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Verheiratet oder wilde Ehe: Wer steht finanziell besser da?
Heiraten sollte man aus Liebe und nicht um des lieben Geldes willen. Doch bieten die finanziellen Vorteile, die sich das ein oder andere Paar aus einer Heirat verspricht, einen zusätzlichen Anreiz.
von Susanne Herrenbrück
3 Kommentare
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Sind verheiratete Paare tatsächlich immer finanziell besser gestellt als Paare, die in wilder Ehe zusammen leben? bbx.de hat nachgerechnet …

1. Steuern

Ist ein Paar verheiratet, wird das Einkommen, das beide gemeinsam erwirtschaften, durch zwei geteilt, also gesplitted. Auf dieses Einkommen wird dann der Steuersatz erhoben. Da die Steuersätze mit dem Einkommen steigen, ist der Steuersatz für ein verheiratetes Paar niedriger als für ein unverheiratetes Paar – denn schließlich wurde das Einkommen ja geteilt. Zu beachten ist aber, dass sich die steuerlichen Begünstigungen von verheirateten und unverheirateten Paaren angleichen, je höher das Gesamteinkommen ist.

Beispiel Ehepaar

Verdient ein Ehepaar zusammen 36.000 €, zahlt das Paar insgesamt 4.342 € Einkommenssteuer, hinzu kommen 231,81 € Solidaritätszuschlag. Ergibt zusammen eine Steuerlast von 4.573,81 €.

Beispiel unverheiratetes Paar

Ganz anders bei einem unverheirateten Paar. Verdient hier beispielsweise einer der beiden Partner 36.000 € und der andere Partner ist ohne Einkommen, kassiert der Fiskus stolze 7.599 €, sowie 417,95 € Solidaritätszuschlag, was eine Steuerlast von insgesamt 8016,95 € ergibt.

Das ergibt eine Differenz von 3.443,14 € zugunsten der Verheirateten.

2. Erbschaft

Bei der Steuer sind die finanziellen Vorteile von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren bereits erheblich. Noch extremer ist es, wenn man einen Blick auf die Erbschaftssteuer wirft.

Beispiel Ehepaar

Wenn ein Ehepartner stirbt, ist der überlebende Partner automatisch Alleinerbe des Vermögens. Und das bleibt bis zu einem Freibetrag von 500.000 € auch noch steuerfrei. Wenn ein eigenes Haus vorhanden ist, das selbst genutzt wird, kommt dieses noch hinzu. Erbt der Ehepartner also 25.000 €, bekommt er auch exakt diesen Betrag ausbezahlt, weil er keine Steuer entrichten muss.

Beispiel unverheiratetes Paar

Wenn ein unverheirateter Partner als Alleinerbe eingesetzt werden soll, muss dies im Testament vermerkt sein. Ansonsten erbt der Partner überhaupt nichts. Darüber hinaus ist der Freibetrag mit 20.000 € wesentlich niedriger angesetzt. Erbt der Partner also 25.000 € muss er davon 1.500 € Erbschaftssteuer entrichten. Bleibt ein Erbe von 23.500 €.

Das ergibt eine Differenz von 1.500 € zugunsten der Verheirateten.

3. Rente

Auch in Sachen Rente sind verheiratete Paare klar im Vorteil. Nicht nur im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen, sondern auch bei privaten Altersvorsorgemaßnahmen.

Beispiel Ehepaar

Stirbt beispielsweise einer der Eheleute, erhält der überlebende Ehepartner vom Staat eine sogenannte Witwenrente. Verfügte der verstorbene Partner überdies über Betriebsrenten, kann der andere Partner Ansprüche aus diesen anmelden. Darüber hinaus kann das Vermögen aus einer Riester-Rente vererbt werden, der Hinterbliebenenschutz bei der Rürup-Rente kann auch nur für den verheirateten Partner vereinbart werden. Apropos Riester-Rente – hier zahlt es sich besonders aus, wenn man verheiratet ist. Denn nicht nur, dass man als „mittelbar förderberechtigt“ über den Ehepartner beispielsweise auch als Selbständiger in den Personenkreis reinrutschen kann, der eine Riester-Rente in Anspruch nehmen darf – es gibt dadurch ja auch noch mehr Zulagen vom Staat. Die Riester-Grundzulage für Ehepaare beträgt 308 €.

