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Hausratsversicherung: Vorsicht vor Trickdieben!
Wann die Hausratsversicherung Ersatzzahlung leistet und wann nicht, erscheint nicht auf den ersten Blick logisch. So wird der Schaden, der beim Raubüberfall auf offener Straße entsteht in aller Regel ersetzt, nicht aber der gestohlene Schmuck nach einer Privatparty.
von Charlotte Ruzanski
Hausratsversicherung: Vorsicht vor Trickdieben!. Wer Opfer von Trickdieben wird, darf nicht auf Leistungen der Hausratsversicherung hoffen.
© Monam/Pixabay

Wer sich jedoch genauer mit der Hausratsversicherung beschäftigt, kann schnell das dahinter liegende System verstehen. Denn bei den allermeisten Hausratsversicherungen gilt, dass nur im Falle eines Raubes Leistung erbracht wird.

Info

Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl liegt im Wesentlichen darin, dass bei einem Raub die Androhung oder Aufwendung von Gewalt vorliegt.

Demnach zahlt die Versicherung grundsätzlich bei Diebstahl nach einem Einbruch, wenn deutlich wird, dass sich jemand unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschafft hat. In einem solchen Fall kommt sie nicht nur für die gestohlenen Gegenstände auf, sondern leistet auch für die durch den Vandalismus entstandenen Schäden.

Interessant zu wissen ist auch, dass sich die Leistung der Hausratsversicherung nicht nur auf Schäden innerhalb der eigenen vier Wände beschränkt. Die Police greift auch dann, wenn der Versicherte in der Öffentlichkeit Opfer eines Überfalls wurde, bei dem Gewalt im Spiel war bzw. wenn Gewalt angedroht wurde. Hilfreich ist in einem solchen Fall, wenn sich die Gewalt oder Gewaltandrohung mittels eines Zeugen nachweisen lässt.

Keine Chance bei Trickdiebstahl

Anders jedoch sieht es aus, wenn man Opfer von Trickdieben wurde. Wer an der Haustür oder auf der Straße von Kriminellen bestohlen wird, die sich als Mitarbeiter von Hilfsorganisationen etc. ausgeben, hat keine Chance, den entstandenen Schaden erstattet zu kriegen. Ebenso wenig diejenigen, denen vermeintliche Freunde bei einer Party Wertgegenstände klauen. Das liegt daran, dass diese Fälle unter Diebstahl und nicht unter Raub fallen.

Zwar arbeiten die Versicherungsgesellschaften derzeit an den Bedingungen, damit auch Trickdiebstahl abgesichert ist, doch bis es tatsächlich so weit ist, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern.

Bis dahin haben Verbraucher zumindest bei manchen Anbietern die Möglichkeit sich über Zusatzversicherungen gegen Verluste durch Trickdiebstahl zu schützen. So bietet bspw. die Ergo einen zusätzlichen Schutz, bei dem Schäden bis zu 1.500, – € mitversichert sind, zu denen es aufgrund von Trickdiebstahl kommt. Die Prämie für die Versicherung erhöht sich dadurch um 15, – € im Jahr.

Das richtige Vorgehen

Damit die Versicherung aber überhaupt in Leistung tritt, müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass sofort nach Entdeckung des Schadens Anzeige bei der Polizei erstattet wird. In diese Akten darf der Versicherer übrigens Einblick nehmen. D. h. wer versucht, die Versicherung durch falsche Angaben in die Irre zu führen, hat kaum Chancen, wenn bei der Polizei der tatsächliche Tathergang dokumentiert wurde.

Wichtig ist außerdem die Erstellung einer Liste mit den Dingen, die entwendet wurden. Hier ist es hilfreich Fotos und Kaufbelege beizufügen, um seinen rechtmäßigen Besitz nachzuweisen.

Sind durch Vandalismus Schäden entstanden, müssen diese möglichst genau mit einer Kamera dokumentiert und diese Fotos ebenfalls eingereicht werden.

In den meisten Fällen leistet die Versicherung auch, wenn es im Ausland zu einem Raub gekommen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der entwendete Hausrat nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befunden hat. Zudem ist auch hier wichtig, dass man Polizei und Versicherung unverzüglich Meldung macht.

von Charlotte Ruzanski

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