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Elterngeld Plus: Familie und Job unter einem Hut
Zwei Monate für den Vater und zwölf Monate für die Mutter – so teilt ein Großteil der Deutschen die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes auf. Obwohl viele Mütter gerne früher wieder in Teilzeit arbeiten würden und viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern hätten, rechnet sich eine andere Aufteilung für die meisten Paare kaum. Denn ein früherer Einstieg in den Beruf bedeutet faktisch eine Kürzung des Elterngeldes. Das soll sich jetzt ändern.
von Charlotte Ruzanski
Elterngeld Plus: Familie und Job unter einem Hut. Das Kindergeld Plus soll Vaeter animieren, laenger in Elternzeit zu gehen.
© John Kelly/thinkstock

Am 4. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz soll die Regelungen der Elternzeit von Grund auf reformieren. Durch die Neuregelung wird es jungen Eltern erleichtert Elterngeldbezug und Teilzeit miteinander zu kombinieren. „Mehr Zeit für Familie, und zwar für Mütter und Väter: Das ist das Ziel dieses Gesetzes“, so Familienministerin Manuela Schwesig.

Elterngeld Plus: Die wichtigsten Änderungen

Bisher Künftig
Bezugsdauer Maximal 14 Monate, geringeres Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Bezugszeitraum auf 24 Monate, keine finanziellen Einbußen durch Teilzeit
Aufteilung Elternzeit In den meisten Fällen: 12 Monate Mutter, 2 Monate Vater Bei partnerschaftlicher Aufteilung sind 4 Monate zusätzlicher Bezug möglich
Zeitraum Elternzeit Bis zum 3. Geburtstag des Kindes kann für maximal 12 Monate eine unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden Zwischen dem 3. Und 8. Geburtstag des Kindes kann für maximal 24 Monate eine unbezahlt Auszeit vom Job genommen werden

Teilzeit wird nicht mehr bestraft

Zwar können Mütter oder Väter auch jetzt schon in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen, tatsächlich aber verlieren sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Der Grund: Der Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, indem das Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet wird. Einen Ausgleich in Form eines längeren Bezugs gibt es im Gegenzug nicht. Diese Lücke soll nun durch das Elterngeld Plus geschlossen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern bereits während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten können. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich zwar die Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes, doch im Gegenzug verdoppelt sich die Zeit Elterngeldförderung. Konkret heißt das: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Partnerschaftliche Betreuung wird belohnt

Das Elterngeld Plus bringt eine neue Qualität in die Familienpolitik. Die Einführung des Partnerschaftsbonus ermöglicht eine Verlängerung der Bezugszeit um vier Monate. Ausgezahlt werden diese, wenn beide Eltern vier Monate lang parallel  25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und sich so in dieser Zeit die Betreuung des Kindes aufteilen können. Der Partnerschaftsbonus ist eine Art Belohnung für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehung und soll vor allem Väter dazu animieren, länger in Elternzeit zu gehen.

Elterngeld Plus macht die Elternzeit flexibler

Mit Einführung des Elterngeld Plus wird die Elternzeit außerdem deutlich flexibler. Bisher konnten Eltern nur bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Diese Regelung bleibt erhalten, wird jedoch deutlich ausgebaut. In Zukunft wird es auch möglich sein, zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu pausieren – und das 24 anstelle der bisher geltenden 12 Monate. Eine Zustimmung vom Chef ist dann nicht mehr nötig.

Auch die Aufteilung der Elternzeit wurde überarbeitet. Konnte diese Zeit bisher in zwei Blöcke aufgeteilt werden, besteht nach Änderung des Gesetzes die Möglichkeit die Elternzeit in drei Abschnitte zu unterteilen.

Die Politik geht mit der Zeit

Mit Einführung des Elterngeld Plus reagiert die Regierung auf den gesellschaftlichen Trend, nach dem viele Mütter gerne früher wieder in das Berufsleben einsteigen wollen und viele Väter sich eine längere Zeit bei ihren Kindern wünschen.

„Ich möchte, dass Eltern ihre Kinder partnerschaftlich betreuen und gleichzeitig ihre beruflichen Ziele verfolgen können. Damit unterstützen wir mit einer modernen Familienpolitik den Wunsch vieler Eltern nach mehr Partnerschaftlichkeit.“ (Schwesig)

Bis die neuen Maßnahmen greifen, wird es allerdings noch ein Jahr dauern. Das neue Gesetz soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten.

von Charlotte Ruzanski

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