Beispiel unverheiratetes Paar

Bei unverheirateten Paaren sieht es da schon ganz anders aus. Witwenrente gibt es für den Partner nicht, Ansprüche aus Riester- oder Betriebsrenten können sie auch nicht anmelden. Und wie bereits erwähnt greift der Hinterbliebenenschutz einer Rürup-Rente nicht bei unverheirateten Paaren. Die Lösung für Paare, die in wilder Ehe zusammenleben: Sie schließen private Rentenversicherungen ab, bei denen man selbst bestimmen kann, wer der Nutznießer sein soll, wenn man selbst einmal nicht mehr ist. Übrigens: Wenn ein Partner einen Riester-Rentenvertrag besitzt und der andere Partner ist selbständig, kann dieser nicht über die „mittelbare Förderberechtigung“ in den Genuss einer Riester-Rente kommen. Was bedeutet, dass lediglich einer der Partner die Riester-Grundzulage in Höhe von 154 € erhalten kann.

Das ergibt eine Differenz bei der Riester-Zulage von 154 € zugunsten der Verheirateten.

4. Krankenversicherung

Werfen wir zuletzt einen Blick auf die Krankenversicherung. Dabei stellt sich heraus, dass verheiratete Paare dann klar im Vorteil sind, wenn sie gesetzlich versichert sind.

Beispiel Ehepaar

Wenn ein Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sein Partner kostenlos mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass dieser entweder überhaupt nicht erwerbstätig ist oder einem Mini-Job nachgeht. Einmal angenommen, der versicherte Partner muss den Höchstsatz entrichten, der derzeit 610,31 € entspricht, so entstehen für den mitversicherten Partner keine zusätzlichen Kosten. Auf ein Jahr umgerechnet ergibt das eine Summe von 7.323,72 €.

Beispiel unverheiratetes Paar

Für unverheiratete Paare gilt die kostenfreie Mitversicherung nicht (außer es handelt sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft, die aber nicht Grundlage dieser Berechnungen ist). Das bedeutet, dass für beide Partner Mitgliedsbeiträge entrichtet werden müssen. Während der eine Partner mit dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (610,31 €) kann sich der andere beispielsweise mittels des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung versichern, der im Höchstfall ebenfalls 610,31 € ausmacht. Zusammen sind das 1.220,62 €. Auf 12 Monate gerechnet ergibt das 14.647,44 €.

Das ergibt eine Differenz von 7.323,72 € zugunsten der Verheirateten.

5. Ergebnis der Gegenüberstellung Ehepaar – unverheiratetes Paar (auf ein Jahr gerechnet)

Differenzsumme Ehepaar – wilde Ehe
Steuern 3.443,14 €
Erbschafts 1.500 €
Rente 154 €
Krankenversicherung 7.323,72 €
Gesamtsumme 12.420,86 €

Laut unseren Berechnungen ergibt sich somit eine Differenz von stolzen 12.420,86 €, die ein verheiratetes Paar bei gleichem Einkommen mehr zur Verfügung hat als ein unverheiratetes Paar. Und das allein innerhalb eines Jahres!

Die aufgestellte Rechnung ist aber nur ein Beispiel dafür, wie es sein könnte und soll keinesfalls eine Empfehlung sein. Es geht letztlich darum aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen man gut nachrechnen sollte, wann und ob sich eine Heirat lohnt – und in welchen Lebensbereichen man sich besonders um eine gute Absicherung kümmern sollte, wenn man sich gegen eine Hochzeit entscheidet.

Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass es – rein statistisch betrachtet – recht häufig zu Scheidungen kommt. Wenn das passiert, kommt es nicht selten zu hohen Unterhaltsforderungen oder Abfindungssummen. Wenn man diese gegen das aufrechnet, was eine Trennung ohne Trauschein kostet (nämlich exakt 0,- €), relativiert sich das Ergebnis dieser Beispielrechnung sehr schnell wieder.

von Susanne Herrenbrück
3 Kommentare

3 Kommentare

  1. Katharina
    16. April 2017, 20:46

    Was ich nicht verstehe: Wieso ist das so?
    Das verstößt doch gegen das Grundgesetz und ist Diskriminierung…!

  2. Jani
    28. Juni 2017, 18:45

    Wir sind Pensionisten. Mein Mann ist Österreicher, ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe in Österreich bei meinem Mann. Meine Rente beziehe ich aus Deutschland und bin dort steuerpflichtig. Mein Mann muss seine Rente in Österreich versteuern.
    Welche Steuerklasse muss bei mir angesetzt werden, wer hat damit Erfahrung

  3. Anonymous
    4. April 2018, 10:22

    Wenn ein Mann verheiratet ist, eine Rente und Betriebsrente bezieht, mit seiner EX-Frau noch verheiratet ist aber in einer anderen Partnerschaft zusammen lebt, wie sind die Ansprüche der Ex-Frau und die der freilebenden Partnerschaft beim Tod des Mannes. Wie sind die Ansprüche bei einer Scheidung ?

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