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Lohnt sich die Steuererklärung für Rentner?
Viele Rentner sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber genau wie bei Arbeitnehmern kann es unter Umständen sinnvoll sein. BBX erklärt, was man beachten muss und wieviel Geld man vom Staat zurückbekommen kann.
von Gerrit Wustmann
Lohnt sich die Steuererklärung für Rentner?
© Ralf Kleemann / 123rf

Ob man als Rentner einer Steuererklärung machen muss, hängt davon ab, wie hoch die Rente ist und ob es zusätzliche Einnahmen gibt. Wer unter der Steuerfreigrenze bleibt, kann in jedem Fall auf den Papierkram verzichten. Denn wer keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts erstattet. Besteht die Pflicht zur Steuererklärung, so erhält man vom Finanzamt schriftlich eine Aufforderung. Aber auch wenn diese ausbleibt, kann es sich lohnen, die Formulare einmal im Jahr auszufüllen.

Steuererklärung auch für Rentner sinnvoll

Grundsätzlich ist das Jahr des Renteneintritts relevant für die Frage, welchen Teil der Rente man versteuern muss. Dieser Anteil steigt Jahr für Jahr schrittweise an. Wer 2005 in den Ruhestand ging, muss nur die Hälfte seiner Rente versteuern. Bei jenen, die 2017 in Rente gehen, sind es schon 74 Prozent. Erst ab 2040 fallen 100 Prozent an – Arbeitnehmer sollten dies allerdings im Blick behalten um zu wissen, wie viel Steuern sie im Alter voraussichtlich zu entrichten haben.

Wer als Rentner nebenbei Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat und wenn die Gesamteinnahmen die Steuerfreigrenze überschreiten, muss in jedem Fall eine Steuererklärung abgegeben werden – dasselbe gilt bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Also genau wie bei Arbeitnehmern, die Einkünfte aus mehreren Quellen haben. Und genau wie Arbeitnehmer hat man die Möglichkeit, zahlreiche Posten steuerlich geltend zu machen und so Geld zu sparen. Da die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen wird, hat man immer die Chance, Geld zurück zu bekommen. Nur Einkünfte, die die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, bleiben steuerfrei.

Einkommen lässt sich oft unter die Freigrenze drücken

Absetzbar sind zum Beispiel folgende Posten:

  • Abgaben für die Krankenversicherung
  • Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer der kürzesten Wegstrecke zum Arbeitsplatz)
    Ausgaben mit konkretem Bezug zum Beruf
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Putzfrau etc.)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen in den Mietnebenkosten (Gartenpflege, Hausmeister,
  • Schornsteinfeger etc.)
  • Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung und zu Behandlungen und Medikamenten ab einer bestimmten Höhe
  • Krankheitskosten bei außergewöhnlichen Belastungen wie einer Behinderung
  • Spenden

In vielen Fällen drücken diese Posten das zu versteuernde Einkommen bereits unter die Steuerfreigrenze. Das bedeutet, dass gar keine Steuern gezahlt werden müssen bzw. dass man bereits entrichtete Steuern zurückbekommt. Insbesondere für Menschen mit kleiner Rente stellt dies eine spürbare Entlastung dar.

Vor der Steuererklärung selbst braucht man sich nicht fürchten. Zwar gelten die Formulare und Regeln als kompliziert und undurchsichtig. Aber zum einen müssen meist nicht allzu viele Posten eingetragen werden. Zum anderen gibt es praktische Steuer-Sparprogramme für den Computer, die sich speziell an Senioren richten. Diese Programme kosten nicht viel und sind sehr einfach zu bedienen. Wer dennoch Probleme hat, fragt seine Kinder oder Enkel – die helfen bestimmt gerne. Wichtig ist nur, dass man alle steuerlich relevanten Papiere zur Hand hat. Am besten ist es, sie übers Jahr in einem Ordner zu sammeln. So ist zum Stichtag alles griffbereit.

von Gerrit Wustmann

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