knapp die Hälfte der Beschäftigten kann dabei auf Weihnachtsgeld zurückgreifen. Der Rest muss mit dem regulären Gehalt auskommen.
von Susanne Herrenbrück
Alle Jahre wieder kommt das Weihnachtsgeld – oder auch nicht. Weihnachtsgeld halten längst nicht alle Beschäftigten in den Händen
© thinkstock

Wie eine Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt, können sich nur 46 % der abhängig Beschäftigten vor den Feiertagen über ein Plus auf dem Gehaltszettel freuen, das ihnen in Form von Weihnachtsgeld, einem 13. Jahresgehalt oder einer Jahressonderzahlung ausbezahlt wird. Von denen, die Weihnachtsgeld beziehen, bekommen allerdings 63 % weniger als ein komplettes Monatsentgelt ausbezahlt. Aber immerhin erhalten sie zusätzliches Geld.

Weihnachtsgeld für viele unverzichtbar

Interessant sind vor allem die Ergebnisse hinsichtlich der Verwendung der Sonderzahlungen. Dabei zeigte sich, dass viele das Weihnachtsgeld fest eingeplant haben. 16 % verwenden das Extrageld, um Schulden abzudecken und Kontoüberziehungen auszugleichen, 30 % der Befragten zahlen damit ihre Versicherungsbeiträge und 33 % bestreiten alltägliche Ausgaben damit. 37 % setzen ihr Weihnachtsgeld für einen Urlaub ein.

Besondere Anschaffungen finanzieren 67 % der Befragten mit dem Feiertagsbonus und 68 % nutzen das zusätzliche Geld, um eine Unternehmung mit der Familie machen zu können. Am häufigsten, nämlich von 77 % der Befragten, wird das Weihnachtsgeld aber für Geschenke eingesetzt. Daraus wird nach Ansicht des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ersichtlich, dass die Sonderzahlung in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Konsum der Bürger steht und somit die Binnenwirtschaft ankurbelt.

Auszahlung abhängig von Region und Geschlecht

Die Höhe des Weihnachtsgelds variiert erheblich. © thinkstock

Auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine Online-Umfrage zum selben Thema gestartet, an der etwa 15.000 Beschäftigte teilgenommen haben. Dabei stellte sich heraus, dass es eine sehr ungleiche Verteilung von Weihnachtsgeld gibt:

So müssen in den neuen Bundesländern 61 % der Beschäftigten ohne die Jahressonderzahlung auskommen, während sich in Westdeutschland fast genauso viele (also 58 %) über ebendiese freuen dürfen. Nicht ganz so groß wie bei der regionalen Zugehörigkeit, aber dennoch deutlich, sind die Unterschiede bei der Gewährung von Weihnachtsgeld bei den Geschlechtern: Bei den Frauen erhalten laut WSI-Umfrage 51 % zusätzlich Geld als Weihnachtsgeschenk, bei den Männern sind es 57 %.  Deutlicher ist der Unterschied bei befristet und unbefristet Beschäftigten: Bei befristeten Verträgen erhalten 45 % Weihnachtsgeld, bei unbefristeten Verträgen sind es 56 %.

Gewerkschaftsmitglieder im Vorteil

Auch eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kann sich bezahlt machen. Denn von Gewerkschaftsmitgliedern bekommen 64 % eine Jahressonderzahlung, bei Nichtmitgliedern sind es nur 52 %. Grund genug für ver.di im Rahmen der Aktionswoche „Am Ende ist mehr drin“ vom 11. bis 16. November um neue Mitglieder zu werben.

Beschaeftigte mit Weihnachtsgeld
Die Statistik zeigt den Anteil der Beschäftigten, die Weihnachtsgeld erhalten. Quelle ist eine Umfrage der Internetseite lohnspiegel.de unter rund 15.000 Beschäftigten. Insgesamt gaben 54 Prozent der Befragten an, Weihnachtsgeld zu erhalten. © Statista

Besonders gut haben es Tarifbeschäftigte: Stolze 71 % profitieren von Weihnachtszuwendungen. Bei den Beschäftigten ohne Tarifbindung sind es nur 41 %. Wobei es auf den jeweiligen Tarifvertrag ankommt, wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt.

Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben Beschäftigte nur dann, wenn die Zahlung im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde. Und wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld bezahlt hat, muss er dies auch weiterhin tun – auch wenn es nicht vertraglich vereinbart wurde.

von Susanne Herrenbrück

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