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Insolvenz: Reform bringt mehr Rechtssicherheit
Als Gläubiger ist man in einer unangenehmen Situation, wenn ein Schuldner in Insolvenz geht. Der Insolvenzverwalter kann unter Umständen bereits getätigte Zahlungen noch nach Jahren zurückfordern. Das soll sich mit einer Reform des Insolvenzrechts nun ändern.
von Gerrit Wustmann
Insolvenz: Reform bringt mehr Rechtssicherheit
© nito500 / 123rf

Geht ein Schuldner in die Insolvenz, dann hat man als Gläubiger oft gleich ein doppeltes Problem. Zum einen ist es sehr wahrscheinlich, dass man nur noch auf einen Bruchteil der ursprünglichen Forderungen hoffen kann. Und von diesem Bruchteil geht dann auch noch ein mitunter beträchtlicher Betrag an den Insolvenzverwalter. Aber es kann bislang noch schlimmer kommen: Hat der Schuldner Zahlungen geleistet, obwohl die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits absehbar war, dann kann der Insolvenzverwalter diese Beträge auch noch zehn Jahre nach der ursprünglichen Fälligkeit zurückfordern. Viele Insolvenzverwalter warten mit derartigen Rückforderungen besonders lange, um auflaufende Zinsen zu maximieren und auf diesem Weg zusätzlichen Gewinn zu machen – auf dem Rücken der Gläubiger, die am Schluss dann mit fast nichts dastehen.

Reform soll Rückforderungen verhindern

Diese Praxis ändert sich nun. Die große Koalition aus Union und SPD hat eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen, die in Fachkreisen begrüßt wird. Sie schafft mehr Rechtssicherheit und soll derartige Rückforderungen in Zukunft weitestgehend unterbinden. Es wird erwartet, dass die Reform noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt.

Mit den Neuerungen soll der Zeitraum für Rückforderungen von derzeit zehn auf dann nur noch vier Jahre verringert werden. Außerdem wird die Beweislast umgekehrt. Bislang konnte der Insolvenzverwalter einfach unterstellen, der Gläubiger sei sich über die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bewusst gewesen. Schwache Indizien hierfür waren ausreichend. In Zukunft muss sicher nachgewiesen werden, dass der Gläubiger diese Kenntnis hatte. Das dürfte in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein. Die Anzahl der Rückforderungen nach vielen Jahren wird also, davon ist auszugehen, massiv abnehmen.

Insolvenz-Anfechtung wird schwieriger

„Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bundestages. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollten demnach „gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten.“ Aber auch für die Schuldner sollen damit Besserungen eintreten. Denn oft vereinbaren Schuldner Ratenzahlungen, um ihre Finanzen rechtzeitig wieder in den Griff zu bekommen. Wenn Gläubiger nicht mehr befürchten müssen, dass Teilzahlungen vom Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden, könnten sie eher bereit sein, sich auf alternative Zahlungsvereinbarungen einzulassen.

von Gerrit Wustmann

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